HFA-Antrag „Digitalisierung der Schulen“

Antrag für den Haupt-und Finanzausschuss am Dienstag, 24. November 2020

Mit dem Uffbasse-Antrag zur Digitalisierung der Schulen soll einerseits die Umsetzung des Medienplans von vier auf zwei Jahre beschleunigt werden – statt erst 2024 sollen die weiterführenden und beruflichen Schulen zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 mit der Netztechnik LAN und WLAN ausgerüstet sein.

Jede Lehrerkraft und jede*r Schüler*in erhält eines der Endgeräte (Tablet/Laptop), die von einem externen Dienstleister als Komplettleistung – Lieferung und Installation – eingekauft werden soll. Über einen Servicevertrag werden die Nutzer*innen unterstützt und entlastet.

 

Unser HFA-Antrag:

In der Stadtverordnetenversammlung am 1. Sep 2020 hat die Grün-Schwarze-Mehrheit den Plan, bis zum Jahre 2024 alle Schulen in Darmstadt mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten, verabschiedet. Etwa 30 Millionen Euro sind dafür in den Haushalten 2020 bis 2024 vorgesehen.

Diese Summe beinhaltet die Ausstattung der Klassenräume und Lehrerzimmer mit LAN und WLAN sowie die Anschaffung von ca. 7.500 Tablets/Notebooks für Lehrkräfte und Schüler*innen sowie einige von allen nutzbare Netzwerkdrucker pro Schule.

2024 wird mit der Umsetzung dieses Planes jede Lehrkraft ein Endgerät haben, während sich drei Schüler*innen ein Endgerät teilen müssen.

An diesem Vorhaben wollen wir zwei Punkte verbessern. Erstens, dass jede*r Schüler*in ein „eigenes“ Endgerät hat und zweitens, dass es höchstens zwei Jahre dauert bis alle Schulen ausgerüstet sind, dass heißt konkret zum Beginn des Schuljahres 2022/2023.

Bürgermeister Reißer begründet die reduzierte Zahl an Endgeräten mit höheren Kosten. Mit den 6,2 Millionen Euro Ersparnis durch die Verschiebung der Digitalisierung an den Grundschulen, können wir jedoch die Mehrkosten für die Eins-zu-Eins-Variante für alle Schüler*innen (Kostenpunkt: 3,9 Millionen Euro) finanzieren.

Der zweite Punkt ist die Dauer dieser Maßnahme. Laut Bürgermeister Reißer ist diese dem Personalengpass in allen Bereichen geschuldet. Fachkräfte mit dem passenden Know-How sind rar und der öffentliche Dienst ist im Marktbereich IT kein Arbeitgeber mit verlockender Vergütung. Das sehen auch wir so.

Daher fordern wir ein anderes Vorgehen: „alle Endgeräte sollen als Komplett¬leistung (Hardware, Software, Installation, Schulung Lehrkräfte usw.) von einem externen Lieferanten eingekauft bzw. geleast werden“.

Die Schulen legen gemeinsam mit dem Schulamt Vorgaben fest. Für die passende Hard- und Software, den gewünschten Zeitraum für Lieferung und Installation sowie einen Funktionstest (Netzwerk, Endgerät, Drucker) als eine Dienstleistung aus einer Hand. Dazu gehören auch eine Inventarisierung sowie ein Servicevereinbarung, also die Unterstützung bei Problemen und dem Aufspielen neuer Versionen et cetera.

Unterm Strich zielt unser Antrag auf eine notwendige und zügige Ausstattung für eine der heutigen Zeit entsprechende Bildung – bei gleichzeitiger Entlastung der Lehrkräfte durch spezialisierte Dienstleister.