Antrag: Erlass der Hundesteuer für Rettungshunde

Antrag für die Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,

  • die Hundesteuer für Rettungshunde, die für die Suche nach vermissten Personen eingesetzt werden, vollumfänglich zu erlassen.
  • Der Antrag wird gleichermaßen für geprüfte Rettungshunde als auch für Hunde, die sich in der Ausbildung zum Rettungshund befinden, gestellt.

 

Begründung (Kerstin Laus Rede hierzu findet Ihr weiter unten):

Die Alarmierung der Rettungshunde erfolgt über die Leitstelle der Feuerwehr Darmstadt auf Anforderung der Polizei zur Unterstützung der Polizei bei der Suche nach vermissten Personen. Die Hundeführer*innen arbeiten im Ehrenamt (keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung), erhalten für Einsätze keine Freistellung durch den Arbeitgeber und tragen sämtliche Kosten für die Hunde, die in ihrem Privathaushalt leben, privat. Dies ist ein enormer Kostenaufwand. Geleistet werden müssen nicht nur Futter- und Materialbeschaffungskosten, sondern auch die Fahrtkosten zum Trainingsgelände oder zum Einsatzort. Auch externe Fortbildungen sind privat finanziert. Hierbei wird man lediglich durch eine jährliche Aufwandsentschädigung in Form einer Spendenbescheinigung unterstützt.

Die Hundehalter investieren circa 400 bis 600 Ehrenamtsstunden pro Jahr und sind in ständiger Bereitschaft für Einsätze (24/7 – Tag und Nacht). Die Einsätze sind kostenfrei für die Stadt. Es ist eine hohe Flexibilität der Hundeführer*innen für das Organisieren des Ehrenamtes parallel zu Berufs- und Privatleben erforderlich (dies gilt für Teams mit Abschluss genauso wie für Teams, die sich in Ausbildung befinden). Hundeführer*innen, deren Hunde noch in Ausbildung sind, nehmen als Helfer*innen an Einsätzen teil.

Mit diesem Ehrenamt tragen die Hundehalter*innen in hohem Maße zum Gemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung bei. Insgesamt werden in Deutschland pro Jahr bis zu 100.000 Menschen als vermisst gemeldet, davon etwa 40.000 Kinder (Bundesverband Rettungshunde 2021).

Die Ausbildung des Hundes und der Nutzen für das Gemeinwohl ist dem eines Polizeihundes gleichzustellen!

  • Polizeihunde sind vollständig von der Hundesteuer befreit
  • Hunde, die lediglich eine Begleithundeprüfung absolviert haben, sind zur Hälfte von der Steuer befreit – auch ohne Nutzen für das Gemeinwohl

In der Rettungshundestaffel des ASB Südhessen, die als erste Staffel für das Stadtgebiet Darmstadt alarmiert wird, sind zurzeit sieben Hunde als Rettungshunde tätig, die in Darmstadt wohnen (geprüfte Hunde und Hunde in Ausbildung). Insgesamt ist von einer geringen Gesamtzahl an Rettungshunden auszugehen, die in Darmstadt wohnhaft sind (circa zehn bis 20 Hunde).

Somit handelt es sich um einen geringen Ausfall von Steuereinnahmen.

 

Rede von Kerstin Lau zum Antrag in der StaVo:

„Analog zu den Polizeihunden und Blindenhunden, die vollständig von der Hundesteuer befreit sind und den Hunden, die eine Begleithundeprüfung absolviert haben und zur Hälfte von der Hundesteuer befreit sind, beantragen wir den Erlass der Hundesteuer für Rettungshunde und Hunde, die sich in der Ausbildung zum Rettungshund befinden. Für Letztere, also für die Hunde in der Ausbildung soll die Freistellung natürlich nur erfolgen, solange die Ausbildung wahrgenommen wird.

Diese Tiere leisten unglaublich viel für uns alle. Ihre Ausbildung und Haltung wird von engagierten Bürger*innen bezahlt, die keinen zeitlichen oder finanziellen Ausgleich von ihrem Arbeitgeber oder dem Staat erhalten. Als kleine Anerkennung ihres Engagements wünschen wir uns, dass diese Menschen wenigstens nicht auch noch Hundesteuer für ihre besonderen Tiere bezahlen müssen, die schon viele Menschenleben gerettet haben und dies vermutlich aktuell gerade wieder in Rheinland-Pfalz und NRW tun. Die entgangenen Einnahmen für die Stadt bewegen sich auf einem sehr niedrigen Niveau angesichts von circa sieben bis 20 Rettungshunden. Wir vermuten, dass die Rettungshunde einfach in der Satzung vergessen wurden, da sie eigentlich den Polizeihunden gleich gestellt sind und bitten um Korrektur der Satzung.“

 

–> Der Antrag fand in der StaVo Zustimmung und wird für fertig ausgebildete Hunde (nicht für Hunde in Ausbildung) umgesetzt!