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		<title>StaVo in Zeiten von Corona</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2020 11:47:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Keine Stadtverordnetenversammlung bis Mitte August ? In der heutigen Stadtverordnetenversammlung (StaVo) soll aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen werden, vorerst bis zum Ende der Sommerferien die turnusmäßigen Sitzungen des Stadtparlaments auszusetzen und stattdessen den wesentlich kleineren Haupt-]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Keine Stadtverordnetenversammlung bis Mitte August ?</strong></p>
<p>In der heutigen Stadtverordnetenversammlung (StaVo) soll aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen werden, vorerst bis zum Ende der Sommerferien die turnusmäßigen Sitzungen des Stadtparlaments auszusetzen und stattdessen den wesentlich kleineren Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zu ermächtigen, auf dem Gebiet der Finanzen, des Bau- und Planungsrechts sowie des Grundstückverkehrs endgültige Entscheidungen zu treffen.</p>
<p>Uns als Stadt täte es gut, gerade in Krisenzeiten weiter „normal“ zu arbeiten. Wir glauben, die Vielfalt der beteiligten Köpfe kann meist bessere Lösungen finden als ein deutlich reduziertes Gremium. Zudem würden die Handelnden (Verwaltung und Magistrat) bei schwierigen Entscheidungen deutlicher gestärkt, wenn die Stavo hinter ihnen steht und ihr Handeln unterstützt.</p>
<p>Es ist klar, dass in Zeiten einer Pandemie vieles in Frage gestellt werden kann und besondere Rücksicht auf gefährdete Personengruppen genommen werden muss. Wäre es aber nicht ein falsches Signal, in einer Krisenzeit die Arbeit des Stadtparlaments (71 Parlamentarier) völlig einzustellen und wichtige Entscheidungen für einen langen Zeitraum („befristet bis zum Ende der Sommerferien“) dem deutlich kleineren HFA (14 Parlamentarier) zu überlassen?</p>
<p>Die Handlungsfähigkeit als Fraktion mit Rede- und Antragsrecht wäre deutlich eingeschränkt – gerade jetzt, wo wichtige Entscheidungen anstehen. Es wäre ein Fehler, die demokratischen Regeln gerade jetzt zu schwächen. Wir sind der Auffassung, dass Sitzungen der StaVo in angemessener Form weiterhin stattfinden können, wenn die Anzahl der Parlamentarier bis auf weiteres von 71 auf 41 reduziert wird und Sitzungen zwischenzeitlich im zum Beispiel räumlich wesentlich größeren Darmstadtium mit genügend Sitzabstand abgehalten werden. Die verminderte Anzahl ließe sich innerhalb der Fraktionen paritätisch und unter freiwilligem Fernbleiben von Personen aus Risikogruppen leicht bewirken.</p>
<p>Grundlage dieser Beschlussvorlage ist das per Eilentscheid im Hessischen Landesparlament beschlossene „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit“ als Ergänzung zum <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005V13P51" rel="noopener noreferrer" target="_blank">§51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)</a>. Dieser Paragraf 51 umfasst im Normalfall die „Ausschließlichen Zuständigkeiten“ für Gemeindevertretungen (wie unsere StaVo), die nicht übertragbar sind. Die <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005V21P51a" rel="noopener noreferrer" target="_blank">Ergänzung §51a</a> sieht jetzt vor, im „Extremfall“ eben doch ausschließliche Zuständigkeiten – mit nur wenigen rechtlichen Vorbehalten – an Ausschüsse wie den HFA übertragen zu können. Dieser neu ergänzte §51a wurde im Ältestenrat zwischen den Darmstädter Fraktionen debattiert und als Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Wir sind über die verkürzte Debatte sehr irritiert.</p>
<p>Im Prinzip darf der HFA neuerdings Notfallentscheidungen im &#8222;Hoheitsgebiet&#8220; der StaVo treffen, wenn „die Eilentscheidung nach Inhalt, Umfang und Dauer auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt“ wird. Weiter: „Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären bzw. bis zu einer Sondersitzung der Gemeindevertretung nicht ohne Schaden für die Gemeinde möglich ist“. Somit dürfte der HFA nahezu alles entscheiden, was in der Zeit dringend fällig ist. §51a setzt einschränkend voraus, dass eine Dringlichkeit besteht. Aber wer legt fest, dass diese wirklich besteht, wenn es keine wirkliche parlamentarische Kontrolle mehr gibt?</p>
<p>Wir stimmen daher geschlossen gegen die Beschlussvorlage.</p>
<p><strong>Chance für Digitalisierung</strong></p>
<p>Sollten wir die Krise nicht vielmehr auch als Chance begreifen, um endlich in der Digitalisierung der parlamentarischen Arbeit voranzuschreiten? Die Tools sind längst vorhanden, um in solchen Zeiten, aber auch grundsätzlich flexibler agieren zu können.</p>
<p>Der ergänzte Paragraf §51a lässt in der <a href="http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/02591.pdf" rel="noopener noreferrer" target="_blank">ausführlichen Begründung</a> jetzt für solche Ausnahmesituationen erstmals Telefon- und Videokonferenzen für Beratungen in den Ausschüssen zu. Dies halten wir jedenfalls für einen großen Fortschritt im digitalen Zeitalter. Wir würden uns aber wünschen, dass diese Möglichkeit zukünftig generell (also nicht nur in Ausnahmesituationen) in der HGO verankert wird. Dies würde Parlamentariern ermöglichen,  zum Beispiel in Krankheitsfällen oder aus familiären/beruflichen Gründen trotzdem an Sitzungen teilnehmen zu können. Außerdem sollte eine Neufassung der HGO diesbezüglich direkte elektronische Entscheidungs-Instrumentarien beinhalten (derzeit nur per Umlaufverfahren geregelt). Ebenfalls sollte das „Öffentlichkeitsprinzip“ mittels Live-Übertragungen im Internet gewahrt bleiben (derzeit sieht der Paragraf 51a in der Begründung vor, die Öffentlichkeit bei solchen Ausschuss-Sitzungen auszuschließen).</p>
<p>Wir haben Verständnis für die Bedenken und eventuell mangelnden Kenntnisse mancher Parlamentarier. Dies wäre aber Aufgabe jeder einzelnen Fraktion, die Bedenken zu besprechen und notwendige Schulungen anzubieten. Es muss ein Ziel sein, für eine künftige Krise auch als Stadtparlament digital gewappnet zu sein. Gerade in einer selbsternannten Digitalstadt wie der unseren. Überhaupt wäre es längst an der Zeit, Stadtverordnetenversammlungen in Hessen generell per Livestream im Internet übertragen zu dürfen, um eine größere Öffentlichkeit zu erlangen. Die HGO sollte in all den Punkten als Lehre aus der Krise nachjustiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
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