die “hohl heim mad-donna”

Ein antrag von jürgen/uns zu holbein madonna, dem auch die grünen, die linke, alternative DA, wasg und uwiga zustimmten
und bei  sich immerhin 5 spd/ler   und ein fdp/ler   enthielten, statt ihn – wie der rest  der “hohen hauses”  – abzulehnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das anzweifeln der bestizverhältnisse wurden von jürgen in den raum gestellt und nicht, wie`s in dem darmecho-artikel (bei kommentare) rüberkommt von lindscheidt, die jürgens zweifel daran in ihrer rede allerdings auch aus juristischer sicht unterstützte.
Interessant ist auch der artikel heute ausse “neuen Frankfurter Rundschau Lolalredaktion” der mit keinem wort, mit keiner silbe die berechtigten zweifel von jürgen/uns am besitzanspruch von “prinz hohlnuss von hessen” erwähnt.
Hier zeigt sich deutlich, wohin die ehemals kritische und differenziert berichtende darmstädter FR, seid übernahme durchs darmecho hingefluppert is.Vorlage-Nr. SV-2009/0068
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 18. Oktober 2009 betr. Holbein Madonna

Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
zu prüfen oder entsprechende Prüfungen zu veranlassen, ob die momentanen
Besitzverhältnisse der Holbein Madonna legitim sind.
Mit großer Verwunderung haben wir die Nachricht vom Verkauf der Holbein Madonna
durch das Haus Hessen erfahren. Dabei stellt sich die Frage, ob Herr Donatus eigentlich
noch der Besitzer dieses Bildes ist.
Nach der Revolution von 1918 ging die gesamte Gemäldesammlung, das Landesmuseum und
andere Einrichtungen in den Besitz des Landes Hessen über. Es war der selbstverständliche
Schritt in den demokratischen Staat, dass der Adel seinen Status und seine
Privilegien verlor.
Fortan waren diese Besitztümer und diese Einrichtungen wieder in der Hand des Volkes.
So wurde die Holbein Madonna nach Basel verliehen gegen den Ferienaufenthalt von
Darmstädter Kindern in die Schweiz.
Wir bitten den Magistrat ,diese Vorgänge eingehend und akkurat zu überprüfen mit dem Ziel,
dass ob die Holbein Madonna, in diesem Sinne, legitim im Besitz von Herrn Donatus ist.
Denn dieses Bild gehört dem Land Hessen und damit in ein öffentliches Museum.

Fraktion Uffbasse:
Jörg Dillmann
Jürgen Barth
Kerstin Lau
Julius Geibel
Alexander Nebhuth

2 Kommentare

  1. (quelle: http://www.echo-online.de/suedhessen/static/806053.htm )

    Madonna soll “in der Region” bleiben
    Stadtparlament: Das kostbare Holbein-Gemälde könnte abwechselnd in Frankfurt und Darmstadt ausgestellt werden

    “Nur über meine Leiche!” hatte Ruth Wagner (FDP) spontan ausgerufen, als sie 2001 in ihrer Eigenschaft als hessische Wissenschaftsministerin erstmals hörte, dass die den Darmstädter n so heilige Holbein-Madonna verkauft werden sollte. Dafür hätte das Kunstwerk von der Liste der unveräußerlichen, ausfuhrgeschützten deutschen Kunstwerke gestrichen werden müssen.
    Die Holbein-Madonna befindet sich seit mehr als 150 Jahren im Eigentum des Hauses Hessen. Mit dem Verkaufserlös wollen die Erben, deren Sprecher Donatus, ein Sohn von Moritz Landgraf von Hessen, ist, die alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer bezahlen, die nur in Deutschland für Familienstiftungen erhoben wird. Es geht dabei um eine geschätzte Größenordnung von 14 Millionen. Diese Summe wird 2014 fällig.
    Die Holbein-Madonna gilt als der kostbarste Wert im privaten Eigentum der vier Erben des Hauses Hessen. Eine amerikanische Stiftung soll für das Bild schon 110 Millionen Euro geboten haben.
    In der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend waren sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP einig darüber, dass dieses einzigartige Erbe der Rhein-Main-Region erhalten werden muss. Die Stadtverordnete Ruth Wagner deutete an, dass zur Zeit wegen eines Ankaufs sensible Hintergrundgespräche zwischen Landesregierung und Donatus laufen. Auf ihre Initiative hin hatten sich die vier Fraktionen des Stadtparlaments daraufhin auf einen Antragstext geeinigt, der nicht als Störfeuer für diese Verhandlungen missdeutet werden kann.
    Ruth Wagner sprach auch von einer ethisch-moralischen Verpflichtung der Erben, den Willen von Prinz Ludwig (1908 bis 1968) zu achten. Dieser jüngste Sohn des letzten regierenden Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein, dessen Ehe mit Prinzessin Margaret kinderlos blieb, hatte in seinem Testament von 1961 den Wunsch geäußert, das kostbare Gemälde “nach Möglichkeit” im Schlossmuseum zu belassen. Er konnte ja nicht voraussehen, dass das Landesmuseum heute die bessere und sicherere Alternative sein würde.
    In dem mit großer Mehrheit beschlossenen Antrag heißt es, dass im Falle eines Verkaufs durch die Erbengemeinschaft nach einer Lösung gesucht werden solle, um die Madonna in der Region zu halten. Darum soll sich nun die Stadt zusammen mit dem Land Hessen, der Hessischen Hausstiftung, dem Städel-Museum in Frankfurt (wo sich das Gemälde aus dem Jahr 1526 zur Zeit befindet) und Stiftern in Frankfurt und Darmstadt einsetzen. Der Leihvertrag mit dem Städel gilt noch bis zum kommenden Jahr.
    Nach dem Kauf solle über den endgültigen Standort der “Sixtina des Nordens” entschieden werden. Falls sich die Städel-Stiftung am Kauf beteiligt, soll das Kunstwerk in regelmäßigen Abständen in Darmstadt und in Frankfurt ausgestellt werden.
    Jürgen Barth (Uffbasse) bezeichnete den Antrag als “weinerlich”. Damit werde “eine Art von Erpressung” durch Donatus, der die Erbersatzsteuer mit der Madonna bezahlen wolle, unterstützt. Für Brigitte Lindscheid (Grüne), Juristin von Beruf, ist immer noch nicht eindeutig geklärt, wer wirklich Eigentümer des Bildes ist, da es neben den privaten Erben – Donatus und seinen Geschwistern Mafelda, Elena und Philipp – auch eine Hessische Hausstiftung mit einem Dutzend Mitgliedern gibt. Mit dieser hatte Prinzessin Margaret – die Witwe von Prinz Ludwig – einen Schenkungsvertrag über ihr Eigentum abgeschlossen.
    Vor einem Schiedsgericht in Kassel – Moritz und seine Nachkommen gehören der Linie Hessen-Kassel an – war 2004 eine Entscheidung gefällt worden, die Lindscheid jedoch für angreifbar hält. Irene Jost-Göckel (CDU) widersprach ihr: Ganz eindeutig gehöre die Schutzmantelmadonna der Erbengemeinschaft.
    Georg Hang (Alternative Darmstadt) plädierte dafür, keine Steuermittel für den Kauf des Bildes zu verwenden.

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