Die Einrichtung einer Videoüberwachung erfordert eine sorgfältige Betrachtung der Örtlichkeit, der bisherigen Vergehen und Straftaten sowie die Abwägung aller möglichen Schritte und Massnahmen. Nur unter konkreten Voraussetzungen ist der in der Überwachung liegende Eingriff in die persönliche Privatsphäre zu rechtfertigen.
Dieses Vorgehen schreibt das entsprechende Gesetz vor. Für die Videoüberwachung am SCENTRAL hat die Polizei keine Analyse vorgelegt, sondern begründet sie allgemein mit „Gefahrenabwehr, Abschreckung und gestiegener subjektiver Sicherheit der Bürger“.
Uns drängt sich der Verdacht auf, hier solle eine bestimmte Gruppe von Personen ohne konkreten Anlaß oder Situation unter Verdacht gestellt und verunsichert werden. Personen mit Drogenproblemen werden verschreckt und eher davon abgehalten das sinnvolle Angebot des SCENTRAL zu nutzen mit der Konsequenz, dass sich die Szene verlagert. Ist dies bereits einkalkuliert oder sogar gewollt oder warum wurde eine fahrbare Einheit installiert ?
Wir bedauern und kritisieren auch, dass Bürgermeister Reißer mit Blick auf seine Pläne hier lobend aufs Trittbrett springt. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen an eine VideoÜberwachung sehr genau, arbeitet er doch schon seit Jahren an einem nach eigener Aussage „dicken Papier“ zur Videoüberwachung am Luisenplatz.