Dieser Antrag der Fraktion Uffbasse wurde im April 2018 ausgearbeitet und in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2018 behandelt. Die Vorlage stimmte die Mehrheit des Parlaments zu.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,
- sowohl eigenverantwortlich als auch in Kooperation mit der Polizei mindestens zwei mal pro Monat Kontrollen des LKW-Durchfahrtsverbotes durchzuführen und die Ergebnisse in einem kurzen Bericht ein mal pro Jahr der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- zu prüfen, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, mittelfristig diese Kontrollen automatisiert durchzuführen, z.B. unterstützt durch eine digitale Anwendung zur automatischen Nummernschilderkennung o.ä.
Begründung
In 2017 hat die Polizeidirektion DA-DI insgesamt 9 Kontrollen zum LKW-Durchfahrtsverbot durchgeführt und bei 96 kontrollierten Fahrzeugen 56 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt. Bei weitere 9 allgemeinen LKW-Verkehrskontrollen waren es 20 von 105 LKWs. Unterm Strich fuhren also etwa 1/3 der 201 kontrollierten LKW unerlaubterweise durch Darmstadt.
Zur Erinnerung – in Darmstadt dürfen tagsüber keine LKWs über 3,5 Tonnen fahren es sei denn sie be- oder entladen in dem Gebiet, das ohne Heimstättensiedlung, Weststadt, Arheilgen, Wixhausen, Kranichstein und Eberstadt nur die Kernstadt betrifft. Nachts (20h-6h) herrscht generelles LKW-Durchfahrtsverbot.
Es hilft nicht, Durchfahrtsverbote zu verhängen, sie müssen auch kontrolliert werden um die gewünschte Wirkung zu erreichen, nämlich weniger Schadstoffe, weniger Feinstaub und weniger Lärm. Außerdem erhöhen ortsfremde LKW-Fahrer das Unfallrisiko.
Bei keiner der 18 Kontrollen in 2018 war die Kommunalpolizei beteiligt obwohl die Kontrolle des Durchfahrtsverbotes originär Aufgabe der Stadt ist, nicht Sache der Polizei. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs scheint der Schwerpunkt der Kommunalpolizei zu sein. Wir halten eine Kontrolle des Durchfahrtsverbotes für wichtiger als Parkknöllchen wegen Überschreiten der Zeit.
Außerdem soll geprüft werden, ob mittelfristig eine automatisierte Lösung zur Überwachung möglich ist, z.b. mittels Nummernschilderkennung bei Einfahren und Verlassen der Verbotszone sowie Abgleich der Verweildauer in dem Gebiet um eine reine Durchfahrt gegenüber einem Stop mit Be- oder Entladen zu unterscheiden. Eine solche Lösung könnte auch für andere Fälle eines beschränkten oder generellen Durchfahrtsverbotes sinnvoll sein.
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse
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