Fragen: Bürgerinitiative „Rettet den Herrngarten“
Thema: Die Zukunft des Herrngartens und die Sicherheit im Johannes- und im Martinsviertel
Fragenblock I: Sicherheit, Ordnung und Kinderschutz
- Konkrete Maßnahmen: Welchen personellen und ordnungspolitischen Mix (z. B. ständige Präsenz der Stadtpolizei, Videoüberwachung, Beleuchtungskonzepte, Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Scentral) planen Sie, um die Kriminalität und den offenen Drogenhandel im Herrngarten binnen der ersten 100 Tage nach der Wahl spürbar zu reduzieren?
Die Situation im Herrngarten belastet Teile der Bevölkerung spürbar. Gleichzeitig hilft es nicht, die Debatte weiter zu emotionalisieren. Wer genauer hinschaut, erkennt eine komplexe Gemengelage aus veränderter Drogendynamik, organisatorischen Defiziten und mangelnder Transparenz.
Ausgangslage aus unserer Sicht:
Träger: Das Scentral ist bislang nicht voll funktionsfähig. Es fehlt eine stabile Leitung, Personal und verlässliche Öffnungszeiten. Das Gebäude wurde verspätet eröffnet und ist weiterhin nur eingeschränkt nutzbar. Die Hintergründe werden zwischen Stadt und Träger behandelt, sind jedoch öffentlich nicht transparent dargestellt worden.
Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr einstimmig einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Auch wir haben diesem Antrag zugestimmt, weil er Ordnung und Hilfe zusammendenkt. Bis heute fehlt jedoch von der Stadtregierung und den zuständigen Dezernenten Paul Wandrey, Barbara Akdeniz und aber auch Holger Klötzner ein klarer Umsetzungsstand sowie der angekündigte Zeit- und Finanzierungsplan.
Viele suchterkrankte Menschen im Herrngarten sind gesundheitlich schwer belastet. Gleichzeitig führt der vermehrte Crackkonsum zu einer veränderten Dynamik. Die kurzen Konsumzyklen, der hohe Beschaffungsdruck und der Mikrohandel innerhalb der Szene machen das Geschehen sichtbarer und konflikthafter. Das bedeutet nicht, dass jede konsumierende Person aggressiv ist. Es bedeutet aber, dass die Szene insgesamt unruhiger wirkt als frühere Heroinszenen. Die Kombination aus kurzen Konsumintervallen, starkem finanziellen Druck, Mikrohandel, unzureichender räumlicher Steuerung erzeugt Unsicherheit im öffentlichen Raum. Nach unserem Kenntnisstand führt die aktuelle Situation bislang nicht zu einer erhöhten Kriminalitätsrate. Es ist sehr wichtig, dass Straftaten konsequent angezeigt werden. Nur dokumentierte Vorfälle schaffen die Grundlage für polizeiliche Maßnahmen und politische Steuerung.
Alle größeren Städte erleben, dass Drogenszenen Parks oder innenstadtnahe öffentliche Räume aufsuchen. Entscheidend ist daher nicht, ob es eine Szene gibt, sondern wie sie gesteuert wird.
Aus unserer Sicht gehören dazu folgende Punkte:
- Der Schutz von Schulwegen und Spielplätzen ist nicht verhandelbar.
- Räumliche Bündelung kann sinnvoll sein, wenn sie mit klarer Abgrenzung sensibler Bereiche verbunden wird.
- Wenn Konflikte dauerhaft bestehen, müssen auch städtebauliche Fragen überprüft werden, etwa die Lage einzelner Spielbereiche oder die Wegebeziehungen zwischen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
- Auch die Frage, ob bestimmte Versorgungsangebote besser gebündelt und aus engen Wohnquartieren herausgenommen werden sollten, darf sachlich geprüft werden.
- Dealerstrukturen müssen konsequent verfolgt werden.
- Zur Ordnungspolitik gehört auch Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Anzeigen erstatten bei (versuchten) Straftaten. Hier ist die Mitwirkung der Bevölkerung unverzichtbar, auch wenn es zeitaufwendig und unangenehm ist.
- Zur staatlichen Verantwortung gehört aber auch die Transparenz über Ermittlungen, die Präsenz vor Ort und die sichtbare und transparente Zusammenarbeit von Stadt- und Landespolizei.
- Gleichzeitig dürfen schwer abhängige Menschen nicht pauschal als Sicherheitsrisiko behandelt werden.
