Am 23.02.2010 ist das “Zugangserschwerungsgesetz” in Kraft getreten. Da die Regierenden schon den Verdacht hatten, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestand haben wird und um den Verdacht zu erwecken, auf die Einwände der besorgten Bürger einzugehen, wurde das Gesetz ausser Kraft gesetzt. Es soll nach einem Jahr evaluiert werden, ob es noch benötigt wird und erst dann wieder in Kraft treten. Die Deadline für das Einreichen einer Verfassungsbeschwerde läuft nach einem Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ab, man kann aber nur Klagen, wenn man betroffen ist. Da das Gesetz aber vorläufig nicht angewandt wird, ist somit aber noch niemand davon betroffen. Auf diese Art versucht die Regierng, eine Verfassungsbeschwerde unmöglich zu machen.
Trotzdem hat der AK Zensur zusammen mit dem FoeBuD beschossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, da man auch das Aussetzen des Gesetzes für nicht verfassungskonform erachtet. Hierzu werden noch Unterstützer gesucht, die die Verfassungsbeschwerde mittragen. Dabei entstehen keine Kosten, es soll lediglich durch viele Unterstützer die Wichtigkeit dieser Verfassungsbeschwerde unterstrichen werden.
Unterzeichnen kann man die Verfassungsbeschwerde über die Seiten den FoeBuD, wo man auch noch weitere Informationen erhalten kann.