Denkmalschutzpreis für GBS-Turnhalle: Eine Schule ist kein Museum

Die Stadt Darmstadt hat einen zweiten Preis in der Kategorie „Öffentliches Bauen“ des Hessischen Denkmalschutzpreises 2025 erhalten, und zwar für die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Turnhalle der Georg-Büchner-Schule (GBS).

Den Bauherren sei es beispielhaft gelungen, „die Klarheit des ursprünglichen Entwurfes wieder erlebbar zu machen und zugleich allen aktuellen Anforderungen an eine moderne Turnhalle Rechnung zu tragen“, so die Jury. Die Realität ist eine andere.

Trotz eines teilweise vorhandenen Aufprallschutzes an den Ziegelstein-Wänden dürfen Ballsportarten nur noch eingeschränkt, auf verkleinerten Spielfeldern, betrieben werden. Der einzige (!) Basketballkorb und die Sprossenwand sind reine Dekoration, da sie so nah an der Wand angebracht sind, dass sie nicht benutzt werden können. Eine Umkleidekabine für Lehrkräfte gibt es nicht, so dass diese sich im Sanitätsraum umziehen müssen. Und dies sind nur die augenfälligsten Beispiele, wie vermeintlicher Denkmalschutz die Funktionalität aushebelt.

Die Turnhalle der GBS wird aber nicht nur für den Sportunterricht genutzt. Durch die vorhandene Bühne fungiert sie auch als Aula, z.B. als Raum für Theateraufführungen, Lesungen und Infoveranstaltungen für Schüler*innen und Eltern. Wird die Bühne benötigt, muss aber erst die dort angebrachte Prallschutzwand, die eher an Hochwasserschutzwände erinnert, in mühevoller Arbeit abgebaut werden. Dies ist während des regulären Unterrichts aber nicht leistbar, so dass die Schüler*innen des Fachs „Darstellendes Spiel“ die Bühne während des regulären Unterrichts nicht bespielen können.

Die Turnhalle ist so nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Durch die Sanierung ist eher ein musealer Raum entstanden, der zwar schön anzuschauen ist, den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb aber nicht entspricht.

Doch damit nicht genug! Die Breite der beiden Notausgangstüren der Turnhalle wurden „denkmalgerecht“ so belassen, wie sie in den 1960er Jahren geplant worden waren. Da die Türen damit für die heutigen Rollstühle zu schmal sind, können Rollstuhlfahrer*innen im Falle einer Evakuierung die Halle nicht eigenständig über diesen Weg verlassen. Als Lösung ist allen Ernstes vorgesehen, dass sie in Bergetüchern, die erst aus dem Sanitätsraum geholt werden müssen, aus der Halle getragen werden. Dieser Vorschlag ist diskriminierend und entwürdigend zugleich.

Und dass Inklusion, der sich die GBS verpflichtet fühlt, bei der Instandsetzung eine untergeordnete Rolle spielte, zeigt sich auch bei der neu eingebauten barrierefreien Toilette. Diese ist nicht frei zugänglich, auch nicht bei Veranstaltungen, und kann nur von wenigen Lehrkräften geöffnet werden, die über einen elektronischen Schlüssel (Transponder) verfügen. Diese müssen dann aber auch die besetzte Toilette „bewachen“, da sie von innen nicht verriegelt werden kann. Die Dusche für die Lehrkräfte befindet sich übrigens auch in dem Toilettenraum.

Wie kann es sein, dass die Stadt Darmstadt eine solche Sanierungsmaßnahme durchgehen lässt? Die Schulgemeinde hätte sich sicherlich ein anderes Ergebnis gewünscht.

 

Fotocredit: Rahel Welsen/Landesamt für Denkmalpflege Hessen

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