Wie so häufig in Darmstadt haben wir es mit einer unglücklichen Verkettung von Umständen und einer Intransparenz der Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und dem Stadtparlament zu tun. Statt proaktiv zu kommunizieren und über Schwierigkeiten zu informieren mauert man und behält Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Informationen für sich. Dies führt zu einem massiven und verständlichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik, obwohl es eigentlich nicht mehr um ein Erkenntnisproblem der Politik als vielmehr um ein Umsetzungs- und Transparenzdefizit aus der Verwaltung geht.
In den ersten 100 Tagen erwarten wir:
- eine klare Darstellung des Umsetzungsstandes der bereits beschlossenen Maßnahmen
- einen verbindlichen Zeit- und Finanzierungsplan
- eine realistische Bewertung und Verbesserung der personellen Ausstattung des Scentral
- eine Verbesserung der Koordination zwischen Stadtpolizei und Landespolizei
- eine Verbesserung der Beleuchtungssituation im Herrngarten. Die Nachtabsenkung der Beleuchtung im Herrngarten sollte wirklich beendet werden.
- eine transparente Datengrundlage zu Nutzung, Herkunft, Anzeigenentwicklung und Notfällen
- Die verstärkte Präsenz von Stadtpolizei kann helfen, kann aber auch einfach die Wirkungslosigkeit ordnungspolitischer Maßnahmen noch mehr verstärken. Die Stadtpolizei hat keine polizeilichen Befugnisse, das wissen die drogenerkrankten Menschen auch. Es könnte zu dem Gefühl kommen, die sind zwar immer da, aber die können uns eh nichts. Besser wäre eine häufigere und deutlichere Polizeipräsenz, die auch konsequent gegen Dealer-Strukturen vorgeht sowie eine bessere Koordination zwischen Stadtpolizei und Landespolizei
- Eine Videoüberwachung, wie es sie auch schon mal gab, an neuralgischen Punkten könnte zur Aufklärung und einem verbesserten Sicherheitsgefühl beitragen. Diese verhindert zwar keine Kriminalität, hilft aber bei der Aufklärung.
- Schutz von Schutzbedürftigen: Wie garantieren Sie die Sicherheit auf Schulwegen und Spielplätzen im direkten Umfeld der Szene-Hotspots? Befürworten Sie eine Ausweitung von Verbotszonen (z. B. Waffen- und Konsumverbotszonen)?
Spielplatz und Schulrouten:
- Offener Konsum oder Handel entlang offizieller Schulrouten ist nicht akzeptabel. Hier braucht es eine konsequente polizeiliche Präsenz zu klar definierten Zeiten sowie eine räumliche Lenkung der Szene weg von diesen Achsen.
- Gleichzeitig müssen wir die Wegebeziehungen im Quartier ehrlich analysieren. Derzeit kreuzen sich die Laufwege von suchtkranken, häufig obdachlosen Menschen mit Schulwegen und Wohnquartieren. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Lage einzelner Versorgungsangebote im unmittelbaren Wohngebiet.
- Wir halten es daher für sachlich geboten zu prüfen, ob Einrichtungen wie die Teestube perspektivisch an einen besser geeigneten, infrastrukturell angebundenen Standort verlegt werden können, etwa in Richtung eines weniger bewohnten Umfelds in der Bismarckstraße. Dadurch würden Laufwege aus sensiblen Wohnbereichen herausgenommen und Versorgungsstrukturen gebündelt. Damit einhergehend könnte eine bessere Versorgung der suchterkrankten Menschen sichergestellt werden bei gleichzeitig weniger Konfliktpotential im Viertel.
- Der Spielplatz im Herrngarten ist seit vielen Jahren konfliktbelastet. Spritzenfunde und Nutzungskonflikte sind dort kein neues Phänomen, sondern begleiten diesen Ort seit Jahrzehnten. Aus unserer Sicht ist die Lage dieses Spielplatzes grundsätzlich ungeeignet. Er befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem dauerhaft konfliktträchtigen Bereich. Wir halten daher eine Verlegung des Spielplatzes für geboten. Der bestehende Spielplatz sollte als einziger Spielplatz in der Innenstadt stärker in Richtung Innenstadt rücken, ein zusätzlicher Spielplatz könnte am nördlichen Ausgang des Herrngartens geplant werden.
Waffenverbotszone:
Eine Ausweitung von Waffenverbotszonen halten wir im Zusammenhang mit der Situation im Herrngarten nicht für das richtige Instrument.
- Bereits heute kann die Polizei bei konkreten Anhaltspunkten kontrollieren. Offener Drogenkonsum, Handel oder entsprechende Begleitumstände stellen regelmäßig solche Anhaltspunkte dar. Dafür braucht es keine zusätzliche rechtliche Verschärfung. Waffenverbotszonen dienen in erster Linie dazu, anlasslose Kontrollen gegenüber jedermann zu ermöglichen. Das adressiert jedoch nicht das eigentliche Problem im Herrngarten, das in der Dynamik von Konsum, Beschaffung und Mikrohandel liegt.
