In Darmstadts herrscht ein gravierender Mangel an Proberäumen für die lokale Musikszene. Die Schließung der „Glasbläserei“ hat die Situation weiter verschärft. Mit dem Antrag „Unterstützung gekündigter Mieter der Proberaumlocation Glasbläserei“ forderten wir im Mai 2023, dass die Stadt Unterstützung und Hilfen für die Bands auf den Weg bringt.
Der Vorstoß von Uffbasse erlebte Zuspruch und wurde final als fraktionsübergreifender Antrag gemeinsam mit der SPD und der Regierungskoalition (Grüne/CDU/Volt) eingereicht und beschlossen. Im Fokus stand dabei eine Prüfung von Alternativ-Standorten, die im Idealfall unmittelbar zur Verfügung gestellt werden könnten.
Ende Juni/Anfang Juli 2023 lagen die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Leider mit ernüchterndem Fazit. Ebenso erläutert wurden die Schwierigkeiten in Bezug auf die Location „Glasbläserei“.
Als Uffbasse bleiben wir natürlich weiterhin an dem Thema dran!
Ergebnisse der Prüfung von Alternativ-Standorten durch das Dezernat I:
- Altes Bürgeramt in der Grafenstraße: Das Gebäude soll bis ca. August 2025 umgebaut werden und wird dann verschiedenen Nutzern zugeführt. Eine temporäre Vermietung als Übergangslösung wäre, aufgrund der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen sowie der innerstädtischen Lage, nicht realisierbar.
- Ehemalige MPA: Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat dieses Objekt zwar bereits erworben, kann allerdings erst über das Grundstück verfügen, wenn die TU Darmstadt in die Neubauten auf der Lichtwiese umgezogen ist. Aufgrund von Verzögerungen bei den Bauarbeiten auf der Lichtwiese wird die TU Darmstadt voraussichtlich im Jahr 2025 umziehen. Erst wenn das Objekt leergezogen ist, wird eine Anmietung für die Proberaum-Location der Glasbläserei erneut geprüft.
- Klinikum Eberstadt: Der aktuelle Leerstand des Gebäudes ist dem sehr schlechten Zustand des Objektes geschuldet und dem großen Instandsetzungsaufwand sowie der hohen Kosten hierfür. Aufgrund von vermehrtem Vandalismus und Rohstoffdiebstahl ist u.a. keine Elektroanlage (Stromanschlüsse) mehr vorhanden. Auch die Fensterscheiben sitzen nicht mehr richtig in den Rahmen und können herausfallen. Zudem ist die Bausubstanz desolat, sodass teilweise sogar Teile vom Dach fallen können. Aufgrund der bestehenden Unfallgefahr ist das Betreten sowie jegliche Nutzung dieses Objektes bis auf weiteres nicht möglich. Des Weiteren erfolgt eine stadtinterne Nutzungsprüfung für das Gelände. Erst nach erfolgter Prüfung kann über die Anmietungsmöglichkeit entschieden werden.
- Ehemalige Kaserne in der Michaelisstraße: Hierbei handelt es sich um ein Bundesgebäude, auch hierauf haben wir keinen Zugriff. Es würde die Möglichkeit bestehen, eine Anmietung der Räumlichkeiten anzufragen.
- Ehemalige Frauenklinik: Das Gebäude befindet sich im Besitz der Klinikum Darmstadt GmbH, sodass wir hierauf keinen direkten Zugriff haben. Ein Teil des Gebäudes soll aktuell für den ärztlichen Bereitschaftsdienst genutzt werden. Wir haben bereits den entsprechenden Ansprechpartner beim Klinikum Darmstadt zwecks Anmietung für die Proberaum-Location kontaktiert, warten jedoch noch auf Rückmeldung.
- Glasbläserei: Eigentümerin [der Immobilie Gläsbläserei] ist nicht die Stadt Darmstadt, sondern der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen. Dem ZAS gehört das in Darmstadt befindliche Müllheizkraftwerk. Alle Beteiligten waren mit der Nutzung des Gebäudes als Proberaum sehr zufrieden und haben diese nicht leichtfertig beendet. Am Ende musste diese Entscheidung aus Verantwortungsgefühl sowie für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer als auch aus kommunalrechtlichen Gründen getroffen werden. Die erneut durchgeführte Begehung mit den Eigentümern hat dahingehend leider keine neuen Erkenntnisse gebracht [Anmerkung: Die Stadt Darmstadt hat die Begehung nicht durchgeführt, weil die Stadt Darmstadt nicht Eigentümerin des Gebäudes ist].Bei einer Fortsetzung der Nutzung des Gebäudes müssten umfangreiche Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Begehung durch den Brandschutz-Sachverständigen des Zweckverbands sowie die von einem Architekturbüros mit einer Nutzungsänderung ermittelten einhergehenden Kosten liegen dem ZAS-Vorstand vor. Fest steht, dass ein Betrag im höheren sechsstelligen Bereich anfallen würde. Der ZAS ist gebührenfinanziert und Sanierungskosten für Proberäume sind gebührenrechtlich nicht ansatzfähig. Eine Fortführung des Gebäudes als vermietete Proberäume wäre aus kommunalrechtlicher Sicht für den ZAS nicht möglich, da es sich um eine unzulässige Gebührenverwendung handeln würde. Eine Nutzungsänderung wird durch den ZAS und den umfangreichen, kostspieligen Sanierungsmaßnahmen nicht beantragt werden.
Die Bereitstellung von Proberäumen für die lokale Musikszene ist ein dringliches Problem. Der Wegfall der Proberäume in der Glasbläserei verschärft dieses Problem erheblich. Die Stadt hat sich in den letzten Jahren immer wieder deutlich dafür ausgesprochen, dass den Darmstädter Musikgruppen adäquate Proberäume zur Verfügung gestellt werden müssen. Über die Kulturverwaltung wurde immer wieder versucht Anmietungen zu begleiten und potenzielle Räume, auf Grund von Leerständen, zu vermitteln. Dies ist auf Grund unterschiedlicher Besitzverhältnisse und genehmigungspflichtiger Auflagen leider sehr schwierig.
Wir benötigen eine Dauerhafte Lösung, die Musikgruppen benötigen Planungssicherheit. Deshalb wird ein Gesamtkonzept für Probemöglichkeiten unter Federführung der Kulturreferentin entwickelt werden. Geprüft wird in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit beispielsweise bei Schulneubauten entsprechende Proberäume von Beginn an zu planen und diese außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung zu stellen.
„Da wir aktuell keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung haben, besteht ggf. die Möglichkeiten zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten in der Hilpertstraße 31. Diesbezüglich werden wir uns mit dem Vermieter in Verbindung setzen.“ (Dezernat I)