Radentscheid – warum wir dafür sind.

Nach der Hess. Gemeindeordnung ist es Sache der Stadtverordneten zu entscheiden ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, d.h. ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.

Zu dem Bürgerbegehren Rad hat der Magistrat eine Bewertung vorgenommen und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Diese waren sich alle einig darüber dass das Bürgerbegehren formal zulässig ist.

Anders bei der sog. materiellen Zulässigkeit. Dazu lagen zwei sich widersprechende Gutachten vor – eins vom Rechtsamt mitsamt Bestätigung durch den Städtetag und ein anderes von einer in solchen Angelegenheiten spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.

Beide berufen sich auf mehrere zurückliegende Urteile. Zu bedenken ist dabei, dass solche Urteile ja immer für einen speziellen Fall gefällt wurden und die Übertragung auf andere Fälle nicht 1:1 möglich ist sondern letztlich Interpretationssache.

Es geht um die Gesamtsumme der Kosten – sind sie zu niedrig oder ausreichend ?
Es geht darum ob Folgekosten separat ausgewiesen werden müssen oder nicht.
Es geht darum ob präzise benannt werden muss, welche anderen Massnahmen zur Bereitstellung, d.h. Deckung der Kosten unterlassen werden sollen – oder ob es ausreicht, den Topf zu benennen aus dem die Gelder kommen sollen
Wenn schon 2 Juristen dazu unterschiedlicher Auffassung sind – wie sollen wir entscheiden – was stimmt ? wer hat recht ?

Aber sind diese Aspekte überhaupt so entscheidend ?

Das von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgelegte zweite Gutachten nimmt u.a. Bezug auf ein Urteil aus Münster in NRW. Interessant ist daher, die Kommunalordnung NRW anzuschauen.

Dort erfolgt die Kostenschätzung durch die Verwaltung, nicht die Initiatoren
Dort gibt es keine Verpflichtung für Deckungsvorschläge.

Also kann die Frage der Finanzierung nicht so bedeutend sein.

Ja, aber bei uns gilt die HGO – werden jetzt einige sagen, nicht die Kommunalordnung NRW. Das ist formell richtig – aber ist die Frage der Finanzierung wirklich so wichtig

Sollen wir hier vom Bürgerbegehren etwas fordern was selbst im Vorschlag des Magistrates nicht steht ? Nämlich – welche Maßnahmen unterbleiben um die 4 x 4 mio € zu finanzieren.

Ist dieser fragwürdige Aspekt wichtiger als der Willen zu mehr Investitionen für den Radverkehr, der sich doch sehr deutlich in den 10.000 Unterschriften zeigt ?

Dies war für uns letzlich die entscheidende Frage und die Antwort darauf ist

10.000 Unterschriften zählen mehr als der juristisch umstrittene Punkt der Finanzierung.

Deshalb wollen wir die Entscheidung dann auch den Bürgern überlassen – d.h. JA zum Bürgerentscheid.