Antrag: Rampenmodule für Schlauch- und Kabelbrücken

Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 10. Februar 2022.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,

  • bei der Nutzung von Schlauch- und Kabelbrücken im öffentlichen Raum (bei Kulturveranstaltungen, Baustellen …), das ausreichende Anbringen von barrierefreien Rampenmodulen zur verbindlichen Auflage zu machen. Dies dient der Sicherung der Barrierefreiheit von Wegen. Ausreichend meint in diesem Sinn, dass jede Brücke mit mindestens einer, besser noch zwei, Rampe(n) zu versehen ist.
  • den derzeitigen kommunalen Bestand von sechs solcher Rampen so aufzustocken, dass diese für den Eigenbedarf in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
  • Es ist zu prüfen, ob die von der Stadt angeschafften Rampen ggf. auch Nicht-Städtischen Veranstaltern in Darmstadt zur Miete angeboten werden können.
  • Hierfür sollte nach Möglichkeit ein Preiskonzept erarbeitet werden, dass eine gestaffelte Preisgestaltung für Kommerzielle und Nicht-Kommerzielle Veranstaltungen vorsieht.

 

Begründung: 

Im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken schränken die Barrierefreiheit massiv ein.

Für Rollstuhlfahrer:innen stellen diese auf Grund ihrer Maße kaum zu überwindende Schranken dar. Ebenfalls stark in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind hierdurch Menschen, die Gehilfen (Rollatoren) nutzen und mitunter sogar Radfahrer:innen (insbesondere Kinder und ältere Menschen).

Die gängigen schwarz-gelben Schlauch- und Kabelbrücken dienen grundsätzlich als Überfahrtschutz für PKW und LKW. Verwendung finden diese in Darmstadt jedoch weitreichend auf Wegen und Plätzen, die vornehmlich von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen genutzt werden.

Insbesondere die verstärkte Nutzung des Stadtraums für Kulturveranstaltungen führte in jüngster Vergangenheit dazu, dass öffentliche Plätze (Karolinenplatz, Messplatz, Friedensplatz, Marktplatz, Luisenplatz …) von Hindernissen in Form von Schlauch- und Kabelbrücken durchzogen waren. Oftmals finden diese Brücken aber auch im Kontext von Bauarbeiten Verwendung.

Um Barrierefreiheit und Mobilität ohne weitreichende Einschränkungen zu sichern, lassen sich Schlauch- und Kabelbrücken um Rampenmodule für Rollstühle etc. ergänzen. Gängige Hersteller bieten hierzu zertifizierte und Lösungen für ihre Systeme an (siehe Anhang). Deren Installation in ausreichender Zahl gilt es zur verbindlichen Auflage für die Nutzung von Schlauch- und Kabelbrücken auf öffentlichen Gehwegen und Plätze zu machen

Im kommunalen Bestand finden sich derzeit sechs solcher Rampen. Zu wenige, um selbst dem gegenwärtigen Eigenbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Sport- und Spielfest, Weihnachtsmarkt …) gerecht zu werden. Dieser Bestand sollte unmittelbar aufgestockt werden, um überall eine Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Die Stadt könnte, z.B. über den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) aus diesem Bestand Rampen für Dritte im Verleih anbieten – auch zur Amortisierung der Investition. Für gemeinnützige Zwecke auf öffentlichen Plätzen wäre es wünschenswert, die Rampen zu ermäßigten Konditionen anzubieten.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.

Vielen Dank.

Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

 

–> Sehr schön: Der Antrag wurde angenommen!

 

Kabelbrücke auf dem Weihnachtsmarkt ohne Rampe: für Rollstühle nicht zu überwinden.