Obeeee – Hseeee………. ohjehhhh

Dringlichkeitsantrag – Aufsichtsratsvorsitz des Oberbürgermeisters

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.  Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2007 zu Punkt  6 der Magistratsvorlage 2007/0513 wird aufgehoben.
2.  Der Beteiligungsdezernent und Oberbürgermeister wird aufgefordert
(a)  sicherzustellen, dass der dem Bürgschaftsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07. Okt 2010 zugrunde liegende Rückkauf von 40% der Aktien der HSE AG umgehend und innerhalb der für das bestehende Vorkaufsrecht gültigen Frist vollzogen wird.
(b)  die zu Punkt 2 (a) erforderliche Genehmigung der betreffenden Bürgschaft beim Regierungspräsidenten zu beantragen und zu erwirken.
(c)  die Stadt ¬verordnetenversammlung unverzüglich und vollumfänglich darüber zu informieren, ob und wenn ja, mit welchen konkreten Bedingungen die bisherige Frist zur Wahrnehmung des Vorkaufrechtes verlängert wurde.
(d)  daraufhin zu wirken, dass alle Beteiligten mit höchster zeitlicher Priorität an der Neubewertung der HSE AG arbei ¬ten, über die in der Presse berichtet wurde.
(e)  insbesondere in seiner Position als Vorsitzender des Aufsichtsrats der HSE AG sicherzustellen, dass die zur Neubewertung des Unternehmens notwendigen Zahlen und Information vollständig und vor allem so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der Vollzug des beschlossenen Rückkaufs innerhalb der neuen verlängerten Frist nicht gefährdet ist.
3.  Wir bringen unser Missfallen zum Ausdruck gegenüber dem bisherigen Vorsitzen ¬den sowie anderer Mitglieder des Aufsichtsrats der HEAG AG und ebenso gegen ¬über dem Vorstandsvorsitzenden der HSE AG für ihr Verhalten der letzten Wochen, offene Punkte und Meinungsverschiedenheiten über die Medien auszutragen und dabei Internaas sowohl vor als auch nach Sitzungen dieses Aufsichtsrates unter Missachtung aktienrechtlicher Vorschriften öffentlich zu machen.

Begründung
Zu Punkt 1 – der aufgeführte Beschluss hatte lediglich deklaratorische Bedeutung, da nach Art. 31 Grundgesetz – “Bundesrecht bricht Landesrecht” – das (bundesdeutsche) Aktienrecht sozusagen Vorrang vor der Hessischen Gemeindeordnung hat.
Zu Punkt 3 – die angesprochenen Vorgänge der letzten Wochen, insbesondere die Weitergabe vertraulicher Informationen haben dem Image der Stadt Darmstadt, den städt. Unternehmen und den handelnden Personen selbst geschadet.  
Weitere Begründung mündlich

Jörg Dillmann          Georg Hang
Fraktionsvorsitzender        Fraktionsvorsitzender

 Dazu auch:

http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Stadtwirtschaft-Kampf-der-Alpha-Tiere;art1231,1356447