Wohnraum schaffen!!!

guude zusammen,

die mehrheit (grün-schwarz) des d`Armstädter stadtparlamentes hat beschlossen die anträge (zwischennutzung des bestehenden wohnraums auf den konversionsflächen) von uffbasse, linke, piraten, uwiga nicht auf die tagesordnung zu nehmen.

http://www.uffbasse-darmstadt.de/?p=3623#more-3623

http://www.uffbasse-darmstadt.de/?p=3613
Wir sind nach wie vor der meinung, das zumindest geprüft werden sollte, ob- und zu welchen vorraussetzungen eine vorübergehende nutzung der wohnflächen möglich ist.
Nicht nur studenten, auch viele andere darmstädter bürger und welche die es werden wollen, suchen günstigen, bezahlbaren wohnraum.
Es ist aufgabe der stadt, wo möglich diesen zu schaffen.
Falls diese zwischenlösung zu aufwendig oder zu teuer käme, muss darüber im parlament entschieden werden.
Das können wir aber erst machen, wenn geprüft worden ist.
Deswegen lassen wir nicht locker und bringen eine große anfrage und erneut einen antrag dazu ein.
Guggder im anschluss:

ANTRAG:

Antrag betr. kurzfristige Nutzung Konversionsflächen
Stadtverordnetenversammlung am 03. November 2011

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen
Der Magistrat wird aufgefordert,
1. unverzüglich mit der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) zu besprechen, ob und wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen zumindest ein Teil der unbewohnten Gebäude auf den Konversionsflächen kurzfristig genutzt werden könnte.
2. zeitnah die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit über das Ergebnis dieser Gespräche zu informieren

Begründung

Lt. dem Artikel im Darmstädter Echo vom 29.Oktober 2001 ist die Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) der Auffassung, bestehende Wohnungen auf den Konversionsflächen könnten kurzfristig benutzt werden „temporär begrenzt bis zur endgültigen Umsetzung der angestrebten Neuordnung der Konversionsflächen“ – das dazu erforderliche Einvernehmen mit der Stadt Darmstadt bestehe leider zur Zeit nicht.
Wir halten es angesichts der allgemeinen Situation am Wohnungsmarkt Darmstadt vor allem im Segment für preiswerte Wohnungen, insbesondere bei der akuten Situation für Studierende für sinnvoll und geboten, diese von der BIMA aufgezeigte Option unverzüglich zu evaluieren.
Wir möchten daher, dass der Magistrat umgehend mit der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) bespricht, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen zumindest ein Teil der unbewohnten Gebäude auf den Konversionsflächen kurzfristig genutzt werden könnte.

Weitere Begründung mündlich

Uffbasse Stadtverordnete
Jürgen Barth, Roswita Emig, Jörg Dillmann, Georg Hang, Kerstin Lau

Große Anfrage:

