Presseerklärung:Reaktion auf Nichtanerkennung der Doppelkandidatur zur OB Wahl

Wir bedauern es, dass der Gemeindewahlleiter i.V. mit dem städtischen Rechtsamt und dem Landeswahlleiter die rechtlichen Vorschriften zur Direktwahl des Oberbürgermeisters so eng auslegen, dass der Gemeindewahlausschuss nur deren Auffassung folgen konnte und den von UFFBASSE eingereichten Wahlvorschlag zur OB Wahl 2011 in Darmstadt abgelehnt hat.
Wir denken, dass hier nicht nur eine oder zwei bestimmte Vorschriften bzgl. des Wahlrechtes herangezogen werden sollten, sondern dass diese in Verbindung mit anderen Rechtsstellen zu einer ganzheitlichen Betrachtung hätten führen müssen.
Es wäre spannend herauszufinden, ob eine aktuelle Rechtssprechung tatsächlich diese Rechts-auffassung bestätigt, aber rechtliche Schritte gegen die Entscheidung sind nicht möglich.
Ein Einspruch heute beim Wahlausschuss würde vermutlich nicht zu einer Revision führen. Daher bleibt uns als einziger Schritt eine Anfechtung der Wahl – nachdem diese durchgeführt ist – und über diese Anfechtung muss dann die Stadtverordnetenversammlung entscheiden..
Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung, zeigt sie doch, dass die formellen Vorschriften für die Durchführung dieser Wahl weder mit den gesellschaftlichen Entwicklungen noch mit den Regelungen für Stellen im öffentlichen Dienst Schritt gehalten haben.
Alle modernen gesellschaftlichen Aspekte wie bessere Vereinbarkeit von Job und Familie, das Miteinander von emotionaler und rationaler Kompetenz in Führungspositionen, eine arbeits-teilige Bewältigung von schwierigen und komplexen Aufgabenfeldern – all diesem wird das verkrustete Wahlrecht nicht gerecht.
Es reflektiert immer noch zu sehr das Leistungsverständnis der Einzelperson als “Macher” und ignoriert dabei das große Potential gemeinsamer teamorientierter Arbeitsweise.
Die Chance, fähige Köpfe für wichtige Positionen und Ämter zu gewinnen, wird damit leider ebenfalls vermindert wenn diese z.B. Familie und Kindererziehung genauso wichtig bewerten wie ihre berufliche Tätigkeit.
Es fördert “Vollzeitpolitiker”, denen dann sehr häufig kein oder nur sehr wenig Raum für andere wichtige Aspekte des Daseins bleibt, welche ihr Handeln sogar befruchten könnten.
Wir hätten es begrüßt, wenn durch eine Zulassung unseres Wahlvorschlag die Darmstädter Bürger und Bürgerinnen selbst darüber hätten entscheiden dürfen – gerade bei einer sog. “Direktwahl” durch diese BürgerInnen.
Wir werden uns aber künftig weiterhin dafür einsetzten, das von uns angestrebte Modell des Job-Sharing auch in den obersten öffentlichen Stellen dort zu ermöglichen, wo es in der Entscheidungs¬kompetenz, d.h. den Händen der Kommunalpolitik liegt.

3 Kommentare

  1. Gude Zsamme,
    find ich absolut unmöglich, diesen Beschluss des G-emeindewahl-au-leiter und des Rechtsamts. Aus den hier schon aufgeführten Gründen… und: wird dann denn überhaupt jemand von Uffbasse kandidieren können, oder ist der Zug dann jetzt abgefahrn??? Und noch: wurde vielleicht deshalb so entscheiden, weil dieser Vorschlag der Doppelspitze (und dazu noch M/W) tatsächlich eine gute Chance gehabt hätte (jenseits der “Etablierten”)??
    Anyway: keep’on’rockin

    Alex

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