Pressemitteilung des Tierschutzvereins Darmstadt u.U. e.V.

Betrifft: Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Auftritt mit Wildtieren in Darmstadt

tsv da

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tierschutzverein Darmstadt ist entsetzt über das Urteil Verwaltungsgerichts Darmstadt dem Eilantrag des Zirkus Krone in Darmstadt mit Wildtieren aufzutreten stattzugeben.

Der Ansicht des Verwaltungsgerichtes, dass die Beschränkungen der Stadt Darmstadt ein „unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit“ des Zirkusunternehmens sei, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Die Beschränkungen belaufen sich ausschließlich auf einige Wildtierarten, so bleibt jedem Zirkusunternehmen frei weiterhin Tierdressuren mit domestizierten, über Generationen hinweg an den Menschen gewöhnten Tieren zu betreiben.

Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Darmstadt sehen wir sehr wohl das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde in die Pflicht genommen, wenn weder Bund noch Land auf nicht artgerechte Tierhaltung reagieren.
Denn anscheinend kann nur so Druck auf die verantwortlichen Gesetzgeber ausgeübt werden.
Kommunen wie München, Köln, Stuttgart, Heidelberg, Bonn, Baden-Baden, Paderborn und viele Andere praktizieren ein Verbot von Wildtieren im Zirkus teilweise schon über Jahre.
Der Tierschutzverein Darmstadt wird auch weiterhin den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt für ein Verbot von Auftritten mit Wildtieren nach Kräften unterstützen.
Denn es wird Zeit das eine grundsätzliche, verpflichtende Gesetzgebung nicht nur in die Wege geleitet, sondern auch umgesetzt wird.
Solange dies nicht der Fall ist, bleibt den betroffenen Kommunen nur der Weg über ihr Selbstverwaltungsrecht (ähnlich dem ebenfalls in einer rechtlichen Grauzone befindlichen Verbot von (un)menschlichen Käfigkämpfen in städtischen Hallen).
Der Tierschutzverein Darmstadt hofft das die Stadt Darmstadt die Option der Beschwerde gegen das Urteil beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel annimmt, denn das wäre ein konsequentes Zeichen gegen die nicht artgerechte Haltung von Wildtieren in umherreisenden Zirkussen.

Bezeichnend und zugleich frustrierend ist, das gerade der wegen Verstößen gegen artgerechte Tierhaltung schon mehrfach behördlich abgemahnte Zirkus Krone vor dem Verwaltungsgericht das Recht zugesprochen bekommt in Darmstadt seine Show abzuziehen.

Zu Ihrer Information:
• 2008 informiert das Veterinäramt Bad Kreuznach über die „jahrelangen mangelhaften Haltungsbedingungen und den u.E. daraus resultierenden länger anhaltenden erheblichen Leiden der Pferde infolge der dauerhaften Einschränkung der Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung“.
• 2009 wird Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone wegen „zwei fahrlässiger Verstöße gegen §18 I Nr.1 Tierschutzgesetz“ aufgrund der mangelhaften Pferde- und Elefantenhaltung vom Amtsgericht Darmstadt zu einem Bußgeld verurteilt.
• 2010 stellt die Staatsanwaltschaft München I (2010) fest, „dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die gutachterlicherseits als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden“.
• 2011 stellen die Behörden bei einem Gastspiel in Gießen bei mehreren Kontrollen fest, „dass ca. die Hälfte der knapp 50 mitgeführten Pferde plus zehn Ponys über den gesamten Zeitraum keinerlei Paddocks oder sonstige Auslaufmöglichkeit zur Verfügung hatten, obgleich dies laut Genehmigung Voraussetzung ist. […] Ein Bußgeldverfahren wurde daher vorbereitet, zumal der Zirkus bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen der mangelhaften Pferdehaltung verurteilt wurde“. Auch bei der Elefantenhaltung dokumentierten die Behörden mehrere Missstände und Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen.
• 2012 werden den Münchner Veterinärbehörden umfangreiche Verstöße gegen Auflagen und Tierschutzbestimmungen im Winterquartier des Circus Krone angezeigt, die nach PETA vorliegenden Informationen wiederum zu behördlichen Sanktionen geführt haben. Im August 2012 reicht PETA eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München ein, um die ständigen und wiederholten Verstöße vor allem in der Elefantenhaltung ahnden zu lassen.PETAs Recherche über den Krone-Zoo im März 2012
Doch Circus Krone schreibt auf seiner Internetseite (Stand: 08.2012): „Beim Circus Krone gibt es nachweislich keine Beanstandungen.“ Eine dreiste Lüge und eine plumpe Täuschung der Öffentlichkeit.

Eine ausführliche Chronik über die Vorfälle und Vergehen bei Circus Krone finden Sie hier:
http://www.peta.de/kronechronik
Quelle: http://www.peta.de/web/home.cfm?p=1556

Mit „Gesetz ist Gesetz“ kann es nicht getan sein, wenn Gesetze nicht mehr zeitgemäß sind müssen sie geändert werden.
Dazu braucht es Widerstand, Mut und Engagement.

Christian Zentgraf (Tierheimleiter)

Jörg Dillmann (Pressereferent der Tierheimleitung)

PS:

Der Bundesrat hat bereits 2011 beschlossen  bestimmte Wildtierarten in Zirkussen zu verbieten.

Bundesratsdrucksache 565 aus 2011[1]

Auch diese (wie viele andere) Gesetzesinitiative, im Sinne des Tierschutzes, ist von der amtierenden Bundesregierung blockiert worden.

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