Rede: Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel

Rede von Uffbasse-Fraktionschefin Kerstin Lau zum Antrag „Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel“ aus der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juli 2022:

Leider (oder zum Glück) kam unser Antrag „Milieuschutz für das Martins- und Johannesviertel“ in der letzten Sitzung gar nicht mehr dran.

Denn beim Verfassen war uns gar nicht bewusst, in welches Wespennest wir hier stechen. Viele Menschen haben uns seitdem auf diesen Antrag angesprochen oder geschrieben. Sie erzählten von aktuellen Geschehnissen, dass entweder Häuser, in denen sie zur Miete leben, aktuell zu Verkauf stehen und ihnen Mieterhöhungen oder Kündigungen bevorstehen.

Der Begriff Gentrifizierung mag zu einem inflationär verwendeten politischen Kampfbegriff verkommen sein und von manchen als Reizwort empfunden werden, das tut der Realität des Phänomens jedoch keinen Abbruch. Auch in Darmstadt findet Verdrängung von sozial- und einkommensschwachen Milieus aus Quartieren statt. Das „Paradebeispiel“, dass die Motivation für unseren Antrag war, ist der Abriss des „Bangert’s Eck“ im Martinsviertel, um Platz für den Neubau eines Einfamilienhauses zu schaffen. Vielleicht kein Regelfall, aber dafür ein Beispiel für ein besonders drastisches Vorgehen eines Immobilienbesitzers und Bauunternehmers.  Und bevor hier jetzt wieder das Argument kommt, dass man das Bangerts Eck als Gewerbefläche eh nicht mit einer Milieuschutzsatzung hätte retten können – es geht um das Haus, in dem sich ja auch Wohnungen befanden, nicht um das Lokal.

Die Wohnungspolitik verschwindet nicht von der Tagesordnung. Und es ist wichtig, dass wir hier immer wieder genau hinsehen, was in Darmstadt auf dem Wohnungsmarkt passiert.

Angeblich arbeitet die Verwaltung seit 2019 an entsprechenden Untersuchungen für eine Milieuschutzsatzung. Und wenn diese Behauptung stimmt, dann zeigt sich daran eigentlich nur, dass man die Untersuchung in professionellere Hände legen sollte. Und das ist noch nicht mal eine Kritik an der Verwaltung, denn die vorbereitenden Untersuchungen für Milieuschutzsatzungen sind aufwendig und diffizil, das kann eine Stadtverwaltung nicht mal so nebenher machen. Und es fällt schon auf: wenn die Koalition etwas will, wie z.B. den Schulentwicklungsplan und das Gewerbegebiet Arheilgen, dann werden externe Gutachten eingeholt. Wenn man etwas nicht will, wie die Milieuschutzsatzung, dann wird das Thema in die Verwaltung geschoben.

Es ist Zeit, die Ergebnisse auf den Weg zu bringen!

„Vorsorge ist besser als Nachsorge!“ könnte man sagen und damit den Schutz von Bewohner:innen in ihren Quartieren durch die Milieuschutzsatzung begründen. Aber die Situation ist noch dramatischer. Denn wenn die entsprechenden Veränderungen und Verwerfungen sichtbar sind, ist es bereits zu spät! Sinn und Zweck eines Milieuschutzes ist, diesen Entwicklungen vorzubeugen.

Die Milieuschutzsatzung eröffnet uns als Kommune Handlungsspielraum und bewährte sich in anderen Städten Deutschlands als wirksames Instrument, um den rasanten Dynamiken des Immobilienmarktes, der sich weiter ungebrochen zum Schauplatz des Finanz- und Kapitalmarktes entwickelt, einzudämmen.

In Frankfurt am Main finden Milieuschutzsatzungen seit 2015 in neun Gebieten Anwendung, in München sogar schon seit 1987. Auch die Berliner haben eine Milieuschutzsatzung und nutzen nicht nur das Genehmigungsrecht, sondern auch das Vorkaufsrecht. Die Erfahrungen in anderen Städten sind sehr vielversprechend.

Im März 2022 bekräftigte der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel die Rechtmäßigkeit der Frankfurter Richtlinien und wies Klagen eines Immobilienunternehmers gegen die Regelung ab.

Um ein solches Verfahren auch rechtssicher auf den Weg zu bringen, benötigt es lediglich politischen Willen. Bezüglich der Wahl der Methode zur Begründung von Erhaltungssatzungsgebieten gibt es keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Die Kommunen verfügen hier über einen großen Gestaltungsspielraum.

Es muss lediglich nachgewiesen werden können, dass die abstrakte Gefahr einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet besteht. Diese Entwicklungen müssen negative städtebauliche Folgen befürchten lassen.

Lassen Sie uns mit Hilfe einer Untersuchung wenigstens mal genau hinschauen und vielleicht eröffnet sich dann ja auch durch die Ergebnisse die Möglichkeit, das Martins- und Johannesviertel durch eine Milieuschutzsatzung in ihrer Vielfältigkeit zu bewahren.