Rede zur Erweiterung des Einsatzes privater Sicherheitskräfte zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs

Vorlage 2014/0344uff_wespe

Die Stadt setzt zur Überwachung des ruhenden Verkehrs seit einigen Jahren private Sicherheitsleute ein, diese wurden nun von 4 auf 6 erhöht.

Uns stört nicht die Überwachung des ruhenden Verkehrs, das Parkverhalten einiger Leute ist u.a.S., wen interessieren schon Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze etc.? Uns stört, daß die Konrolle von Privaten übernommen wird. Hier die Rede:

Wenn Staat schon sein muss, dann sollten bestimmte Bereiche und Aufgaben auch bei diesem bleiben und vor allem von einer Ökonomisierung ausgenommen sein. Die Wirtschaftlichkeit darf hier nicht im Vordergrund stehen, da es ansonsten zu einer schleichenden Aushöhlung von Staat, Politik und Rechtssystem und zu einem Vertrauensverlust in eben diese kommt.
Einer dieser Bereiche ist die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, wo viele Bürger gerade im Bereich der Verkehrsüberwachung eh schon das Gefühl haben, es gehe primär nur noch darum zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Es handelt sich bei dem hier diskutierten Modell ja um eine sogenannte Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP), die eine Seite, die „öffentliche Hand“ möchte Geld sparen, die andere Seite, das private Unternehmen möchte Geld verdienen. Soweit erstmal nichts verwerfliches, aber für beide Seiten muss sich diese Partnerschaft natürlich rechnen, und genau hier liegt das Problem.
Genau dieser Rentabilitätszwang öffnet die Tür für Mißbrauch und Lobbyismus – in einem Bereich wo beides nichts verloren hat.

Wohin Privatisierung führen kann, sehen wir am Gefängnissystem der USA, wo ca. 15-20 {cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} der Gefängnisse von privaten Firmen geführt werden. Dies führt zu einer starken Lobbyarbeit, denn die Gefängnisse sind nur dann rentabel, wenn sie gefüllt sind. Dafür sorgen Gesetze.
Aber auch ein Blick nach Deutschland zeigt die potentiellen Folgen der Privatisierung, unlängst gerieten privat betriebene Flüchtlingsunterkünfte in die Schlagzeilen.

Die Väter und vier Mütter des Grundgesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht, als sie im Art.33 Abs. 4 verankerten:
„Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“

Meiner Ansicht nach widerspricht der Einsatz privater Sicherheitsleute diesem Artikel, ganz sicher aber bewegen wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone. Die einen finden Paragraphen die das ganze legitimieren, andere finden welche um es zu deligitimieren. Das dient nicht gerade dazu, das Vertrauen in Staat, Politik und Rechtssystem zu stärken, denn diese Bereiche werden dadurch schleichend ausgehöhlt. Wie schon erwähnt haben viele Bürger das Gefühl, es gehe nur noch um Mehreinnahmen und ganz von der Hand zu weisen ist dieses Gefühl nicht, bezieht sich doch auch die Begründung der Vorlage vorwiegend auf die zu erwartenden Mehreinnahmen.

Eine engere Auslegung des Artikels 33 GG wäre wünschenswert und angebracht.

Da es sich um eine Kenntnisnahme handelt kommt heute auch niemand in die Bredouille abstimmen zu müssen, aber selbst wenn würde ich mir keine Illusionen machen, daß die Befürworter plötzlich gegen die Vorlage stimmen würden. Sicher werden Vertreter der Koalition und auch Herr Reißer wohlklingende Argumente für die Beibehaltung und Ausweitung des Einsatzes privater Sicherheitsleute vorbringen und aus ihrem Blickwinkel mögen diese sogar stimmen.

Nur der Blickwinkel eben nicht.