- Gleichzeitig müssen wir ehrlich benennen, wo rechtliche Grenzen liegen. In der Psychiatrie können suchtkranke Menschen nur dann gegen ihren Willen untergebracht werden, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Eine bloße Abhängigkeit reicht rechtlich nicht aus. Auch die Polizei kann Personen nur bei konkreten Straftaten oder erheblichen Gefahren in Gewahrsam nehmen. Kleinere Beschaffungsdelikte führen in der Regel nicht zu längerer Inhaftierung. Der Staat verfügt also nur über begrenzte Eingriffsmöglichkeiten.
Fragenblock II: Evaluierung der Drogenhilfe und Standortfragen
- Standort „Scentral“: Angesichts der veränderten Drogenszene (Crack/Fentanyl) und der Belastung für die angrenzenden Wohnviertel: Unterstützen Sie eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativstandorten für das Drogenhilfezentrum, beispielsweise in gewerblich geprägten Bereichen wie der westlichen Bismarckstraße?
Standortfrage:
Die Standortfrage muss differenziert betrachtet werden. Es gibt sowohl in Deutschland als auch international Beispiele dafür, dass die Verlagerung von Drogenhilfeeinrichtungen an den Stadtrand nicht automatisch zu einer Entlastung geführt hat. Teilweise wurden solche Einrichtungen nicht ausreichend angenommen und mussten wieder geschlossen werden oder Szenen verlagerten sich lediglich in andere öffentliche Räume.
Das liegt an einem einfachen Umstand: Hilfsangebote funktionieren nur, wenn sie erreichbar sind und an den realen Bewegungsachsen der Betroffenen liegen. Wird ein Standort zu weit von diesen Achsen entfernt geplant, verliert er seine steuernde Wirkung. Deshalb halten wir nichts von reflexhaften Verlagerungsdebatten. Gleichzeitig darf man die Standortfrage nicht tabuisieren. Wenn Wegebeziehungen dauerhaft zu Konflikten führen, muss über Bündelung und räumliche Neuordnung sachlich gesprochen werden. Aktuell erscheint es uns sinnvoller, die Teestube aus dem Wohngebiet herauszuholen und dadurch die Wegebeziehungen der Suchterkrankten aus dem Wohngebiet herauszuholen. Hier wäre die westliche Bismarckstraße eine gute Achse.
Entscheidend ist jedoch, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen zunächst umgesetzt und ihre Wirkung wissenschaftlich evaluiert werden. Ohne belastbare Daten über Nutzung, Herkunft, Kriminalitätsentwicklung und Entlastungseffekte bleibt jede Standortentscheidung spekulativ.
Unser Ansatz lautet daher:
- Umsetzen der beschlossenen Maßnahmen
- Transparenz herstellen
- Wirkung messen
- dann gegebenenfalls nachsteuern.
- Steuerung & Analytik: Wie wollen Sie den „Magneteffekt“ Darmstadts für Konsumenten aus dem Umland begrenzen? Unterstützen Sie die Forderung nach einer unabhängigen, wissenschaftlichen Bedarfsanalyse, um die Standortfrage und die Drogenhilfe-Infrastruktur regional neu zu ordnen?
Magneteffekt:
Die Frage eines möglichen „Magneteffekts“ muss nüchtern betrachtet werden. Städte mit funktionierenden Hilfesystemen ziehen erfahrungsgemäß auch Menschen aus dem Umland an. Gleichzeitig darf Darmstadt nicht dauerhaft Aufgaben übernehmen, die eigentlich regional gelöst werden müssten.
Eine rechtliche Möglichkeit, Menschen aus anderen Kommunen pauschal von Hilfsangeboten auszuschließen, besteht nicht. Freizügigkeit und Gleichbehandlung setzen hier klare Grenzen.
Was jedoch möglich und notwendig ist:
- Erhebung belastbarer Daten zur Herkunft der Nutzerinnen und Nutzer
- transparente Darstellung dieser Zahlen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit
- aktive Kooperation mit Herkunftskommunen
- systematische Rückvermittlung in bestehende Hilfestrukturen im Umland
Wenn sich zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Szene keinen Bezug zu Darmstadt hat, muss die Diskussion regional geführt werden. Suchthilfe ist keine rein kommunale Aufgabe.
Wissenschaftliche Begleitung:
Wir unterstützen ausdrücklich eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Bedarfsanalyse. Die veränderte Crack-Dynamik stellt viele europäische Städte vor neue Herausforderungen. International werden deshalb unterschiedliche Behandlungsansätze erprobt.
