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	Kommentare zu: Uffbasse-Aktion: Bezahlbaren Wohnraum in Darmstadt finden (und schaffen)	</title>
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		<title>
		Von: Ludger		</title>
		<link>https://www.uffbasse-darmstadt.de/uffbasse-aktion-bezahlbaren-wohnraum-in-darmstadt-finden-und-schaffen/#comment-32202</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ludger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 14:54:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hier mit Genehmigung des Zusenders eine anonymisierte Mail:

&quot; Moin,

eine Freundin hat eine Wohnung gesucht und wollte hier im Haus
Nachmieterin  werden. Der Vermieter wollte, dass der Vormieter sucht und der hat uns klipp und klar gesagt, dass er die Wohnung nur dann an sie vermittelt, wenn sie hm  500€ bar auf die Kralle hinlegt und die beschissene Küche noch für absolut  unangemessene 500€ ablöst. Begründung: Er hätte damals so viel für einen  Makler bezahlt.

Der Vermieter hatte mit der Aktion kein Problem, der Gesetzgeber schon: Laut Wohnraumvermittlungsgesetz sind solche Aktionen verboten und die Verträge unwirksam. Wenn Ihr den Arschgeigen, die in Darmstadt die Wohnungsnot zur eigenen Bereicherung ausnutzen wollen, mal in den Hintern treten wollt, dann  macht eine Aktion, dass die Opfer dieser Methoden erfahren, dass sie sich ihr Geld zurückholen können. Steht nämlich im Gesetz:
 
§ 5 (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung anderer Art, eine Auslagenerstattung, ein Vorschuss oder eine Vertragsstrafe, die den in § 4 genannten Satz übersteigt, geleistet worden ist, kann die Leistung nach den allgemeinen Vorschriften des  bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

&lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html&lt;/a&gt;

Wichtig ist noch dieses: Ich habe die Rückforderungsmöglichkeit damals von einem befreundeten Richter prüfen lassen. Das Gesetz funktioniert tatsächlich so, aber die BGB-Klausel schließt aus, dass man Geld zurückfordern kann, von dem man gewusst hat, dass man es nicht bezahlen muss. Natürlich kann ein Laie gut abstreiten, dass er das Gesetz gekannt hat, aber nach einer großen Aktion 
ist das vielleicht anders. Daher sollte man es eher als &quot;Holt Euch Euer Geld zurück!&quot; verkaufen. Ich für meinen Teil muss denen, die in die Wohnung schließlich eingezogen sind, noch sagen, dass sie ihr Geld zurückholen können... *unschuldigschau*

 Zum Glück gibt&#039;s so obskure Gesetze.
 
PS: Vor 9 Jahren habe ich hier fast ein Jahr nach einer Wohnung gesucht. Ich habe diese gefunden, weil wir eine Anzeige mit &quot;Unternehmerehepaar sucht für seinen Sohn... Miete wird von den Eltern übernommen.&quot; aufgegeben haben. Vorher wurde überall sehr schnell klar, dass ohne Vitamin B nichts zu machen
ist. Das nervte massivst.

