Flashmob: Stopp den Abmahnwahn!

Flashmob / Smartmob

Samstag den 12. 12. 2009, Brunnen mitten auf der Zeil , Frankfurt. Genaue Uhr nicht vergessen!
Kommt um
14:00 und geht drei Minuten lang herum und haltet das Schild hoch,

http://www.eineurolyrik.de/fm/flash_DRS.php

seid aber um
14:03 am Brunnen, sucht euch jemandem der das “Gegenstück” zu eurem Schild hat und haltet da die Schilder eine Minute lang hoch. Um
14:04 knült ihr sie zusammen, bewerft euch eine Minute lang mit den Papierkugeln.
14:05 erzeugten Müll restlos (!) aufsammeln (auch Kugeln die andere liegengelassen haben), entsorgen/mitnehmen und Abmarsch!

http://www.eineurolyrik.de/fm/

Diese Aktion wird unterstützt von:
Piratenpartei Kreisverband Darmstadt
Piratenpartei Kreisverband Darmstadt-Dieburg
UFFBASSE Darmstadt

Quelle: http://www.gulli.com/news/digi-rights-solutions-2009-10-17

Kürzlich wurden wir auf eine Firmenpräsentation der Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam, die uns staunen ließ. Eigentlich dachten wir immer, dass Abmahnungen dazu da sind, teure Prozesse zu vermeiden. Bei der Firmenpräsentation wird man aber das Gefühl nicht los, dass dieser Aspekt eher im Hintergrund steht. Sind Abmahnungen unterm Strich einträglicher als der Verkauf von Tonträgern? Sollte man als Dienstleister für Rechteinhaber gar damit Kunden anlocken?

Das Darmstädter Unternehmen Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.) beschreibt sich selbst als einen der führenden Dienstleister zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei diversen Filehostern. Beim Filesharing sind zwei Begriffe fest miteinander verbunden: die Urheberrechtsverletzung und die Abmahnung. Eine PowerPoint-Präsentation des Unternehmens könnte den Eindruck erwecken, als wären Abmahnungen nicht vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, um eine formale Aufforderung zu verschicken, damit ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterbunden wird. Vielmehr erscheint es fast so, als wäre der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken überflüssig. Man veröffentlicht sie und wartet auf die Filesharer, die sich wie Goldfische auf das Brot stürzen, das man ins Wasser wirft.

Auf der Webseite der Musik- und Medienfirma theHackerCompanyGmbH steht, dass das Unternehmen die Digi Rights Solutions GmbH vertritt. D.R.S. seinerseits bietet seinen Kunden Tracking-Methoden an, um Filesharer im Internet ausfindig zu machen. Auf der Webseite der HackerCompany findet sich sogar ein eigener Menüpunkt für die Internet-Dienstleister von D.R.S. So richtig wurde unsere Interesse aber erst geweckt, als am Ende des Artikels die “Vorteile” von Digi Rights Solutions in Kurzform präsentiert werden. Neben dem obligatorischen “Turn Piracy Into Profit” Slogan (der anderweitig nur noch selten auftaucht) gibt es dort einen höchst interessanten Punkt. So verspricht man:

“Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber”.

Auch ohne Juristen zu sein wissen wir, das diese Aussage dem Grundgedanken von Abmahnungen total widerspricht. Der Auftraggeber – zumeist der Rechteinhaber – muss eben einem Kostenrisiko ausgesetzt sein, wenn er abmahnen läßt. Geht es nach dem Gesetzgeber, so dürfen auf diese Weise keine Umsätze generiert werden – zumindest nicht ohne gleichzeitig ein Risiko einzugehen.

Schade. Beim Versuch das “DigiProtect PDF” herunter zu laden, kam lediglich eine Fehlermeldung zutage. Offenbar hat man das PDF bereits im digitalen Nirwana verschwinden lassen. Immerhin ist die Präsentation “DigiProtect Power Point” noch online. Die Datei ist ein recht umfangreiches, 30 Folien langes Dokument. Im Wesentlichen wird dort beschrieben, was eine Tauschbörse ist, wie sie funktioniert und wie man schließlich eine Abmahnung versandfertig bekommt. Kurz vor Ende braucht es aber – so soll es bei erfolgreichen Präsentationen sein – noch einen echten “Knüller”. Auf Seite 26 und 27 liefert man genau diesen. Man führt den Interessenten eine Beispielrechnung vor. Darin heißt es (u.a.): “Schadensersatz gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro”. Im nächsten Absatz dann die erste “Überraschung”, die sich aber noch im Rahmen hält: “Anteil Rechteinhaber 20% pro erfasstem und abgemahntem Rechtsverletzer, der tatsächlich bezahlt: 90,00 Euro – (Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25%).”

