Uffbasse-Aktion: Bezahlbaren Wohnraum in Darmstadt finden (und schaffen)

Liebe Leute,

es fehlt seit Langem in Darmstadt an bezahlbarem Wohnraum.

  • Beispiel Sozialwohnungen: Es gibt in Darmstadt rund 5200 Sozialwohnungen, von denen 385 auch noch fehlbelegt sind (Quelle: Darmstädter Echo vom 1.7.2011). Und allein beim Amt für Wohnungswesen sind derzeit 2100 Wohnungssuchende gemeldet (ebenfalls DE 1.7.).
  • Das Gleiche gilt für nicht geförderten preisgünstigen Wohnraum. Darunter leiden Menschen mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern und nicht zuletzt viele Studenten, die oft verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen.

Besserung dieser Lage ist nicht erkennbar. Eher das Gegenteil: Die Zahl der Sozialwohnungen hat gegenüber 2009 um etwa 400 ab-, die Zahl der gemeldeten Suchenden dagegen um etwa 200 zugenommen. Die Mietpreise auf dem Darmstädter Wohnungsmarkt steigen laufend und liegen oft schon bei 9 bis 10 Euro Nettomiete pro Quadratmeter Viele Menschen können aber gerade einmal mit Müh’ und Not die Hälfte bezahlen.
Auch der Wegfall der Fehlbelegungsabgabe seit 1.7.2011, aus der bisher rund 520.000 € pro Jahr in geförderte Wohnungen investiert werden konnten, spricht gegen Lagebesserung.

  • Es muss etwas geschehen!

Uffbasse will bei der Verbesserung des Angebotes an bezahlbarem Wohnraum mitwirken und bittet die Darmstädter und Darmstädterinnen um aktive Mithilfe.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:

1. Bitte meldet uns per E-Mail oder brieflich Wohnungs- und Gebäudeleerstände!
Wo in Eurer Nachbarschaft stehen seit Längerem Wohnungen leer oder auch Gewerberäume, die gegebenenfalls als Wohnraum nutzbar sein würden?
Kennt Ihr Eigentümer (Gesellschaften oder private) oder Verwalter leer stehender  Immobilien?

2.Eigentümer, habt Ihr Dachgeschoße oder andere nicht genutzte Gebäudeteile, die Ihr mit ein wenig Hilfe zu Wohnraum umbauen können würdet?
– Welche Hilfe würdet Ihr benötigen?:
Günstige Architektenberatung? Zinsgünstigen Kredit? Handwerkliche Eigenleistungen eines künftigen Mieters .o.Ä.?

3.Wohnungssuchende, welches waren oder sind Eure praktischen Erfahrungen bei der Wohnungssuche?
Wie lange musstet Ihr suchen, bis Ihr eine bezahlbare Wohnung gefunden habt?
Welche Erfahrungen habt Ihr bei dieser Suche gemacht?

  • Wir brauchen möglichst viele Detailinformationen, um auf verschiedenen Wegen ( z.B.: Magistrat, Stadtparlament, Presse, ggfs. Öffentliche Aktionen) dieses Thema in die politische Diskussion zu bekommen und dort auch zu behalten.
  • Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Darmstadt muss öffentliches Thema werden und bleiben!

Wir erwarten und freuen uns auf Eure Infos

per E-Mail an: wohnraum@uffbasse-darmstadt.de…oder

per Brief an:  Fraktion Uffbasse, Liebigstraße 46, 64293 Darmstadt

Danke für Eure Mithilfe!

3 Kommentare

  1. Da sollten sich jetzt mal die Stadtplaner ins Zeug legen und die Planung für Lincoln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung voran treiben. Allein die Lincoln-Siedlung hat knapp 600 Wohneinheiten die mit Sicherheit auch noch auszuweiten sind. Bis hier aber alles unter Dach und Fach ist sind die Wohnungen so veraltet das man dann doch lieber abreissen wird. Wobei eh schon geplant ist einiges abzureissen und Neubauten zu errichten! Und ob diese Wohnungen dann noch bezahlbar sein werden bleibt mal dahin gestellt…

  2. Hier mit Genehmigung des Zusenders eine anonymisierte Mail:

    ” Moin,

    eine Freundin hat eine Wohnung gesucht und wollte hier im Haus
    Nachmieterin werden. Der Vermieter wollte, dass der Vormieter sucht und der hat uns klipp und klar gesagt, dass er die Wohnung nur dann an sie vermittelt, wenn sie hm 500€ bar auf die Kralle hinlegt und die beschissene Küche noch für absolut unangemessene 500€ ablöst. Begründung: Er hätte damals so viel für einen Makler bezahlt.

    Der Vermieter hatte mit der Aktion kein Problem, der Gesetzgeber schon: Laut Wohnraumvermittlungsgesetz sind solche Aktionen verboten und die Verträge unwirksam. Wenn Ihr den Arschgeigen, die in Darmstadt die Wohnungsnot zur eigenen Bereicherung ausnutzen wollen, mal in den Hintern treten wollt, dann macht eine Aktion, dass die Opfer dieser Methoden erfahren, dass sie sich ihr Geld zurückholen können. Steht nämlich im Gesetz:

    § 5 (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung anderer Art, eine Auslagenerstattung, ein Vorschuss oder eine Vertragsstrafe, die den in § 4 genannten Satz übersteigt, geleistet worden ist, kann die Leistung nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html

    Wichtig ist noch dieses: Ich habe die Rückforderungsmöglichkeit damals von einem befreundeten Richter prüfen lassen. Das Gesetz funktioniert tatsächlich so, aber die BGB-Klausel schließt aus, dass man Geld zurückfordern kann, von dem man gewusst hat, dass man es nicht bezahlen muss. Natürlich kann ein Laie gut abstreiten, dass er das Gesetz gekannt hat, aber nach einer großen Aktion
    ist das vielleicht anders. Daher sollte man es eher als “Holt Euch Euer Geld zurück!” verkaufen. Ich für meinen Teil muss denen, die in die Wohnung schließlich eingezogen sind, noch sagen, dass sie ihr Geld zurückholen können… *unschuldigschau*

    Zum Glück gibt’s so obskure Gesetze.

    PS: Vor 9 Jahren habe ich hier fast ein Jahr nach einer Wohnung gesucht. Ich habe diese gefunden, weil wir eine Anzeige mit “Unternehmerehepaar sucht für seinen Sohn… Miete wird von den Eltern übernommen.” aufgegeben haben. Vorher wurde überall sehr schnell klar, dass ohne Vitamin B nichts zu machen
    ist. Das nervte massivst.

    Liebe Grüße und tolle Initiative…”

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