Antrag „Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling“

Am 25. Juni findet eine weitere „Pandemie“-Stadtverordnetenversammlung statt, das heißt es wird noch einmal mit einer reduzierten Zahl von Teilnehmern getagt, nämlich mit 41 statt mit 71 Stadtverordneten. Für uns besonders wichtig in dieser Sitzung, neben dem Masterplan 2030, ist unser Antrag „Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling“.

Die Corona-Pandemie hat das Bildungswesen erschüttert und gravierende Mängel offenbart. Damit diese sich nicht verschärfen, die Qualität von Bildung und Unterricht sichergestellt wird und Chancenungleichheiten innerhalb der Schülerschaft durch „Homeschooling“ nicht verstärkt werden, ist jetzt entschlossenes Handeln gefordert.

Unser Antrag umfasst daher eine Reihe von Forderungen, Zielsetzungen und Lösungsansätzen, um in Zukunft eine gerechtere Gestaltung des digitalen Unterrichts in Darmstadt zu gewährleisten.

Antrag „Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling“

Die Corona-Pandemie hat deutlich die Chancenungleichheit innerhalb der Schülerschaft aufgezeigt. Zwischen 10 bis 30 Prozent aller Schüler*innen waren aufgrund fehlender technischer Ausstattung gar nicht in der Lage, in ausreichendem Maß am durchgeführten „Homeschooling“ teilzunehmen. Oberstes Ziel muss es sein, den direkten Unterricht durch Lehrkräfte durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Nur diese Form des Unterrichtens kann dem Anspruch unserer Kinder auf Bildung gerecht werden. Unterricht über digitale Medien kann und sollte immer nur im Notfall eingesetzt werden. Trotzdem benötigt jedes Kind eine ausreichende digitale Handhabe, die nicht nur fürs Homeschooling erforderlich ist, sondern in der heutigen Zeit zu einer Grundversorgung zur Gewährleistung der Teilhabe an der Gesellschaft gehört.

Es besteht die Gefahr, dass es auch nach der Rückkehr zur räumlichen Vollbeschulung immer wieder Situationen geben wird, in denen sich Kinder in eine Quarantäne begeben müssen bzw. das Homeschooling wieder aufgenommen werden muss. Deshalb ist es eine Pflicht, für alle Schulkinder in Darmstadt die nötige Grundausstattung mit Beginn des kommenden Schuljahres zur Verfügung zu stellen.

1.) Hierzu ist dringend ein Mindeststandard von Seiten des Schulamtes festzulegen, was in einem Haushalt vorhanden sein muss, um eine vollumfängliche Teilnahme am Homeschooling zu gewährleisten.

2.) Über Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder Elternbeiräte sind in den Klassen Abfragen durchzuführen, welche Bedarfe in welchem Haushalt bestehen. Mögliche Datenerfassungen über ein Online-Tool oder ähnliches sind zu vermeiden, weil so nicht technikaffine Familien benachteiligt werden.

3.) Alle erforderliche Hardware ist per Mietmodell oder per Kauf ab dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung zu stellen.

3.1 Sollten die Mittel des Bundes an die Familien direkt vergeben werden, ist eine IT Beratungsmöglichkeit bei der Stadt zu schaffen, bei der sich die Eltern über den Kauf der nötigen Hardware beraten lassen können.
3.2 Sollten die Bundesmittel von der Stadt verwaltet werden, ist zum einen das Mietmodell und dessen Umsetzung umgehend zu prüfen. Ferner müssen Kontakte zu Lieferanten aufgenommen werden, um zu prüfen, welcher Anbieter den erhöhten Bedarf in welchem Zeitraum decken könnte.

4.) Bei einer Entscheidung zum Kauf von Hardware sind umgehend Verhandlungen mit entsprechenden Lieferanten aufzunehmen, um eine schnelle und umfassende Lieferung gewährleisten zu können.

5.) Bevorzugt sind hierbei deutsche Anbieter wie Medion oder Terra IT in Betracht zu ziehen

6.) Die Ausgabe erfolgt ähnlich wie die Lehrmittelvergabe über die Schulen selbst.

7.) Jedes Kind, das eine weiterführende Schule besucht, wird zum Schuljahr 2020/2021 mit einer Microsoft „Office 365“ A3-Lizenz ausgestattet.

8.) Für den Fall eines erneuten Lockdown, sind vom Schulamt Konzepte zu erarbeiten, wie benachteiligte und schwächere Kinder in den Schulen auch während eines solchen Zeitraums beschult werden können bzw. wenigstens die Möglichkeit erhalten, die Räume zu nutzen.

9.) Es ist sicher zu stellen, dass jedes Kind eine ausreichende Internet-Bandbreite zur Teilnahme am Homeschooling zur Verfügung hat. Es ist vom Schulamt zu definieren, welche Bandbreite erforderlich ist. Kinder, deren Eltern sich keinen ausreichenden Anschluss leisten können, sind zu unterstützen.