Wir halten also fest: Vom Schadensersatz von 450 Euro für ein Werk gehen lediglich magere 20 Prozent an den Rechteinhaber. Darüber hinaus die wirklich überraschende Information: Jeder vierte Abgemahnte zahlt sofort. Die Daten sind relativ neu, die Präsentation wurde zuletzt am 02.02.2009 aktualisiert. 25% Prozent Sofortzahler klingt nach einer wirklich hohen Quote. Bisher ging man davon aus, dass maximal 10% aller Betroffenen sofort den angemahnten Betrag überweisen würden. Natürlich wäre es interessant zu wissen, wie viele der Angeschriebenen im weiteren “Verfahren” einknicken und doch noch ihre Rechnung begleichen. Doch die PowerPoint-Präsentation hat noch mehr Highlights zu bieten. Die Daten auf Folie Nummer 27 haben sogar uns verblüffen können.

Die Seite beginnt mit dem lapidaren Titel “Vergleich Ertrag legale ./. illegale Downloads”. Ein Vergleich zwischen illegalen und legalen Downloads also? Wie aber soll man den Erlös durch eine Abmahnung überhaupt werten können? Generell dürfen Abmahnungen nicht aus monetären Motiven heraus durchgeführt werden. Von daher fiel diese Überschrift umso mehr ins Auge.

Die Folie besagt weiter, pro verkauftem (legalem) Download würde der Rechteinhaber netto 60 Cent erhalten. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, erhält der Rechteinhaber (laut Präsentation) hingegen die Summe von 90 Euro. Vorausgesetzt der Abgemahnte zahlt, was laut dieser Statistik ja bei jedem vierten “Kunden” der Fall sein soll. Überaus plakativ die daraus resultierende Schlussfolgerung:

“Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.”

Die Begriffe “Ertrag” und “Erwirtschaftung” fallen sehr ins Auge. Doch der nächste Absatz verspricht Aufklärung:

“Bei einer Zahlquote von 25% müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produkts erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist.”

Bei “bekannten” Files ist es also (laut der offiziellen PP-Präsentation) realistisch, pro Woche 1.000 IP-Adressen von Filesharern zu speichern. Dies geht hoch bis zu einem Maximum von 5.000 mitgeschnittenen IP-Adressen monatlich. Von diesen 5.000 Abgemahnten bezahlt ein Viertel sofort, also 1.250 Personen. Bei einem Anteil von 90 Euro würde der Rechteinhaber also demnach netto 150 Mal mehr Geld “erwirtschaften”, als wenn er das Werk legal verkauft hätte. Um den gleichen Erlös zu erzielen, müsste das Werk ca. 150.000 Mal über den Ladentisch gehen. Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen. Eine Interpretation überlassen wir unseren geneigten Lesern.

Was aber noch am Rand interessant erscheint: Aus der Präsentation kann man leider nicht eindeutig entnehmen, ob die Rede von nur einem Werk ist. Scheinbar lassen sich aber durch ein “bekanntes” Werk ca. 1.000 IP-Adressen pro Woche “einsammeln”. Ist in der Präsentation nur von einem Werk (z.B. eine MP3-Datei) die Rede, so könnte man grob erahnen, wie viele IP-Adressen letztlich pro Monat gesammelt werden.

Update: Zu unserem Bedauern mussten wir soeben feststellen, dass inzwischen auch das PowerPoint-Dokument nicht mehr online ist. Wir finden dies sehr bedauerlich. (Firebird77 & Ghandy)

(via Kontakt, you know who’s meant, thx!)

 Weitere Beispiele:

http://www.gulli.com/news/flashmob-gegen-digiprotect-2009-11-30