Aufruf zum bürgerentscheid am 7.juni

logo_buergerentscheid_kl.jpgGuude zamme,

hier nochmal der aufruf, das ihr alle eure ärsche hochkriegt und euch am Sonntag dem 7.juni am bürgerentscheid zur nordost durchführung beteiligt.
Der wird gemeinsam mit der europawahl durchgeführt.

  • Wer gegen die nordostdurchführung ist:!!!!
  • “ein lautes JA ankreuzen!!!!!”

Auch wenn euch die parteipolitik ankotzt……………,

(infos über die  sich  zur wahl stellenden pareien hier:  http://www11.bpb.de/methodik/W33AED,0,0,Wahl_zum_Europ{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c}E4ischen_Parlament.html  )

ist es trotzdem wichtig zumindest an dem bürgerentscheid teilzunehmen!!!!

(Ihr könnt ja den europawahl stimmzettel ungültig oder unausgefüllt lassen!!!! ;o)))

Dieser bürgerentscheid ist die möglichkeit sich direkt -über alle parteien hinweg –  einzubringen.

Danke an die BI ONO, die mit einer wahnsinnsenergieleistung den bürgerentscheid durchgesetzt hat!!!!!!

Hier noch eine sehr interessante internet seite dazu, von kritischen Unternehmern

http://www.kritische-unternehmen.de/

und im anschluss eine pressemitteilung der BI ONO.

