Die “neue” grün/schwarze transparenz

Pressemitteilung – zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden

(Golsch-grafik (- mein schatzzzzz…-)  von basti und barbara ;o))

UFFBASSE widerspricht Stellungnahme von OB Partsch zur HGO

In seinem Schreiben an den Innenausschuss des Hess. Landtags plädiert OB Partsch plädiert für eine Änderung der HGO, die es der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen soll, Beschlüsse über Beteiligungsvorlagen an den Magistrat zu delegieren.
Im Gegensatz zu OB Partschs Interpretation sehen wir von UFFBASSE darin eine Schwächung der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Organ der Gemeinde, keine Stärkung.

Wir meinen, es geht hier nicht nur allein um formelle Verfahren zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde, sondern wir halten dies für eine prinzipielle demokratische Frage.
Jetzt schon bleiben durch die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu viele Informationen und Vorgänge in den großen städtischen Unternehmen hinter verschlossenen Türen bzw. werden häufig sogar durch gezielte Indiskretionen politisch ausgeschlachtet.


In DA haben sich am Aschermittwoch 2010 Vertreter der städt. Unternehmen der politischen Fraktionen einschließlich der Grünen darauf verständigt, das in der HGO vorgeschriebene politische Verfahren flexibel an die unternehmerischen Entscheidungsprozesse anzupassen.
Zeitlich eilige Beteiligungsvorlagen sollten demnach im kurzfristig einzuberufenden HFA vorab und quasi stellvertretend für die Gesamt-StaVo beraten und vorentschieden werden. Bis heute wurde diese Vereinbarung jedoch kein einziges Mal in Anspruch genommen (d.h. ausprobiert).
Wir fragen uns, warum OB Partsch jetzt seinen aktuellen Vorschlag mit dieser vermeintlichen Unverträglichkeit von politischen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen begründet.
Wäre es der jeweiligen politischen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung künftig möglich, Beteiligungsbeschlüsse an den Magistrat zu delegieren, der ja nichtöffentlich tagt, dann würde dieser wichtige städtische Bereich völlig aus der öffentlichen Diskussion verschwinden.
Bedenkt man, dass der gleiche Magistrat ja auch die – ihm genehmen – Aufsichtsräte ernennt, dann würden letztlich alle diesbezüglichen Beschlüsse von der jeweiligen politischen Mehrheit gefasst – nichtöffentlich und ohne Möglichkeit einer notwendigen parlamentarischen Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung oder die Öffentlichkeit.
Auch die Vorstände der HEAG Holding AG haben sich gegenüber dem Hess. Landtag geäußert. Sie schlagen u.a. vor, auf den derzeit einmal pro Wahlperiode vorgeschriebenen Bericht zu verzichten, in dem die Betätigungen der Gemeinde hinsichtlich ihres öffentlichen Zwecks der Daseinsvorsorge sowie ihrer Stellung gegenüber privaten Dritten überprüft werden sollen.
Frühere politische Entscheidungen nicht mehr überprüfen zu können, wäre eine wesentliche Einschränkung der gewählten politischen Gremien, die wir von Uffbasse nicht akzeptieren wollen.
Wir lehnen dies ebenso ab wie die Anregung der Vorstände, die wirtschaftliche Betätigung von der Leistungsfähigkeit der Gemeinde abzukoppeln, weil dies nicht klar geregelt bzw. kompliziert sei. Wir meinen, eine kontinuierliche Abwägung durch die gewählten politischen Gremien ist hier stets geboten, nicht eine Vorab-Festlegung über einige betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
UFFBASSE wird in der kommenden Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, eine Stellungnahme zu verabschieden, welche eine Stärkung der Position der gewählten Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde befürwortet und gleichzeitig eine angemessene wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde – jedoch unter klarer politischer Kontrolle – ermöglicht.
Politik muss die Wirtschaft führen und kontrollieren. Wohin die umgekehrte Situation führen kann, sehen wir deutlich in den globalen Wirtschafts- und Finanzkrisen der letzten Jahre und Monaten.

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Dazu unser Antrag:

Stellungnahme zur Anhörung zur Novellierung der Hess. Gemeindeordnung

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
Die Stadtverordnetenvorsteherin der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll allen Fraktionen im Hessischen Landtag die im Anhang formulierte Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt zur Beratung zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung übermitteln.

