Rede: Änderung der Straßenreinigungssatzung

Im Frühsommer 2022 verabschiedete die Stavo die Vorlage „Änderung Straßenreinigungssatzung“. Beschlossen wurde damit, dass der EAD für alle Stadtteile der Kommune die Straßenreinigung übernimmt. Jetzt ließ OB Benz erneut darüber abstimmen.

Lange waren vereinzelte Straßen in bestimmten Ortsteilen (zum Beispiel Arheilgen) von der Reinigung durch den EAD ausgenommen. Hier wurde „die Gass“ teils selbst gekehrt. Als Fraktion Uffbasse stimmten wir letztes Jahr der Magistratsvorlage zu. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Darmstdäter:innen schien es fair, dass alle Wege und Straßen in unserer Stadt durch den EAD gereinigt werden.

Im OB-Wahlkampf machte SPD-Kanditat Hanno Benz die Änderung der Straßenreinigung zum Politikum. Das Abschaffen dieser neuen Regelung wurde zu einem zentralen Wahlkampfversprechen. Mit einer „Vorlage des Oberbürgermeisters“ ließ Benz das Stadtparlament am 02. November daher erneut abstimmen. Erwartungsgemäß fand der Vorstoß keine politische Mehrheit. Die Rückkehr der Änderung wurde abgelehnt.

Auch bei der zweiten Abstimmung stimmte die Fraktion Uffbasse für die stadtweite Reinigung durch den EAD ohne Ausnahmen für bestimmte Ortsteile. In ihrer Rede erklärt Uffbasse-Fraktionschefin Kersitn Lau wieso.

Kerstin Laus Rede:

Uns haben zu diesem Thema vier Zuschriften erreicht, witzigerweise gleich viele für die Zustimmung als auch zur Ablehnung.

Wir haben der Vorlage zur Änderung der Straßenreinigungssatzung im Mai 2022 zugestimmt und werden von daher diese Vorlage ablehnen.

Es ist ja nicht ganz klar, warum bei der ursprünglichen Verabschiedung der Straßenreinigungssatzung im Juni 1965 nicht alle Straßen aufgenommen worden waren. Es wird gar gemunkelt, dass in diesen Straßen hochrangige Aktive der SPD gewohnt haben. Das können wir uns aber natürlich überhaupt nicht vorstellen.

Ebenso gibt es Gerüchte, dass es ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1991 gibt, dass die unterschiedliche Behandlung von Bürger:innen aus dem Jahr 1965 als nicht zulässig erklärt. Aber auch das können wir uns natürlich überhaupt nicht vorstellen, dass ein Urteil von 1991 bis 2022 von der Stadt nicht umgesetzt worden sein könnte.

Man weiß es also nicht so genau.

Während des OB-Wahlkampfes wurde das Thema immer wieder hochgekocht und Hanno Benz hat als einziger immer wieder vollmundig versprochen, die Änderung wieder rückgängig zu machen. Wobei klar war, dass ihm dazu die politischen Mittel fehlen würden. So ein bisschen geschummelt war das schon, lieber Hanno Benz. Nun, auch wir können Dir jetzt leider nicht helfen, da wieder rauszukommen.

Denn: Sicherlich gibt es in jeder Straße sorgfältige und zuverlässige Menschen, die die Kehrordnung als regelmäßiges Ritual schätzen. Und das ist wirklich eine schöne Haltung, die ich an dieser Stelle auch mal sehr wertschätzen möchte. Eine Selbstverständlichkeit ist dies aber heute für viele Menschen leider nicht mehr.

Um die Stadt also überall gleichmäßig sauber zu halten, war und ist es deshalb eine gute Lösung, diese Aufgabe an unseren städtischen Dienstleister, den EAD, zu übertragen. Dies sichert Arbeitsplätze und damit den Wohlstand der Stadt, und ist darüber hinaus eine Gleichbehandlung der Menschen in der Stadt.

Und auch wenn es 2022 keine rechtliche Notwendigkeit zur Änderung gegeben haben sollte, so ist Gleichbehandlung einfach ein hehres gesellschaftliches Ziel, dass wir immer im Blick behalten sollten.

Also entweder kippt man die Kehrsatzung komplett und gibt allen Darmstädter:innen die Möglichkeit, selbst zu kehren – mit der Gefahr, dass die Sauberkeit in einigen Gegenden und Straßen rapide abnimmt oder man belässt es so, wie es jetzt ist.

Wir halten die zweite Lösung für besser für die Stadt. Wir finden es gut, wie und das der EAD reinigt und halten die Gebühren für zumutbar, aus diesem Grund lehnen wir die Vorlage ab.

Sehen und hören könnt Ihr Kerstins Rede im Livestream-Archiv der Stavo (ab 2:15:30 bis 2:18:40).

Foto:Foto von Jozsef Hocza auf Unsplash

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