Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022. Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel (Erhaltungssatzung nach BauGB § 172) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Ein Verfahren zum Erlass einer Erhaltungssatzung nach §
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