In einzelnen Ländern werden kontrollierte Programme geprüft, bei denen pharmakologisch reines Kokain unter ärztlicher Aufsicht verabreicht wird oder stimulierende Medikamente, unter anderem aus dem ADHS-Bereich, zur Stabilisierung eingesetzt werden. Ziel ist es, Beschaffungsdruck zu reduzieren, Konsumzyklen zu strukturieren und schwer erreichbare Patientinnen und Patienten in medizinische Betreuung zu bringen. Diese Modelle sind streng reguliert, wissenschaftlich begleitet und auf eng definierte Zielgruppen begrenzt. Sie stellen keine generelle „Freigabe“ dar, sondern medizinische Versorgungsansätze im Rahmen kontrollierter Programme.
In Deutschland existiert bislang kein reguläres Substitutionsmodell für Crack- oder Kokainabhängigkeit. Gleichzeitig fehlt eine systematische bundesweite Erfassung der tatsächlich im Umlauf befindlichen Substanzen. Häufig beruhen Einschätzungen auf Selbstauskünften der Konsumierenden, nicht auf strukturiertem Substanzmonitoring.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig,
- internationale Forschung systematisch auszuwerten
- Pilotprojekte unter wissenschaftlicher Begleitung zu prüfen
- rechtliche Rahmenbedingungen transparent zu analysieren und zu verbessern
- die suchtmedizinische Versorgung insgesamt zu stärken
Es ist nicht überzeugend, internationale Entwicklungen lediglich zu beobachten, ohne zu prüfen, ob sie im deutschen Kontext sinnvoll adaptiert werden könnten.
Viele der aktuell diskutierten Fragen, insbesondere zu neuen Behandlungsansätzen oder möglichen Pilotprojekten, betreffen das Betäubungsmittelrecht. Dieses ist Bundesrecht.
Kommunen können weder eigenständig Substitutionsmodelle einführen noch neue pharmakologische Programme starten. Dafür braucht es bundesgesetzliche Grundlagen, ärztliche Leitlinien und Zulassungsverfahren. Angesichts der veränderten Crack-Dynamik stellt sich daher die Frage, ob der Bund die notwendigen rechtlichen und wissenschaftlichen Prüfungen ausreichend priorisiert. Städte und Kommunen stehen an vorderster Front der praktischen Problembewältigung, verfügen jedoch nicht über die entsprechenden Gesetzgebungskompetenzen. Wenn wir ernsthaft über innovative Behandlungsansätze oder Pilotprojekte sprechen, muss diese Debatte auch auf Bundesebene geführt werden.
Fragenblock III: Erhalt des Kulturdenkmals und Naherholungsgebiets
- Parkpflege & Denkmalschutz: Wird der aktuelle Parkpflegeplan aus Ihrer Sicht angemessen berücksichtigt? Welche Schritte unternehmen Sie, um Vandalismus an historischen Anlagen und der massiven Vermüllung entgegenzuwirken? Unterstützen Sie Duldungszonen für die offene Drogenszene und entsprechende bauliche Maßnahmen im Park? Wie gewichten Sie den Denkmalschutz im ältesten historischen Garten Darmstadts?
Der Herrngarten ist Naherholungsraum, Schulweg, Begegnungsort und Teil der Stadtidentität. Aktuell wird er aus unserer Sicht mehr von den vielfach nötigen Baumfällungen und der schlechten Bewässerung im Sommer als von der Drogenszene bedroht.
Nichtsdestotrotz erwarten wir von der Stadt:
- eine regelmäßige und sichtbare Reinigung
- rasche Beseitigung von Vandalismusschäden
- Pflege historischer Anlagen
- klare Sichtachsen und Beleuchtung in sensiblen Bereichen
Die offene Drogenszene ist seit Jahrzehnten im südöstlichen Bereich des Herrngartens präsent. Diese Realität lässt sich nicht wegdiskutieren. Wiederholte Versuche, die Szene vollständig zu verdrängen, führen regelmäßig zu Verlagerungseffekten.
Wir halten es daher für sinnvoll, einen klar definierten und räumlich abgegrenzten Bereich des Parks als betreuten Aufenthalts- und Duldungsraum auszuweisen, wie es im beschlossenen Antrag vorgesehen ist. Eine solche Bündelung ermöglicht bessere Kontrolle, gezielte Sozialarbeit und den Schutz sensibler Bereiche.
Damit verbunden muss jedoch eine konsequente Neuordnung anderer Nutzungen erfolgen.