Begründung:
In seinem Schreiben an den Innenausschuss des Hess. Landtags plädiert OB Partsch plädiert für eine Änderung der HGO, die es der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen soll, Beschlüsse über Beteiligungsvorlagen an den Magistrat zu delegieren.
Im Gegensatz zu OB Partschs Interpretation sehen wir von UFFBASSE darin eine Schwächung der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Organ der Gemeinde, keine Stärkung.
Wir meinen, es geht hier nicht nur allein um formelle Verfahren zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde, sondern wir halten dies für eine prinzipielle demokratische Frage.
Jetzt schon bleiben durch die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu viele Informationen und Vorgänge in den großen städtischen Unternehmen hinter verschlossenen Türen bzw. werden häufig sogar durch gezielte Indiskretionen politisch ausgeschlachtet.
In DA haben sich am Aschermittwoch 2010 Vertreter der städt. Unternehmen der politischen Fraktionen einschließlich der Grünen darauf verständigt, das in der HGO vorgeschriebene politische Verfahren flexibel an die unternehmerischen Entscheidungsprozesse anzupassen.
Zeitlich eilige Beteiligungsvorlagen sollten demnach im kurzfristig einzuberufenden HFA vorab und quasi stellvertretend für die Gesamt-StaVo beraten und vorentschieden werden. Bis heute wurde diese Vereinbarung jedoch kein einziges Mal in Anspruch genommen (d.h. ausprobiert).
Wir fragen uns, warum OB Partsch jetzt seinen aktuellen Vorschlag mit dieser vermeintlichen Unverträglichkeit von politischen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen begründet.
Wäre es der jeweiligen politischen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung künftig möglich, Beteiligungsbeschlüsse an den Magistrat zu delegieren, der ja nichtöffentlich tagt, dann würde dieser wichtige städtische Bereich völlig aus der öffentlichen Diskussion verschwinden.
Bedenkt man, dass der gleiche Magistrat ja auch die – ihm genehmen – Aufsichtsräte ernennt, dann würden letztlich alle diesbezüglichen Beschlüsse von der jeweiligen politischen Mehrheit gefasst – nichtöffentlich und ohne Möglichkeit einer notwendigen parlamentarischen Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung oder die Öffentlichkeit.
Auch die Vorstände der HEAG Holding AG haben sich gegenüber dem Hess. Landtag geäußert. Sie schlagen u.a. vor, auf den derzeit einmal pro Wahlperiode vorgeschriebenen Bericht zu verzichten, in dem die Betätigungen der Gemeinde hinsichtlich ihres öffentlichen Zwecks der Daseinsvorsorge sowie ihrer Stellung gegenüber privaten Dritten überprüft werden sollen.
Frühere politische Entscheidungen nicht mehr überprüfen zu können, wäre eine wesentliche Einschränkung der gewählten politischen Gremien, die wir von Uffbasse nicht akzeptieren wollen.
Wir lehnen dies ebenso ab wie die Anregung der Vorstände, die wirtschaftliche Betätigung von der Leistungsfähigkeit der Gemeinde abzukoppeln, weil dies nicht klar geregelt bzw. kompliziert sei. Wir meinen, eine kontinuierliche Abwägung durch die gewählten politischen Gremien ist hier stets geboten, nicht eine Vorab-Festlegung über einige betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
Politik muss die Wirtschaft führen und kontrollieren. Wohin die umgekehrte Situation führen kann, sehen wir deutlich in den globalen Wirtschafts- und Finanzkrisen der letzten Jahre und Monaten.

Weitere Begründung mündlich

Fraktion Uffbasse
Jürgen Barth, Jörg Dillmann, Roswita Emig, Georg Hang, Kerstin Lau

Anhang – Text der Stellungnahme

„Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt zur Beratung zur Novellierung der Hess. Gemeindeordnung sowie den zur öffentlichen Anhörung am 11. August 2011 eingegangenen Anregungen wie folgt Stellung:

Bei allen Überlegungen zu dem Themenkomplex „wirtschaftliche Betätigung der Kommunen“ muss stets das Primat der Politik gewahrt werden. Die Rechte und die Zuständigkeit der Gemeindevertretung dürfen nicht geschwächt werden.
Denn sie ist nicht nur das oberste Organ der Gemeinde (§9 HGO) und überwacht den Gemeinde¬vorstand, sondern sie ist letztlich auch der demokratisch gewählte Repräsentant der mittelbaren Eigentümer aller kommunaler Gesellschaften, nämlich der Bürgerinnen und Bürger.
Im Einzelnen halten wir folgende Punkte für wesentlich:
1. Der öffentliche Zweck muss das wesentliche Motiv für eine wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde sein. Daher muss §121 Abs 7 HGO zur Prüfung der bestehenden Betätigungen einmal pro Wahlperiode ebenso beibehalten werden wie §121 Abs 1 – öffentlicher Zweck.
2. Wir anerkennen die Notwendigkeit, die politischen Entscheidungsprozesse dem Ablauf wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse in den kommunalen Unternehmen anzupassen. Eine Übertragung derzeitiger Beschlusskompetenz der Gemeindevertretung auf den Gemeindevorstand/Magistrat zur Vereinfachung von Prozessen lehnen wir jedoch ab. Dies scheint uns unvereinbar mit der in §9 (1) HGO festgelegten Verantwortung der beiden Gemeindeorgane.
3. Wir halten eine Änderung des §51, Nr. 11 HGO dahingehend für überlegenswert, dass die Stadtverordnetenversammlung einem Ausschuss Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung unterhalb einer wesentlichen Schwelle einem Ausschuss übertragen könnte.
4. Es ist unzureichend, allein den jeweiligen Beteiligungsgrad oder sogar nur das Kriterium einer „mittelbaren bzw. unmittelbaren Beteiligung“ als Grundlage für parlamentarische Kontrolle und Entscheidungen anzusetzen. Beides kann durch Vorschaltung einer „Holding- bzw. Obergesellschaften“ zu leicht ausgehebelt werden.
5. Bei jeder wirtschaftlichen Betätigung sollte die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gemessen werden an ihrem Einnahmepotential, nicht an der Ausgabeseite ihres Haushaltes. Sie sollte außerdem in Verbindung mit der Höhe des Anteils der Gemeinde am jeweiligen Unternehmen betrachtet werden. Nur so zeigt sich das finanzielle Risiko einer möglichen (Mit-)Haftung.
6. Die derzeitige Zuständigkeit der Gemeindegremien erstreckt sich auf Investitionsvorhaben wie Kauf, Neugründung bzw. Beteiligung. Wir regen an, diese Zuständigkeit auch auf signifikante Kreditaufnahmen der kommunalen Unternehmen auszudehnen. Bei den kommunalen Eigenbetrieben ist dies derzeit schon gegeben über die Genehmigung der Wirtschaftspläne.
Umfang und Konditionen einer Fremdfinanzierung i.V. mit der Höhe des Anteils der Gemeinde am Unternehmen (d.h. Haftung als Gesellschafter) müssen auch hier der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde gegenübergestellt werden (Punkt 5).
7. Wir regen an, §125 HGO dahingehend zu ändern, dass Personen in die Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen stets entsendet werden, nur für die Dauer ihres politischen Mandates und mit entsprechender Weisungsverpflichtung. Diese Entsendung sollte die verbindliche Vorschrift bei allen kommunalen Beteiligungen mit Aufsichtsgremien sein.

Insgesamt erwarten wir als gewählte Vertreter unserer Stadt, dass einerseits bei einer Novellierung der Hess. Gemeindeordnung die derzeit mangelhafte Klarheit gerade beim Thema wirtschaftliche Betätigung verbessert wird und anderseits die Zuständigkeit der politischen und demokratischen Gremien gestärkt wird was die Zielsetzung sowie die strategische Richtung und Umsetzung bei den kommunalen Unternehmen angeht.
Diese unsere Erwartungen ergeben sich sowohl aus der demokratisch legitimierten Position als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger als auch durch die unternehmensrechtliche Position, d.h. die Rechte und Pflichten sowie die mögliche Haftung einer Gemeinde als (Mit-) Eigentümerin eines wirtschaftichen Unternehmens.“

Brief-HEAG-Holding-zu-Anhörung-HGO-Jul2011[1]

Brief-Partsch-zu-Anhörung-HGO-Jul2011[1]

Offener Brief Änderung HGO J.Partsch 26Aug11

 

3 Kommentare

  1. Ihr von uffbasse leistet für mich einen wichtigen Beitrag in der Komunalpolitik. Nun möchte ich Euch bitten, einem Menschen wie mir, der sich beginnt, für Kommunalpolitik zu interessieren, bei der Lektüre Eurer Artikel zu helfen. Daher meine Anregung: Stellt Euch einen Leser vor, der keinen der Begriffe kennt: HGO, HFA, Stako. Aucxh bestimmte Zusammenhänge nicht kennt, z.B. Wer ist für was zuständig, etc.? Und berichtet so, dass ich als (kommunaltpolitisch unvertrauter) Leser Euch folgen kann.
    Ansonsten zu Eurem Anliegen: Bitte bleibt bei Eurem Engagement. Das Parlament muss über alles bestens informiert sein. Bürgerbeteiligung, Transparenz und Informationsklarheit sind wsentliche Werte in der Demokratie.

  2. guude wolkenstein,

    auweiha… du hast recht. Es ist keinesfalls selbstverständlich die ganzen abkürzungen zu kennen und alles ergoogeln oder wasimmer is auch blödi. Genauso blödi is, monsterwörter wie stadtverordnetenversammlung (stavo) oder hessische gemeindeordnung (hgo) und ähnliches immer!!!! auszuschreiben.
    Fleischt könnt mer in ner fußnote die abkürzungen erklären oder aber das erste mal voll ausschreiben mit dem kürzel in ner klammer – oder so?
    Beste grüße der jörg d.

  3. Danke für die Antwort. Ihr bleibt Euch treu, den Dialog mit dem Bürger zu führen. Und das gefällt mir.

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