Wieland zur Vorplanung Straßenbrücken über die Bahnstrecke Frankfurt-Heidelberg

Magistratsvorlage 2013-03-21_Nr_2013_0106_Vorlage:Transportation08_sized
Vorplanung Straßenbrücken über die Bahnstrecke Frankfurt-Heidelberg (DB 3601).
Grundsatzbeschluss zu den Brücken Stirnweg und Hilpertstraße

Geplant wird der Abriss und Neubau der Brücken. Der Neubau bietet die Möglichkeit, gezielt auf verkehrliche Randbedingungen einzugehen. Entsprechend wird untersucht:
unterschiedliche Anzahl von Brückenneubauten
unterschiedliche Lage der Brückenneubauten
eine mögliche schräge Ausrichtung
die Anzahl der Fahrspuren der Brückenneubauten
mögliche Änderungen in der Lage des westlich angrenzenden Kavalleriesands

Das Ganze geschieht auf Basis eines Verkehrsgutachtens, da es notwendig ist Annahmen zu den zu bewältigenden Verkehren zu machen. hierzu sagt die Magistratsvorlage auf Seite 7:

„Für die Gebietsentwicklung im Bereich der Konversionsflächen West ist eine leistungsfähige Anbindung an die Rheinstraße bzw. das Autobahnnetz erforderlich, das Straßennetz ist andernfalls an verschiedenen Stellen nicht leistungsfähig. Der maßgebende Belastungfall ist daher der Planfall 2 mit einem Gesamtausbau der „Erschließung Gewebegebiet Südwest“ zwischen Eschollbrücker Straße und Rheinstraße und 100{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} des Gebietsverkehrs der Konversionsflächen West (Durth Roos Consulting GmbH, Verkehrsuntersuchung Konversionsflächen Kelly-Barracks / Nathan-Hale-Depot in Darmstadt, September 2012)“

Nun liegt den Stadtverordneten das grundlegende Gutachten nicht vor. Und das, obwohl die Fraktion Uffbasse seit langem und wiederholt gefordert hat, dass es endlich vorgelegt wird. Die Dezernentin Brigitte Lindscheid hat auch jeweils die Herausgabe zugesichert, nur geschehen ist nichts.

Mit der Magistratsvorlage wird eine Brückenvariante festgelegt. Damit werden auch die Möglichkeiten der verkehrlichen Entwicklung festgelegt. Jetzt drängt sich der Verdacht auf, die der Festlegung zugrundegelegte Verkehrsvariante „Planfall 2“ beruht auf der Umsetzung der heftig umstrittenden Westranderschließung durch den Westwald zwischen Rheinstraße und Eschollbrücker Straße. (Diese ist übrigens nicht durch die Stadtverordneten-Versammlung beschlossen worden.)

Ohne das Verkehrsgutachten vorliegen zu haben, fehlt uns die Basis bezüglich der verkehrlichen Erfordernisse, die an die Brücken gestellt sind. Wir können also gar nicht fundiert über die Brückenvarianten und somit die Magistratsvorlage entscheiden. Ich fordere deshalb, diese zurückzustellen, bis uns das Verkehrsgutachten vorliegt.

Ein weiteres Beispiel: Eine zukunftsweisende ÖPNV-Anbindung des Telekomgeländes und der westlichen Konversionsflächen, mit der Autoverkehr verringert werden könnte benötigt eine Straßenbahnlinie. Ein machbarer Verlauf ist jedoch nur über eine der beiden Brücken möglich. Durch die Festlegung auf eine Variante, die keine Straßenbahnführung vorsieht, wird eine Sraßenbahnanbindung ausgebremst.

Wieland Weise

Eine anschließende Nachfrage von Georg Hang, dass die Dezernentin doch bitte klarstellen möge, ob die Westranderschließung bei der Begutachtung der Brückenvarianten vorausgesetzt wurde, brachte keine Antwort.