Trotz der insgesamt verhältnismäßig guten Entwicklung des Haushalts müssen wir scheinbar dem sogenannten Herbsterlass der Hessischen Landesregierung folgen, der eine Anhebung der Grundsteuer A und B für defizitäre Kommunen auf mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt festlegt.
Für Darmstadt, als eine anerkannte Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt ist die erneute Anhebung der Grundsteuer A und B schlichtweg eine Katastrophe, wird doch die Grundsteuer B direkt an die Mieter weitergereicht, was zu vielen Mieterhöhungen im Jahr 2015 führen wird.
Muss man, wie von Andre Schellenberg, dem Kämmerer geäußert, ein Hasardeur sein, um sich gegen diese Erhöhung der Grundsteuer A und B zu stellen? Oder darf man nur andere politische Zielsetzungen nicht aus den Augen verlieren, wie z.B. das Ziel, eine soziale Stadt zu sein und Wohnraum bezahlbar zu halten?
Hildegard Förster-Heldmann spricht von einer weltoffenen, kreativen, von Wissenschaft und Kunst getragenen, liebenswerten Stadt. Das Soziale findet nicht einmal mehr Erwähnung in der Haushaltsrede der Grünen.
Andere Kommunen sind mit dem Herbsterlass anders umgegangen. Idstein z.B. hat sich von Anfang an gegen den Herbsterlass zur Anhebung der Grundsteuer gewehrt – und zwar erfolgreich.
Durch Verhandlungen des Idsteiner Bürgermeisters Christian Herfurth mit Innenminister Beuth konnte der Idsteiner Haushalts trotz eines Defizits von 1,1 Mio Euro ohne Anhebung der Grundsteuer genehmigungsfähig verabschiedet werden.
Dies wünschen wir uns auch für Darmstadt. Ich stelle deshalb für die Fraktion Uffbasse den Antrag, die Vorlage 2014/0351 um einen Punkt 3 zu ergänzen, der lauten soll: Der Kämmerer wird beauftragt, mit dem Hessischen Innenminister zu verhandeln mit dem Ziel, dass die Erhöhung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B keine Bedingung für die Genehmigung des Haushaltes 2015 ist, wie dies der Kommune Idstein bereits zugestanden wurde.
Kurz-, Mittel- und Langfristig wird es für die Entwicklung der Stadtgesellschaft von entscheidender Bedeutung sein, in Darmstadt Wohnraum zur Verfügung zu stellen – und zwar für alle Bevölkerungsgruppen. Die Erhöhung der Grundsteuer B trifft zwar Mieter mit niedrigem Einkommen besonders schwer, letztlich sind aber alle Bürgerinnen und Bürger Leidtragende.
Bei den jetzt schon nahzu unerträglich hohen Miet- und Eigentumspreisen ist es eine Kernaufgabe politischen Handelns, die Preisspirale nicht weiter nach oben zu treiben. Den Erlass des Landes empfinden wir hierbei als einen unangemessenen Schritt, ja, fast als Nötigung.
Wenn die Stadt also schon in vorausschauendem Gehorsam, willig und ohne Verhandlungen der verwaltungsinternen Verordnung des Landes folgt und damit der ehemals Grünen Dezernentin Brigitte Lindscheid die Arbeit erleichtert, so sollte wenigstens sichergestellt sein, dass die Erhöhung so schnell wie möglich wieder rückgängig gemacht wird.
Ich stelle deshalb für die Fraktion Uffbasse den Antrag: „Die neuen, höheren Steuersätze für die Grundsteuer A und B gelten nur, solange diese Maßnahme von der Aufsichtsbehörde als eine nicht verhandelbare Bedingung zur Genehmigung des städtischen Haushaltes festgesetzt wird.“
Wohnen, vor allem bezahlbares Wohnen, war schon immer ein Kernpunkt unserer Politik. Auch für Darmstadt wird ein Mietspiegel erstellt, der durch einen bundesweiten Fehler in der Erstellung zur ständigen Erhöhung der Mieten beiträgt: Zur Ermittlung der Vergleichsmiete werden nur die Mietverträge erfasst, welche sich in den zurückliegenden vier Jahren geändert haben. Das sind vor allem die teuren Neuvermietungen und die Mieterhöhungen wg. Modernisierungsmaßnahmen. Die oftmals noch etwas preiswerteren Altmieten werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Dieses Verfahren führt zu einer ständig steigenden Vergleichsmiete, dies führt zu Mieterhöhungen, diese Mieterhöhungen führen dann wieder zu einem starken Anstieg der Vergleichsmiete – der Teufelskreis ist perfekt.
Die Fraktion Uffbasse hat aus diesem Grund eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die da lautet:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass als Ausgangsbasis zur Erhebung eines qualifizierten Mietspiegels alle Mietverhältnisse berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob sich der Mietzins in dem maßgeblichen Zeitraum geändert hat oder gleich geblieben ist.
Diese Petition ist gerade in der Zulassungsprüfung. Wir werden uns nach Freigabe melden und freuen uns über eine breite, parteiübergreifende Unterstützung, damit diese Forderung zu einem bundesweiten Erfolg wird.
Damit würde die Darmstädter Stadtverordnetenversammlung ihren Teil dazu beitragen, wenigstens die Problematik der Mietpreiserhöhung durch die formal falsche Erstellung des Mietspiegels zu verhindern.
(Rede in der Stadtverordnetenversammlung von Kerstin zur am 16.12.2014 beschlossenen Grundsteuererhöhung in Darmstadt)