Große Anfrage – umgehende Nutzung Konversionsflächen

Frage 1
Ist der Magistrat bereit, baldigst mit der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) zu besprechen, ob und wie zumindest ein Teil der unbewohnten Gebäude auf den Konversionsflächen kurzfristig genutzt werden kann so wie dies laut einem Artikel des Darmstädter Echos vom 29.Oktober 2011 von einem Vertreter der BIMA angesprochen wurde ? Wenn ja, wie schnell kann dieses Gespräch stattfinden ? Wenn Nein, warum nicht ?
Frage 2
Wann etwa kann nach dem derzeitigen Zeitplan des Magistrats die erste Wohnung des heutigen Bestandes genutzt werden, falls eine Zwischennutzung NICHT realisiert wird ?
Frage 3
Wurde von Seiten der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) in Gespräche oder in anderer, z.B. schriftlicher Form bereits früher diese Möglichkeit einer „kurzfristige“ Nutzung von allen oder einem Teil der unbewohnten Gebäude auf den Konversionsflächen angeboten ? Wenn ja, wann genau und für welche Teilbereiche der Konversionsflächen wurde dies von der BIMA angeboten ?
Frage 4
Welche konkreten Bedingungen rechtlicher (Mietrecht, Baurecht o.ä.), finanzieller oder sonstiger Art hat die BIMA benannt als Voraussetzung bzw. als Rahmen einer möglichen schnellen Nutzung dieser Wohnungen ? Wurde z.B. eine schnelle, baldige Vermietung direkt durch die BIMA selbst als dem derzeitigen Eigentümer besprochen ?
Frage 5
Welche der von der BIMA genannten Bedingungen – siehe Frage 4 – waren für die Stadt Darm¬stadt nicht akzeptabel und haben dazu geführt, dass eine mögliche schnelle Nutzung dieser Wohnungen nicht umgesetzt wurde ?
Frage 6
Hat die Stadt Darmstadt ihrerseits konkrete Bedingungen rechtlicher (Mietrecht, Baurecht o.ä.), finanzieller oder sonstiger Art gegenüber der BIMA benannt als Voraussetzung bzw. Rahmen einer möglichen schnellen Nutzung dieser Wohnungen ? Wenn ja, wann wurde dies mit der BIMA besprochen und welche Bedingungen waren dies ?
Frage 7
Welche der von der Stadt Darmstadt genannten Bedingungen – siehe Frage 6 – waren für die BIMA nicht akzeptabel und haben dazu geführt, dass eine mögliche schnelle Nutzung dieser Wohnungen nicht umgesetzt wurde ?

Frage 8
Hat die Stadt Darmstadt eine vollständige Liste aller der konkreten Maßnahmen erstellt, welche notwendig sind, um die bestehenden Wohnungen so herzurichten, das sie bewohnbar wären ? Was sind die wesentlichen Punkte dieser Liste:
verkehrliche Infrastruktur ? Ver- und Entsorgung ? Schadstoffbelastung ? Haftungsfragen ? Eigentumsfragen ? baurechtliche Defizite ? mietrechtliche Punkte ? Sonstige ?
Frage 9
Wenn ja zu Frage 8 – ist diese Liste mit der BIMA abgestimmt oder gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen zwischen BIMA und Stadt ? Welches sind die wesentlichen zwischen Stadt und BIMA strittigen Punkte dieser Liste ?
Frage 10
Trifft es zu, dass vorläufige Schätzungen von einem erforderlichen Aufwand von ca. 20.000 € pro Wohnung ausgehen, die erforderlich wären, um diese zügig im Bestand bewohnbar zu machen ? Welche Maßnahmen aus der Liste in Frage 8 wären damit abgedeckt und von welchem zeitlichen Rahmen muss ausgegangen werden zur Umsetzung dieser Maßnahmen, welche für eine baldige Vermietung erforderlich wären ?
Frage 11
Für wie viele Wohnungen in der Lincoln-Siedlung, für wie viele Wohnungen in der Jefferson-Sieldung und für wie viele Wohnungen in den Kelley-Barracks trifft die Schätzung von jeweils ca. 20.000€ für die Herrichtung als notwendige Voraussetzung für eine schnelle Bewohnbarkeit zu ?
Frage 12
Bieten sich nicht gerade diejenigen Gebäude der Lincolnsiedlung für eine schnellere Nutzung an, welche ja gemäß beschlossener Rahmenplanung auch langfristig stehen bleiben sollen ?
Frage 13
Wie viele formelle Gespräche und Verhandlungen hat es in den Jahren 2009-2011 gegeben zwischen der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) und Vertretern der Stadt Darmstadt ?
Frage 14
Wie viele dieser Gespräche und Verhandlungen in 2009-2011 gab es zum eher generellen Vorgehen auf „politischer“ Ebene und wie viele fanden auf eher (bau-)fachlicher Ebene statt ?
Frage 15
Wurde zu den Gesprächen in der Regel ein gemeinsames Protokoll angefertigt, welches von beiden Seiten unterschrieben wurde ? Wenn ja, in wie viel Fällen ?
Frage 16
Wurde seitens der Stadt für alle anderen Gespräche – also die ohne gemeinsam abgestimmtes Protokoll – zumindest eine „interne“ Gesprächsnotiz angefertigt ?

Fraktion Uffbasse
Stadtverordnete Jürgen Barth, Jörg Dillmann, Roswita Emig, Georg Hang, Kerstin Lau