Rede von Markus zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen in Schulräumen und -einrichtungen.

Wir haben die beiden in der Begründung angeführten Vorlagen schon markus_hintzen_smallabgelehnt, von daher sollten die Gründe eigentlich bekannt sein, aber für diejenigen, die es nicht oft genug hören können, führe ich sie gerne noch einmal aus.
In der Hauptsache sind es zwei Dinge die uns stören. Zum einen wäre der Umgang mit den Vereinen zu nennen:
Es ist, auch im Sinne der Gleichbehandlung erstmal nichts daran auszusetzen, dass Vereine für die Nutzung städtischer Hallen und Räume ein Entgelt zahlen sollen und so auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Bisher wurde die Gebühr für Hausmeister und Reinigung vom Sportamt an IDA gezahlt, nun sollen die Vereine diese Zahlung in Form einer Nutzungsgebühr selber leisten.
Sie zahlen ans Sportamt, das wiederum leitet diese an IDA weiter. Die Hallennutzung wird nicht mehr bezuschusst.

Soweit, so gut. Hätte es am 22. August bei einer öffentlichen Versammlung hier im Justus-Liebig-Haus nicht die Erklärung an die Vereine gegeben, die notwendigen 240.000 € zur Haushaltskonsoledierung eben durch diese Nutzungsgebühren und nicht durch Kürzungen im Sportetat zu erreichen – der bis dato an IDA gezahlte Zuschuss sollte im Sportetat bleiben und den Vereinen zu gute kommen.
Oder in Kurzform: Es gibt zusätzliche Einnahmen der Stadt, dafür wird im Gegenzug nicht gekürzt.

Dieser Variante haben die Anwesenden Vertreter der Vereine auch zugestimmt.
Als dann der Haushalt vorgelegt wurde waren zwar die neuen Einnahmen durch Nutzungsgebühren drin, gleichzeitig aber der frühere Zuschuss an IDA weggekürzt worden.
Begründet wurde das ganze damit, dass erstmal der Haushalt konsolidiert werden müsse und zwar durch Mehreinnahmen UND Kürzungen und dass das am 22. August erklärte Modell erst NACH der Konsolidierung umgesetzt werden könne.
Das wurde meines Wissens nach im August so nicht kommuniziert und die Vereine kamen und kommen sich – unserer Ansicht nach zurecht – ein wenig an der Nase herumgeführt vor.
Das ist weder ein guter Umgang noch Hilfe für die Vereine.

Der weitere Grund, und das sollte wenig verwundern, ist der Punkt 3.2 der Verwaltungsvorschriften der besagt, dass Räume nicht für Veranstaltungen mit rechts- oder linksextremen Inhalten überlassen werden können. Hier findet zum einen, mal wieder, eine nicht zu akzeptierende Gleichsetzung von „Rechts“ und „Links“ statt, die eine differenzierte Auseinandersetzung verhindern will.
Sicherlich gab und gibt es Systeme, die aus einer linken Theorie heraus sich in eine autoritäre und teilweise totalitäre Richtung entwickelt haben. Bei diesen Systemen lassen sich natürlich Parallelen zu anderen totalitären, und somit auch zu rechten Systemen finden. Leider gibt es auch heute noch Anhänger solcher Systeme, welche sich selber als Links verstehen.
Doch das darf zu keiner Gleichsetzung von Rechts und Links führen, zumal es noch genügend andre gibt, die sich unter einem bestimmten Label verorten, ohne mit dessen Inhalt noch viel zu tun zu haben.
Aber das ist nicht der Punkt, der Punkt ist, dass ein entscheidender Unterschied zwischen links und rechts ist, dass „Links“ im Gegensatz zu „Rechts“ sowohl die Bürgerrechte als auch die Menschenrechte anerkennt, bewahren und ausbauen will.
Der Begriff „Linksextremismus“ ist ein ziemlich eindimensionaler, da er die Vielschichtigkeit linker Theorien leugnet und per se mit „totalitär“ gleichsetzt.

Und was sollen „linksextreme Inhalte“ überhaupt sein? Würden für eine kapitalismuskritische Veranstaltung Räume vergeben werden? Und wenn nicht, auf welcher Grundlage? Der Artikel 15 GG lässt eine andere Wirtschaftsordnung ausdrücklich zu.
Im Ausschuß wurde gesagt, dass man die Berichte des Verfassungsschutzes als Grundlage heranziehen würde. Eine fragwürdige Quelle wie ich meine, denn immerhin führen einige Verfassungsschutzberichte immer noch die Partei DIE LINKE oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Würden diese Organisationen keine Räume bekommen? Handelt es sich nicht um „gemeinnützige Vereine“ oder „verfassungsmäßige politische Parteien“?
Oder darf ein „Rock gegen Rechts“ dann nicht mehr an einer Schule stattfinden?
Kurzum, eine solche Gleichsetzung von Rechts und Links trägt zur Verhinderung einer differenzierten Betrachtung massiv bei und wird als politisches Mittel gebraucht, um Kritik durch „Brandmarkung“ zu erschweren oder ganz zu verhindern.
Aus diesen Gründen stimmen wir der Vorlage immer noch nicht zu!

Ein Kommentar

  1. Die Grünen waren der Meinung, daß es nicht angebracht wäre an dieser Stelle sich mit der “Linksextremismus” Problematik auseinander zu setzen, da ja nur die Änderungen das eigentliche Thema der Vorlage wären. Außerdem könnten sie nicht verstehen, warum man die Vorlage ablehnen würde, da es sich ja nur um die Anpassungen handeln würde, die durch vorangegangene Beschlüsse notwendig geworden seien.
    (Auf die Sache mit den Vereinen ist übrigens niemand mehr eingegangen)

    Den ersten Punkt kann man so sehen, aber ich teile diese Sicht nicht.
    Die Nutzungsbedingungen sind Teil der Vorlage, also kann man sie auch thematisieren.
    Beim zweiten Punkt frage ich mich allerdings, was das für eine Logik ist. Wir sollen also den durch Beschlüsse, welche wir abgelehnt haben notwendig gewordenen Anpassungen zustimmen – es ist ja quasi nur sowas wie ein Verwaltungsakt.
    Leute, wenn ich etwas komplett ablehne, dann helfe ich doch auch nicht bei dessen Umsetzung!Einfach mal kurz drüber nachdenken, wohin solch eine Logik in letzter Konsequenz führen kann…

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