Der bestehende Spielplatz befindet sich seit vielen Jahren in unmittelbarer Nähe eines dauerhaft konfliktbelasteten Bereichs. Spritzenfunde und Nutzungskonflikte sind dort keine Ausnahmeerscheinung. Aus unserer Sicht ist dieser Standort grundsätzlich ungeeignet. Wir befürworten daher eine Verlegung des Spielplatzes an einen konfliktfreien Ort im Norden des Herrngarten. Parallel sollte die Innenstadt insgesamt mit einem gut erreichbaren Spielangebot gestärkt werden. Kinderbereiche und betreute Szene sollten räumlich klar getrennt sein. Beides nebeneinander zu erzwingen, hat sich nicht bewährt.
Ein historischer Garten bleibt nur dann lebendig, wenn er für die Mehrheit nutzbar bleibt. Das setzt voraus, dass Nutzungskonflikte von der Stadt strukturiert werden.
- Nutzungskonflikte: Angesichts der häufigen Einbrüche im Herrngartencafè (zuletzt am 20.02.2026 der zehnte innerhalb eines Jahres): Ist Ihnen der Fortbestand eines Cafés im Herrngarten und seine Bedeutung für den öffentlichen Raum wichtig? Was schlagen Sie vor, um die Situation hier zu verbessern?
Wie wollen Sie das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Parkbesucher und der Eskalation von Gewalt und Kriminalität im Umfeld der Suchtszene lösen?
Zunächst ist wichtig, die Situation sachlich einzuordnen. Von einer generellen Eskalation von Gewalt im Herrngarten kann nach unserem Kenntnisstand nicht gesprochen werden. Es gibt Nutzungskonflikte, Einbrüche und Unsicherheitswahrnehmungen. Das ist ernst zu nehmen, aber nicht gleichzusetzen mit einer Gewalteskalation.
Der Fortbestand einer Gastronomie im Herrngarten ist grundsätzlich wichtig. Ein Café trägt zur zivilen Nutzung bei, belebt den Park und schafft soziale Kontrolle. Öffentliche Räume bleiben stabil, wenn sie vielfältig genutzt werden. Der Fortbestand einer Gastronomie im Herrngarten ist aus unserer Sicht deshalb grundsätzlich wichtig. Ein Café trägt zur Belebung und sozialen Stabilisierung des Parks bei.
Die wiederholten Einbrüche sind nicht akzeptabel und müssen konsequent verfolgt werden. Eigentumsschutz ist keine Nebensache. Gleichzeitig ist es zu einfach, die wirtschaftliche Situation des Betriebs ausschließlich der Drogenszene zuzuschreiben. Die Gastronomie insgesamt steht derzeit unter erheblichem Druck. Verändertes Ausgehverhalten, geringerer Alkoholkonsum, steigende Betriebskosten, hohe Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Stellplatzregelungen und Gebühren für Außengastronomie belasten viele Betriebe, auch außerhalb des Herrngartens, wie wir aus Berichten von vielen Gastronomen wissen.
Ob und in welchem Umfang die Einbrüche oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten unmittelbar mit der Szene zusammenhängen, sollte sachlich geprüft werden. Der Betreiber wusste, dass ein Parkstandort besondere Rahmenbedingungen mit sich bringt. Gleichzeitig hat die Stadt die Pflicht, durch Ordnung, Pflege und Struktur dafür zu sorgen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb grundsätzlich möglich bleibt.
Das Spannungsfeld zwischen Parkbesuchern und Suchtszene lässt sich weder durch vollständige Verdrängung noch durch Ignorieren lösen. Die Szene ist seit Jahrzehnten präsent. Wird ihr kein definierter Raum zugestanden, verteilt sie sich über größere Flächen. Eine klar abgegrenzte, betreute Fläche ermöglicht bessere Steuerung und schützt andere Parkbereiche. Gleichzeitig müssen Schulwege, Spielplätze und zentrale Aufenthaltsbereiche konsequent geschützt werden.
Öffentlicher Raum bleibt jedoch nur dann lebendig, wenn er auch genutzt wird. Ein Park wird nicht allein durch ordnungspolitische Maßnahmen stabil, sondern durch Menschen, die ihn selbstverständlich in Anspruch nehmen. Gastronomie, Familien, Spaziergänger, Studierende und Nachbarschaft sind Teil dieser Stabilisierung.
Der Herrngarten gehört der Stadtgesellschaft. Ihn zu erhalten ist nicht ausschließlich Aufgabe von Polizei und Verwaltung, sondern auch eine Frage der aktiven Nutzung und des zivilen Selbstverständnisses.
Credit Titelgrafik: Towfiqu Barbhuiya auf Unsplash


