Auftritt der Straßenmusiker in der Stadtverordnetenversammlung

Am 16.12.2014 gab es eine kleine Darbietung Darmstädter Straßenmusiker in der Stadtverordnetenversammlung.

IMG_3885Anlass war die Änderung der Präventionskonvention, auch unter dem Namen “Gefahrenabwehrverordnung” bekannt.

Neben der Begrenzung der Uhrzeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr wird nach Beschluss zukünftig für die Erteilung der Erlaubnis eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Weiterhin werden pro Tag höchstens fünf Erlaubnisse erteilt.

Diese Regelungen sind neu und bedeuten eine deutliche Verschlechterung für Straßenmusiker. Aus diesem Grund sind einige von ihnen die Stadtverordnetenversammlung gekommen und haben einen sehr geilen Spontanauftritt hingelegt.

Herzlichen Dank für die schöne Aktion!

Weiterhin wurde der ehemalige Absatz 4, in dem es bislang hieß: In Einzelfällen können Auftritte an bestimmten Stellen untersagt werden, wenn dies zur Vermeidung von Belästigungen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist” geändert in: ‘”In der Erlaubnis können Auflagen erteilt werden. Darin können die Erlaubnisnehmer/Erlaubnisnehmerinnen insbesondere verpflichtet werden, nach einer gewissen Zeit einen Standortwechsel vorzunehmen. Ferner können Auftritte an bestimmten Standorten untersagt werden.” Es ist also kein Grund mehr nötig, um bestimmte Standorte zu untersagen und Anzahl und Definition der Beschränkungen  unterliegen dem Ordnungsamt.

Wir haben diese Änderung abgelehnt und empfinden die Regelung als unangebrachte Überregulierung! Die Magistratsvorlage wurde mit den Stimmen der Koalition angenommen, alle Oppositionsparteien stimmten dagegen!