Rede von Kerstin zum Änderungsantrag zum Antrag der UWIGA – Wildtierverbot

Es gibt keinen Grund, den guten Antrag der Koalition vom 30.08.2012 kerstin_lau_smallaufzuheben wg. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 19.02.2013 bezieht sich fast ausschließlich auf den Zirkus Krone und ist in der Argumentation teilweise sehr angreifbar.
Wir stellen den Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe, den Beschlussvorschlag der UWIGA durch unseren Antrag zu ersetzen.
1.) Es werden künftig nur noch Zirkusbetriebe in DA zugelassen, die keine Wildtiere mitführen, die in der Entschließung des Bundesrates vom 25.1.2011 zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus genannt sind. Zirkusbetriebe, die Wildtiere nach oben genannten Kriterien mit sich führen, werden keine städtischen Gelände mehr zur Verfügung gestellt.

Durch die Beschränkung auf die 6 in der Entschließung genannten Wildtierarten Affen, Elefanten, Großbären , Giraffen, Nashörner und Flusspferde ist der Eingriff in die Berufsfreiheit als geringfügig zu betrachten. Da der Beruf des Tierlehrers nicht auf eine Tierart beschränkt, keine Ausbildungsberuf ist und keinerlei Fortbildungsvorgaben unterliegt ist es zumutbar, NICHT mit den genannten 6 Wildtierarten zu arbeiten.

Der alte Beschluss umfasst zu viele Tiere und ist dadurch angreifbarer. Durch die Beschränkung auf die in der Entschließung des Bundesrates genannten Wildtiere, die mehrheitlich in Zirkussen eingesetzt werden, kommen wir tierschutzrechtlich einen großen Schritt voran, auch wenn es wünschenswärt wäre, alle im Ursprungsantrag genannten Tiere unter das Mitführ und Auftrittsverbot zu stellen.

Ein weiterer Ansatzpunkt, die Tiere zu schützen, ist der Nachweis eines schlüssigen Sicherheitskonzeptes. Deshalb heißt es in dem dritten Spiegelstrich unseres Antrags: Zirkusse müssen zukünftig ihrem Antrag auf Genehmigung des Gastspiels ein schlüssiges Sicherheitskonzept hinsichtlich Stabilität und Ausbruchssicherheit der Transporter, der Stallzelte und Gehege beilegen, ebenso eine gültige Haftpflichtpolice.

Neben dem Schutz der Bevölkerung werden die Kosten für die Zirkusse durch ausreichende Sicherheitsvorkehrungen so hoch, dass es sich mittelfristig nicht mehr lohnt, gefährliche Wildtiere mit sich zu führen.

Meine Damen und Herren, wir haben gegen den Zirkus Krone vor dem Verwaltungsgericht verloren, aber dieser hatte zum Einen schon vor unserem Beschluss einen Nutzungsantrag gestellt, zum anderen liegt das Verwaltungsgericht falsch mit seiner Einschätzung, dass im Fall des Zirkus Krone keine Tierschutzrechtlichen Missstände bekannt seien. In Darmstadt selbst wurde gegen der Zirkus Krone 2009 wegen zwei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht Darmstadt verurteilt.

Der wichtigste Punkt ist aber: es kann die vom Verwaltungsgericht geforderte Neutralitätspflicht im allgemeinpolitischen Bereichen NICHT geben. Wir sind als Kommunalpolitiker aufgefordert, uns entschieden gegen z.B. Rassismus, Sexismus und Gewalt zu stellen. Der Schutz von Tieren ist im Grundgesetz verankert und Tierquälerei ist in eine Reihe mit den eben genannten Themen zu stellen.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist ein erstinstanzlicher Beschluss, der größtenteils aufgrund nachweisbarer falscher Grundlagen gefasst wurde. Das Verwaltungsgericht beurteilt nur das Verwaltungshandeln und trifft keine Grundsatzentscheidungen. Wir dürfen uns davon nicht entmutigen lassen. Wir müssen, um allgemeine Rechtssicherheit zu schaffen, Revision einlegen und vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gehen, ggf. bis vor das Bundesverwaltungsgericht.

Im schlimmsten Fall ist unser Beschluss rechtswidrig und muss nach der dritten Instanz aufgehoben werden. Auf jeden Fall kann ich mir keinen Grund vorstellen, aufgrund eines erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbeschlusses unsere mehrheitlich getroffene Entscheidung aus dem August aufzuheben, wenn es uns, und diesen Eindruck hatte ich im August, mit den Tierrechten ernst ist.

Ich fordere die Koalition auf, den Beschluss der Uwiga abzulehnen, bis wir endgültig Rechtssicherheit haben.

Nachtrag: Die Stadtverordnetenversammlung hat Punkt Drei betreffend des Sicherheitskonzeptes und der Haftpflichtpolice angenommen, Punkt 1 und 2 unseres Antrags wurden abgelehnt.

3 Kommentare

  1. KLASSE! Macht weiter so!!!!! Politiker wie Euch braucht diese Stadt, Ihr seid wenigstens authentisch und steht zu Euren Werten….

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