Ergänzungsantrag „Evaluation und Weiterentwicklung des Sozialtickets“

Ergänzungsantrag zur Magistratsvorlage 2021/0173 „Evaluation und Weiterentwicklung des Sozialtickets“ vom 15.07.2021.

Die Einführung des Darmstädter Sozialticket für Bezieher*innen von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) war ein wichtiger Schritt, um Mobilität und Teilhabe am öffentlichen Leben für Einkommensschwache zu steigern.

Eingeführt wurde das Sozialticket zum 01.06.2019 mit dem Ziel, die Mobilität für alle Berechtigten in Darmstadt sicherzustellen und die Angebote der Stadtgesellschaft uneingeschränkt nutzbar zu machen. Ausgegeben wird das Ticket in Form einer „9-Uhr-Monatskarte“, die zu Fahrten ab 9 Uhr berechtigt.

Jüngste Evaluationen zeigen jedoch, dass das Modell deutlich hinter seinen Zielsetzungen zurückgeblieben ist. Von dem im Beschluss veranschlagten Jahresbudget des Projekts von 400.000 Euro wurden im Zeitraum 01.06.2019 bis 31.05.2020 lediglich 37.863,40 Euro abgerufen. Also weniger als zehn Prozent der Haushaltsmittel. Es wurden nur 2.357 Sozialtickets ausgestellt. Zielsetzung war bei Einführung, dass circa 30 Prozent der Anspruchberechtigten ein Sozialticket erwerben würden. 2019 wären dies 4.100 Personen gewesen.

Hemmend ist vor allem wohl die signifikante Einschränkung des Mobilitätsangebots der „9-Uhr-Monatskarte“. Sei es, um Kinder in den Kindergarten zu bringen oder den Nachwuchs auf dem Weg zur Schule zu begleiten oder selbst Bildungsangebote wahrzunehmen, um pünktlich zu morgendlichen Terminen bei Ämtern, Behörden oder ärztlichen Praxen zu erscheinen, um Bewerbungsgespräche zu führen, auf Arbeitssuche zu gehen oder kleineren Erwerbsarbeiten nachzugehen … ein weitreichender und besonders relevanter Teil des öffentlichen Lebens und unserer Verpflichtungen im Alltag bedingen eine Mobilität deutlich vor 9 Uhr. Das gegenwärtige Modell des Darmstädter Sozialtickets bildet diese Realität und diesen Bedarf jedoch nicht ab.

Dieses Defizit erkannte jüngst auch die regierende Koalition. Um die Ziele ihrer eigenen Magistratsvorlage zu erreichen und die Attraktivität des Sozialtickets zu steigern, soll nun eine Evaluation erfolgen, wie am 10.06.2021 in der Vorlage 2021/0173 „Evaluation und Weiterentwicklung des Sozialtickets“ beschlossen wurde.

Geprüft werden soll unter anderem die Aufhebung der zeitlichen Bindung der „9-Uhr-Monatskarte“, eine Bezuschussung anderer Zeitkarten wie Einzelfahrt- und/oder Wochenkarten, eine Ausweitung des Zuschusses auf andere Preisstufen beziehungsweise eine Erhöhung des Zuschusses.

Dies begrüßen wir, weisen jedoch mit unserem Ergänzungsantrag auf eine wichtige Terminierung hin: Eine Umstellung des Modells beziehungsweise Ausweitung der Zuschüsse kann nur zum nächsten Tarifwechsel des RMV stattfinden, dieser ist am 01.01.2022 . Bis dahin muss die Evaluation der Koalition abgeschlossen und in eine neue Praxis übersetzt worden sein.

 

Für den Fall, dass die „Evaluation und Weiterentwicklung des Sozialtickets“ nicht zum Stichtag in trockenen Tüchern ist, fordern wir:

  • Erweiterung von der „9Uhr-Monatskarte“ um die zeitlich unbeschränkte Monatskarte
  • Erhöhung des Zuschusses auf 50 Prozent
  • Erweiterung des berechtigten Kreises auf Nutzer der „Zone 1“

Denn: Beteiligung ist wichtig, sollte aber nicht zu Lasten der Beteiligten gehen. Teilergebnisse, mit denen sicher gerechnet werden kann, sollten deswegen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Ein Aufschub um ein weiteres Jahr schließt die ökonomisch Benachteiligten von ihrem Grundrecht auf Mobilität aus.