Rede und Antrag zum Wildtierverbot

Hier ist die Rede zu unserem Antrag, den wir leider Zurück gezogen haben. Wir bleiben aber an dem e-card-jumbo_gallery
Thema dran und werden es schaffen!!!!

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir hatten bereits einmal ein Verbot für Wildtiere im Zirkus. Dieses wurde leider durch das Verwaltungsgericht gekippt.

Nun ist natürlich die Frage warum wir wieder diesen Antrag bringen.

Einer der Hauptkritikpunkte ist, das Cirkus Krone im Juli 2012, also VOR unserem Entschluss von damals, einen gültige Vertrag für Mai 2013 gemacht hatte. NACH unserem Beschluss wurde ihm abgesagt. Dies ist wohl rechtlich nicht haltbar und damit klagte der Betrieb zu Recht.

Allerdings ist das Verwaltungsgericht Darmstadt auch der Meinung, dass es nicht in der Befugnis einer Gemeinde liege die Art und Weise der Nutzung ihrer eigenen Einrichtungen zu bestimmen. Dies ist in Bezug auf Pflichtleistungen auch richtig. Nur ist das bereithalten einer Fläche für Zirkusse mit oder ohne Wildtiere kein Pflichtaufgabe. Es gibt mehrere Urteile in Deutschland, die besagen, dass eine Gemeinde, auch Nachträglich, die Nutzung einer Einrichtung, solange es eine FREIWILLIGE LEISTUNG ist, einschränken darf.
Es muss dabei einen Grund geben und es darf nicht willkürlich Entschieden werden. Eine Willkür liegt nicht vor, da es jeden Zirkus betrifft, der die aufgezählten Tiere mitführt. Der Grund ist auch gegeben, sind doch die Experten einig, dass diese Tiere nicht Art gerecht in einem Zirkus gehalten werden können. Ich verweise hier auf den Beschlussvorschlag vom Bundesrat und Artikel 20a des Grundgesetzes (Tierschutz als Staatsziel).
Das eine nachträgliche Einschränkung machbar ist, zeigt auch der folgende Beschluss dieses Hauses:
„Eine Vermietung von städtischen Räumlichkeiten, Hallen und Sälen an Organisationen und/oder für Veranstaltungen mit rassistischem, homophoben, fremdenfeindlichen, demokratiefeindlichen, entwürdigendem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem oder sexistischem Hintergrund wird von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgeschlossen“ (Vorlage 2014/0031)

Kommen wir nun zum zweiten Kritikpunkt des Verwaltungsgericht Darmstadts. So wurde vom Verwaltungsgericht behauptet wir würden mit dem Beschluss das Grundrecht der Berufsfreiheit einschränken.
Als erstes ist festzustellen, dass „Tierlehrer“ kein anerkannter Ausbildungsberuf ist. Damit ist der Umfang des Berufs natürlich nicht definiert. So sind Tierlehrer von Berufswegen her nicht darauf beschränkt, nur mit einer Tierart zu arbeiten.

Gucken wir uns jetzt an welche Zirkusse von diesem Verbot der 6 Tierarten betroffen wären:

Es gibt einen Schimpansen (Robby von Circus Belly) den das Veterinäramt nicht mehr Auftreten lässt.

Es gibt ein Nashorn, Tsavo von Circus Krone, welches lediglich am Ende der Vorstellung einmal durch die Manege rund geführt wird.

Es gibt ein Flußpferd, Jedi von Zirkus Voyage, welches auch keine „Tricks“ aufführt und nur kurz in der Manege erscheint.

Es gibt einen Bären, Ben Zirkus Alberti/Luis/Knie, der ab und an in der Manege Roller fährt und sonst im Käfig sitzt.

Dazu gibt es 4 bis 6 Giraffen die ebenfalls nur kurz in der Manege erscheinen da man sie nicht dressieren kann.

Diese ganzen Tiere gehören dem jeweiligen Zirkus und damit wird niemand Arbeitslos wenn diese Tiere nicht mehr Teil der Show sind.

Des Weiteren gibt es in Deutschland 51 Zirkus-Elefanten.
Nur die folgende Zirkusse lassen die Elefanten regelmäßig in Deutschland auftreten:
Circus Aramant: 1 Elefant
Circus Berolina: 6 Elefanten
Zirkus Afrika: 3 Elefanten
Circus Schollini: 2 Elefanten (heißt z.Zt. Circus Busch)
Circus Carl Busch: 2 Elefanten die angeblich noch 2016 in Rente gehen sollen
Circus Krone: 6 Elefanten
Circus Voyage: 4 Elefanten
Von diesen Zirkussen kommen auch nur die letzten drei nach Darmstadt. Die anderen Touren normal nur im Norden und Osten.
Von dem Verbot wären auch nur die Tierlehrer betroffen die ausschließlich mit Elefant arbeiten, was wiederum auf lediglich 4 Personen zutrifft.
Unter diesen Bedingungen lässt sich wohl wirklich nicht von einem Berufsverbot reden.

Wir sind  der Meinung, dass es ausreichend Argumente gibt, dieses Verbot Rechtskräftig durchzusetzen. Erding hat das Wildtierverbot, wurde beklagt, hat Recht bekommen und befindet sich jetzt im Revisionsverfahren.
Wir sind sicher, dass unser jetziger Antrag mit der zukünftigen Beschränkung auf die wenigen sensibelsten Tierarten es wert wäre, den Mut zu haben einen positiven Beschluss zu fassen und für diesen durch ALLE Instanzen zu gehen.
Aber unser Rechtsamt folgt leider in seiner Auffassung dem Verwaltungsgericht Darmstadt und empfiehlt das der Oberbürgermeister den Beschluss nicht annehmen soll. Deswegen ziehen wir entgegen unserer Hoffnung den Antrag zurück!

Dankeschön und wir sehen uns nach der Wahl

Und noch der Antrag

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