Restaurants, Kneipen und Cafés sind zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie tragen einengroßen Teil dazu bei, dass Darmstadt lebenswert ist und bleibt. Hier finden Begegnung undVergemeinschaftung statt.
Aktuell kämpfen viele Gastronomien mit Umsatzrückgängen und massiven Kostensteigerungen. ZurEntlastung und als Maßnahme zur kommunalen Wirtschaftsförderungen regten wir in der Juni-Stavoan, der Außengastronomie die Sondernutzungsgebühren zu erlassen.
Eingebracht wurde der Antrag in der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2025. Eine Mehrheit fand dieser nicht.
Antrag: Erlass Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,
- Der ortsansässigen Darmstädter Gastronomie als Maßnahme zur kommunalen Wirtschaftsförderung, die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für die Jahre 2025 – 2026 zu erlassen.
Begründung:
Restaurants, Kneipen und Cafés sind zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie tragen einen großen Teil dazu bei, dass Darmstadt lebenswert ist und bleibt. Hier finden Begegnung und Vergemeinschaftung statt. Wie wirkmächtig diese Funktionen für das urbane Flair sind, spiegelt sich auch in gegenwärtigen Debatten um Transformationsprozesse in der Innenstadt wider.
Dennoch kämpft die Gastronomie bundesweit mit Umsatzrückgängen. Das Hessische Statistische Landesamt hat im Jahr 2024 einen Umsatzrückgang in der hessischen Gastronomie bei 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gemessen.
Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke sind im Zeitraum von 2020 bis 2024 in Deutschland um 32,8 Prozent gestiegen. Verbraucher:innen stehen aufgrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten weniger finanzielle Mittel für Konsumwünsche zur Verfügung. Gleichzeitig schmilzt bei Wirtinnen und Küchenchefs die Marge, um Preise auf der Speisekarte noch einigermaßen attraktiv halten zu können.
Als Kommune stehen uns mitunter nur wenige Werkzeuge zur Verfügung, um politisch auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen einzuwirken. Um die Gastronomie in Darmstadt zu stärken, ließe sich jedoch eine konkrete, unmittelbar umsetzbare Maßnahme zur Wirtschaftsförderung realisieren: Der Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung. Im kommunalen Doppel-Haushalt sind die Sondernutzungsgebühren ein Posten von knapp 300.000 Euro. Für 2025 beziffert der Haushalt unserer Kommune Erträge von 920,8 Millionen Euro. Die Sondernutzungsgebühren haben am Haushalt 2025/2026 einen verschwindend geringen Anteil von 0,03?Prozent. Das umfasst auch Gebühren, die von nicht-gastronomischen Gewerben entrichtet werden.
Für die Gastronomie ist die Sondernutzungsgebühr für Außenbewirtung wiederum eine zweite Miete. Denn in den immer heißer werdenden Sommermonaten zieht es Gäste ins Freie. Die Plätze in den Innenräumen bleiben leer und ungenutzt, verursachen aber trotzdem Kosten. Ohne Außenflächen ist ein wirtschaftlicher Betrieb mittlerweile nicht mehr abbildbar. Gerade kleine, von ortsansässigen Inhaber:innen langjährig geführte Betriebe sind von solchen Kosten deutlich belastet.
Der (erstmal zeitlich begrenzte und rückwirkend für 2025 umgesetzte) Erlass dieser Kosten wäre eine spürbare Entlastung für die Verwaltung und die Darmstädter Gastronomie und würde ein positives Zeichen setzen, dass wir an der Seite unserer ortsansässigen Gastronomen stehen und deren aktuelle Herausforderungen erkennen und politisch begleiten.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags. Vielen Dank.
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz