Nach der Hess. Gemeindeordnung ist es Sache der Stadtverordneten zu entscheiden ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, d.h. ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.
WeiterlesenRadentscheid – warum wir dafür sind.

Nach der Hess. Gemeindeordnung ist es Sache der Stadtverordneten zu entscheiden ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, d.h. ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.
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