StaVo-Rede 17.12.2009 “Sädtische Betriebskostenförderung freie Träger”

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

Wir sind froh, dass die Verträge für die freien Träger jetzt endlich unterwegs sind, aber ein Lob fällt trotzdem schwer. Es bleibt das Gefühl, dass man den Magistrat jahrelang vor sich hertreiben musste, bis das Ganze endlich mal forciert in Angriff genommen wurde.
Erst durch die Haushaltsverfügungen des RP in den letzten drei Jahren und der damit einhergehenden gefährdeten Finanzierung wurde der Stadt bewusst, welches Kleinod an Eigeninitiative sie ohne die freien Träger verlieren würde – ganz zu schweigen von der Unmöglichkeit, den vielen Eltern, die ihre Kinder bei einem freien Träger betreuen lassen zu erklären, wo sie ihre Kinder nach einer Schließung hingeben sollen.
Jetzt sind die Zeiten der Unsicherheit hoffentlich vorbei (durch das nicht Einbringen des Haushaltes in der letzten Sekunde). Mit der Bezuschussung auf 75 % Basis für die nächsten drei Jahre wurde eine Grundlage geschaffen, auf der die Vereine endlich Planungssicherheit haben.
Die nächsten drei Jahre können jetzt dafür genutzt werden, endlich eine Platzpauschale für jedes Kind zu errechnen, unabhängig davon, ob es von einem kirchlichen, städtischen oder freien Träger betreut wird. Es kann nicht sein, dass es kirchliche Träger gibt, die eine 105% Finanzierung haben (weil eine Overhead Pauschale eingerechnet wird) und die freien Träger auf lange Sicht nur 75 % Zuschuss erhalten. Der Arbeitsmarkt hat sich seit Gründung von Elterninitiativen radikal gewandelt und es ist abzusehen, dass es zunehmend weniger Eltern möglich ist die anfallenden Arbeiten in einer Elterninitiative zu leisten. Weiterhin hat sich der pädagogische Anspruch an Kinderbetreuungseinrichtungen gewandelt, dadurch sind die Anforderungen an die Mitarbeiter und die ehrenamtlichen Vorstände gestiegen. Durch die relativ häufigen Wechsel der Vorstände ist eine kontinuierliche Arbeit sehr schwierig.
Vor allem geht es aber auch um Beitragsgerechtigkeit. Familien haben ein Recht darauf zu erfahren, dass der Stadt jedes Kind gleich viel wert ist. Dabei darf eine Platzpauschale aber nicht nur innerhalb einer Kostenstelle (z.B. nur bei den freien Trägern) errechnet, sondern muss über alle Betreuungseinrichtungen und alle Altersklassen (wobei da dann natürlich je Altersklasse unterschiedliche Platzpauschalen entstehen) erhoben werden.