Antrag: Mehr Grün in Vorgärten und Plätzen

Antrag aus der Stadtverodnetenversammlung im Juni 2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordneten eine stadtweit gültige Satzung (gemäß Hess. Bauordnung §91 Punkt 5) zur Beschlussfassung vorzulegen, wonach

  1. 70% der (versiegelten oder mit Steinen bedeckten) Freiflächen zu begrünen sind, sofern sie nicht als Stellplätze (oder Abstell­flächen für Müllcontainer etc.) genutzt werden.
  2. in künftigen Bebauungsplänen mit Hinweis auf den Klimaschutz (BauGB §1 (5) und §1a) das in Punkt 1 formulierte Ziel festzulegen ist.
  3. auch mit Baugenehmigungen bei existierenden Bebauungs­plänen sowie Verfahren nach §34 BauGB das in Punkt 1 formulierte Ziel vorgeschrieben wird.
  4. Eigentümer aufgefordert werden, innerhalb von 5 Jahren Freiflächen entsprechend Punkt 1 zu entsiegeln und zu begrünen
  5. nach Ablauf der 5 Jahre die Gebühr für Niederschlagswasser für diese Flächen deutlich erhöht werden falls sie weiterhin unbegrünt sind.

die Stadt verpflichtet wird, ab sofort das in Punkt 1 formulierte Ziel auf Freiflächen und Plätze anzuwenden, die im Besitz oder der Verantwortung der Stadt liegen.

Begründung

Versiegelte oder mit einer Schicht von Steinen bedeckte Freiflächen mögen zwar pflegeleicht sein und in Einzelfällen auch optisch zu einem Gebäude passen.

Der Nachteil solcher Flächen besteht darin, dass sie sich und damit die Umgebung stärker aufheizen als eine begrünte Fläche. Da Steine außerdem die Hitze des Tages speichern sind auch nachts die Temperaturen höher als über begrünten Flächen.

Welche Folgen die zunehmende Überhitzung gerade in dicht bevölkerten Gebieten hat ist hinlänglich bekannt.

Der zweite Aspekt ist, dass nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers versickern kann und unnötigerweise in das Abwassersystem geleitet wird. Gerade bei den immer häufiger auftretenden Starkregen können begrünte Flächen zur Entlastung der Kanäle und des Klärwerkes beitragen. In 2018 musste zum Beispiel bei 25 Starkregenereignissen anfallendes Mischwasser ungereinigt in den Vorfluter geleitet werden.

 

Foto: BBirke, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons