Stavo 18.3: Rede zum PPP

Wir begrüssen an diesem Antrag den ersten Satz unter Pkt.1 sowie den Pkt. 2 !
Im 2. Satz von Pkt.1 wird jedoch die Magistrats-Vorlage 2007/589 als Grundlage genanntˆ… Diese Vorlage haben wir jedoch schon in der Abstimmung vom 18.12.07 abgelehnt.
Daher können wir dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Bei einer weiterführenden Auseinandersetzung mit der Problematik von “PPP” in Bezug auf Vergabeverfahren sind wir auf Ungereimtheiten gestoßen, die gerade die Vorlage 2007/589 betreffenˆ…
Hierzu muß ich etwas ausholenˆ… Zur Erinnerung: Die Magistrats-Vorlage wurde durch einen Antrag von UFFBASSE erweitert und beinhaltet jetzt folgenden Satz: “Die mit der Untersuchung der Umsetzungsmöglichkeiten beauftragte Firma WMP-Projektmanagement GmbH und die dazugehörige Firma WEP Projektentwicklung sowie evtl. Tochterfirmen dürfen nicht mit der Umsetzung des Projektes beauftragt werden.”
Schon im Juni 2005 wurde jedoch noch unter der Rot-Grünen Bundesregierung das sogenannte “PPP-Beschleunigungsgesetz” beschlossen. Dieses trat am 01.11.2006 in Kraft! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wurden Veränderungen bei der Regelung des Vergabeverfahrens insbesondere zur sogenannten “Projektantenproblematik” vorgenommen.
Diese Neuregelung bedeutet folgendes:
Für einen Ausschluss eines Unternehmens , das schon im Vorfeld eines Vergabeverfahrens beratend mitwirkte ist der Nachweis eines konkreten Wissensvorsprungs erforderlich. Gelingt dieser Nachweis nicht, so ist der Ausschluss dieses Bieters am Vegabeverfahren nach §16 VgV   NICHT!!! Zulässig.
Dies heisst doch in unserem Falle: Diese Magistratsvorlage , sowie auch die vorangegangene mündliche Zusicherung seitens der Stadt , dass es rechtlich unmöglich sei, die gleiche Firma erst für ein Gutachten und dann für das nachfolgende Projekt zu beauftragen steht rechtlich auf sehr sehr wackeligen Beinen!

Die Magistrats-Vorlage 2007/589 sollte daher noch mal komplett überarbeitet und auch rechtlich geprüft werden bevor wir diese zur Grundlage des beantragten Stufenplans machen.
Da jedoch eine schnellstmögliche Darlegung eines Konzeptes zum Berufsschulentwicklungsplan , so wie in diesem Antrag gefordert , notwendig ist , beantragen wir den 2. Satz unter Pkt.1 jetzt erst einmal   zu streichen!

Wir werden hier am Ende noch einer wichtigen Möglichkeit zur Absicherung gegen eines der Hauptbedenken zu PPP beraubt.

Antrag der Fraktionen SPD, Bü 90/Grüne und FDP vom 8. März 2008 betr. Berufsschulentwicklungsplan