ONO! Bürgerinitiative Darmstadt Ohne Nord Ost-“Umgehung”
Pressemitteilung – Mittwoch, 03. Juni 2009
Noch 4 Tage bis zum Bürgerentscheid am 7.Juni 2009.
Die Bürgerinitiative ONO ! (Darmstadt Ohne NordOst-“Umgebung”) hat gestern beim Hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt, der Stadt Darmstadt zu untersagen, unter Verwendung falscher
Behauptungen weiterhin für den Bürgerentscheid zu werben.
Zwar hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 14.5.09 (Geschäftszeichen 3 L 554/09.DA) entschieden,
dass die Stadt Darmstadt in Ihrer Informationskampagne nicht zur Neutralität verpflichtet ist und einseitig für
ihr Bauprojekt werben darf, aber betont, dass die Stadt sachlich und wahrheitsgemäß informieren muss.
Am vergangenen Wochenende nun ließ die Stadt Darmstadt in jeden Haushalt erneut eine mehrseitige
Informationsschrift verteilen, in der die Kosten nicht nur missverständlich, sondern sogar fehlerhaft dargestellt
wurden.
Begründung des Antrags an das Gerichts: die Formulierung “Land- und Bund zahlen 113,4 Millionen Euro
für den Bau, die Stadt beteiligt sich mit 40,7 Millionen Euro” ist missverständlich, da diese Formulierung
lediglich Gesamtkosten in Höhe von 113,4 Millionen Euro suggeriert, von denen die Stadt 40,7 Millionen
Euro trägt. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Stadt Darmstadt nach eigenen Angaben in und auf den
Informationsmittel selbst mindestens 40,7 Millionen Euro zusätzlich zu den 113,4 Millionen Euro zahlt.
Indes ist die Angabe des Kostenanteils der Stadt Darmstadt mit 40,7 Millionen Euro selbst fehlerhaft. Diese
Zahl stammt aus der Magistratsvorlage aus dem Jahr 2007, der Vorlage Nummer 2007/0427. Nach dieser
Vorlage beträgt der Anteil der Stadt Darmstadt tatsächlich ca. 57 Millionen Euro und es werden ca. 16
Millionen Euro Fördermittel bei maximaler Förderung nach dem GFVG abgezogen. Die Vorlage enthält
außerdem den ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Förderbedingungen ändern werden und die Stadt
Darmstadt eher weniger Zuschüsse bekommen werde.
Dabei geht es um eine vierspurige Brücke mit langen langsam steigenden Rampen über eine der
Hauptverkehrsstraßen Darmstadts, die ihrerseits dort sechsspurig ist und auf der anderen Seite ein
zweigleisige Straßenbahn auf eigenem Gleiskörper verkehrt. Die Kosten für diesen sogenannten Overfly
werden in der Vorlage mit 17,9 Millionen Euro angegeben. In der Vorlage wird ausdrücklich angegeben, was
in diesen Kosten nicht enthalten ist:
– Grunderwerb, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen
– Altlastenbeseitigung
– Verlegung von Fähr- und Entsorgungsleistungen
– Umbau Straßenbeleuchtung
– Baunebenkosten
Unter Berücksichtigung, dass die Kostenschätzung auf den Kostenindex von 2004 beruhen und allein die
Kostensteigerung von 2004 bis 2009 bei mehr als 20 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} liegen und bis zur geplanten Bauzeit in 2011 noch
weiter steigen werden, ist aufgrund dieser fehlenden Kostenteile und der veralteten Kostenbasis (2004)
mindestens mit einer Verdoppelung dieser Kosten der veranschlagten Kosten für den Overfly von 17,9 Mio. €
auf insgesamt 36 Millionen Euro zu rechnen. Der städtische Anteil in Höhe von 9,2 Millionen Euro für den
Overfly und anschließende Straßenabschnitte (9,2 Mio. € = 40 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} von 23,0 Mio.€ bei 60 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} Förderung GFVG)
wird insoweit um mindestens 50 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} höher als angegeben bei ca. 14,4 Mio. € (14,4 Mio. € = 40 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} von 36,0
Mio.€ bei 60 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} Förderung GFVG) liegen. Diese erwarteten Mehrkosten für den Abschnitt Nordwest, Ausbau
Carl-Schenk-Ring/ Martin-Luther-King-Ring betragen bereits 5,2 Mio. €. Wie hoch die zu erwartenden
Mehrkosten tatsächlich sein werden, kann dahingestellt bleiben, da die Stadt durch die Angabe von
städtischen Kosten in Höhe von 40,7 Mio. € den falschen Eindruck erweckt, dass überhaupt keine Mehrkosten
entsteht und eine Begrenzung der städtischen Kosten auf diesen Betrag nach gegenwärtigem Stand sichergestellt
sei.
Bei der Angabe von Gesamtkosten für die Stadt in Höhe von 40,7 Millionen Euro liegt offenkundig ein
Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot vor. Sowohl in der von der Stadt vorgelegten Informationszeitung
“TRANSPARENT” als auch auf den Litfaßsäulen wird ebenso wie in dem Brief an die Bürgerinnen und
Bürger in Darmstadt West wie auch auf dem Internetauftritt angegeben, dass die städtischen Kosten sich auf
(maximal) 40,7 Millionen Euro belaufen. Aus der Magistratsvorlage 2007/0055 ergibt sich jedoch, dass dies
nach den eigenen Berechnungen der Stadt selbst nicht stimmt, vielmehr von vornherein bestimmte Kosten für
den Overfly in der Kostenschätzung unberücksichtigt blieben und zudem mit weiteren Kostensteigerungen
und einer geringeren Förderung nach dem GFVG zu rechnen ist.
Ebenso liegt mit der Titelgeschichte (“Fest hält Marina ihrer vierjährige Tochter Julia an der Hand, als sie ihre
Wohnung im Rhönring verlassen”) ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot vor. Durch die erfundenen
Geschichten in der Darstellung wird der Eindruck erweckt, dass diese Frau und Tochter tatsächlich im
Rhönring wohnen und für die Nordostumgehung sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es handelt sich um die
Aufnahme einer Fotoagentur, welches eine Frau und ein Kind vor dem Hintergrund von St. Petersburg zeigt.
Das Foto wurde in keinerlei Zusammenhang mit der Nordostumgehung aufgenommen.
ONO! hatte in den zurückliegenden Wochen bei Ihren Info-Veranstaltungen und –ständen immer großen
Wert auf Sachlichkeit gelegt – diese Haltung erwartet die Bürgerinitiative auch von der Stadt Darmstadt und
hat deshalb die gerichtliche Überprüfung der städtischen Werbekampagne beantragt.
Will die Stadt mit ihren zu niedrig publizierten Kosten der Bürgerschaft kurz vor dem Bürgerentscheid Sand
in die Augen streuen ! ?
Heidrun Wilker-Wirk Sabine J. Crook Wolfgang Pütter
(Sprecher der BI ONO! Darmstadt Ohne NordOst-“Umgebung”)
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www.nordostumgehung.de e-mail: BI-ONO@web.de

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