Liebe Grüße und tolle Initiative...&quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier mit Genehmigung des Zusenders eine anonymisierte Mail:</p>
<p>&#8220; Moin,</p>
<p>eine Freundin hat eine Wohnung gesucht und wollte hier im Haus<br />
Nachmieterin  werden. Der Vermieter wollte, dass der Vormieter sucht und der hat uns klipp und klar gesagt, dass er die Wohnung nur dann an sie vermittelt, wenn sie hm  500€ bar auf die Kralle hinlegt und die beschissene Küche noch für absolut  unangemessene 500€ ablöst. Begründung: Er hätte damals so viel für einen  Makler bezahlt.</p>
<p>Der Vermieter hatte mit der Aktion kein Problem, der Gesetzgeber schon: Laut Wohnraumvermittlungsgesetz sind solche Aktionen verboten und die Verträge unwirksam. Wenn Ihr den Arschgeigen, die in Darmstadt die Wohnungsnot zur eigenen Bereicherung ausnutzen wollen, mal in den Hintern treten wollt, dann  macht eine Aktion, dass die Opfer dieser Methoden erfahren, dass sie sich ihr Geld zurückholen können. Steht nämlich im Gesetz:</p>
<p>§ 5 (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung anderer Art, eine Auslagenerstattung, ein Vorschuss oder eine Vertragsstrafe, die den in § 4 genannten Satz übersteigt, geleistet worden ist, kann die Leistung nach den allgemeinen Vorschriften des  bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html</a></p>
<p>Wichtig ist noch dieses: Ich habe die Rückforderungsmöglichkeit damals von einem befreundeten Richter prüfen lassen. Das Gesetz funktioniert tatsächlich so, aber die BGB-Klausel schließt aus, dass man Geld zurückfordern kann, von dem man gewusst hat, dass man es nicht bezahlen muss. Natürlich kann ein Laie gut abstreiten, dass er das Gesetz gekannt hat, aber nach einer großen Aktion<br />
ist das vielleicht anders. Daher sollte man es eher als &#8222;Holt Euch Euer Geld zurück!&#8220; verkaufen. Ich für meinen Teil muss denen, die in die Wohnung schließlich eingezogen sind, noch sagen, dass sie ihr Geld zurückholen können&#8230; *unschuldigschau*</p>
<p> Zum Glück gibt&#8217;s so obskure Gesetze.</p>
<p>PS: Vor 9 Jahren habe ich hier fast ein Jahr nach einer Wohnung gesucht. Ich habe diese gefunden, weil wir eine Anzeige mit &#8222;Unternehmerehepaar sucht für seinen Sohn&#8230; Miete wird von den Eltern übernommen.&#8220; aufgegeben haben. Vorher wurde überall sehr schnell klar, dass ohne Vitamin B nichts zu machen<br />
ist. Das nervte massivst.</p>
<p>Liebe Grüße und tolle Initiative&#8230;&#8220;</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Oliver Kaiser		</title>
		<link>https://www.uffbasse-darmstadt.de/uffbasse-aktion-bezahlbaren-wohnraum-in-darmstadt-finden-und-schaffen/#comment-32199</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oliver Kaiser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 11:54:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Da sollten sich jetzt mal die Stadtplaner ins Zeug legen und die Planung für Lincoln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung voran treiben. Allein die Lincoln-Siedlung hat knapp 600 Wohneinheiten die mit Sicherheit auch noch auszuweiten sind. Bis hier aber alles unter Dach und Fach ist sind die Wohnungen so veraltet das man dann doch lieber abreissen wird. Wobei eh schon geplant ist einiges abzureissen und Neubauten zu errichten! Und ob diese Wohnungen dann noch bezahlbar sein werden bleibt mal dahin gestellt...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da sollten sich jetzt mal die Stadtplaner ins Zeug legen und die Planung für Lincoln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung voran treiben. Allein die Lincoln-Siedlung hat knapp 600 Wohneinheiten die mit Sicherheit auch noch auszuweiten sind. Bis hier aber alles unter Dach und Fach ist sind die Wohnungen so veraltet das man dann doch lieber abreissen wird. Wobei eh schon geplant ist einiges abzureissen und Neubauten zu errichten! Und ob diese Wohnungen dann noch bezahlbar sein werden bleibt mal dahin gestellt&#8230;</p>
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		<title>
		Von: jkazama		</title>
		<link>https://www.uffbasse-darmstadt.de/uffbasse-aktion-bezahlbaren-wohnraum-in-darmstadt-finden-und-schaffen/#comment-32197</link>

		<dc:creator><![CDATA[jkazama]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 23:14:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.uffbasse-darmstadt.de/?p=3121#comment-32197</guid>

					<description><![CDATA[&lt;a href=&quot;http://dasheinersyndikat.blogsport.de/&quot; target=&quot;blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://dasheinersyndikat.blogsport.de/&lt;/a&gt;
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