infoveranstaltung zum geplanten versammlungsgesetz in BaWÜ

versg5.jpgMontag, 24. November 20.00h   in der oetinger villa:                                                                                    


Das geplante Versammlungsgesetz in BAWü

– ein weiterer Schlag gegen die Versammlungsfreiheit
   
Baden-Württemberg will als zweites Bundesland nach Bayern noch 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschließen. Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen.

Unter dem Vorwand der “Extremismusbekämpfung”, einem antikommunistischen Propagandabegriff aus dem Kalten Krieg, will die baden-württembergische Landesregierung die Versammlungsfreiheit einschränken. Nach dem Vorbild Bayerns sollen Demonstrationen zukünftig dem Wohlwollen von Polizei und Ordnungsämtern sowie umfassender Dauerüberwachung unterliegen.

Der Gesetzentwurf richtet sich direkt gegen die außerparlamentarische Linke und zielt darauf ab, die ohnehin schon stark eingeschränkten Möglichkeiten, grundsätzliche Kritik öffentlich zu äußern, faktisch abzuschaffen. Bayern und Baden-Württemberg sind damit wieder einmal Vorreiter einer repressiven Politik gegengesellschaftlichen Widerstand, die sich nach und nach in allen Bundesländern durchsetzen droht.

Das sogenannte Militanzverbot – welches eine polizeilichen Vorurteilen entsprechende Kleidung meint – im neuen Versammlungsgesetz soll verhindern, dass Demonstrationen Störungen Dritter und einen “Eindruck der Gewaltbereitschaft” hervorrufen. Hinter diesen Phrasen verbirgt sich in der Praxis, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreicht, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine ihm nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.

AnmelderInnen sollen mit dem Kooperationszwang zukünftig persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie eine Demonstration auf Aufforderung der Polizei nicht “freiwillig” auflösen. Demo-OrdnerInnen soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und willkürlich ablehnen können.

Die Veranstaltung soll über die drohende weitere Einschränkung der Versammlungsfreiheit und die geplanten Gegenaktionen informieren.
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www.akantifa-mannheim.de/archiv/080923Versammlungsgesetz_Flugblatt.pdf

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