fascho konzert

30.12.2007 | 02:17 Uhr
POL-DA: “Skinhead-Konzert” wird vorzeitig beendet

Südhessen/Viernheim (ots) – Gemeinsam mit Verantwortungsträgern der Stadt Viernheim konnte durch die südhessische Polizei am 30.12.2007, gegen 00.30 Uhr,   ein Skinhead-Konzert in einer Halle “Am Lampertheimer Weg” vorzeitig beendet werden.
Von einer möglichen Veranstaltung in Viernheim erhielt die Polizei erstmals am 29.12.2007, gegen 20.00 Uhr, Kenntnis. Da der Veranstaltungsort zunächst nicht bekannt war, wurden im gesamten Stadtgebiet sofort umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen veranlasst.
Gegen 21.00 Uhr

stellte die Polizei an einer Halle mehrere Fahrzeuge mit außerhessischen Kennzeichen fest, die auf den Veranstaltungsort hindeuteten. Nach ersten Erkenntnissen hatten sich bereits ca. 200 Personen, die der rechten Szene   zuzuordnen sind, dort eingefunden. Mit den zunächst vor Ort eingesetzten Streifenwagenbesatzungen der Polizeistation Lampertheim-Viernheim und den angrenzenden Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Südhessen konnte ein weiterer   Zulauf durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden.
 Zeitgleich wurden weitere Einsatzkräfte aus den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen, Südosthessen und Westhessen sowie aus dem benachbarten PP Mannheim angefordert.
Nach Bekanntwerden der eigentlichen Absicht des Veranstalters     wurde der unter anderen Vorzeichen abgeschlossene Mietvertrag durch den Vermieter mündlich gekündigt.
Das taktische Vorgehen der Polizei führte schließlich dazu, dass gegen Mitternacht die Veranstaltung als beendet erklärt wurde. Durch starke Polizeikräfte wurden sämtliche Veranstaltungsteilnehmer einer eingehenden Personenkontrolle unterzogen und nach Erteilung von Platzverweisen kontrolliert aus dem Stadtgebiet geleitet. Die überwiegende Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer kamen aus den Bundesländern Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Strafrechtlich relevante Gegenstände konnten nicht sichergestellt werden. Eine Person wurde in Verwahrung genommen.
Inwieweit der Veranstalter bzw. Veranstaltungsteilnehmer strafrechtliche Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben wird zurzeit noch geprüft.

ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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