7 Tage – 6 Anträge – Antrag 6

Darmstadt,  Dezember 2014. uff_wespe

Während sich die einen durch feilgebotene Konsumgüter und Menschenmassen kämpfen, kämpfen sich die Stadtverordneten auch noch durch den Haushaltsplan der Stadt Darmstadt für das Jahr 2015 ! Ein Stapel Papier von nahezu 2.000 Seiten (ob physisch oder elektronisch  bleibt jedem selber überlassen).

Leider bekommen die Bürger von diesen Haushaltsberatungen in der Regel nicht viel mit.

Deshalb haben wir den letzten Tagen nach und nach die 6 von uns zum Haushalt 2015 gestellten Anträge und das jeweilige Abstimmungsergebnis in den Beratungen veröffentlicht.

Hier ist unser sechster und letzter Antrag

  • Grundsteuererhöhung zeitlich begrenzen

Falls der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen ist hat die Landesregierung im sog. Herbsterlass angedroht, einen solchen Haushaltsplan NICHT zu genehmigen, wenn die Höhe der Grundsteuer nicht mindestens 10{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} über der Grundsteuer vergleichbarer Kommunen liegt. Darmstadt wird dabei mit Wiesbaden, Kassel und Offenbach verglichen.

Eine Erhöhung der Grundsteuer bringt zwar mehr Einnahmen für den Stadtsäckel – in DA sind das 2015 ca. 5 mio €, also etwa 1{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} des gesamten Haushaltes.

Damit erhöhen sich aber ganz direkt die Kosten für Wohnen für alle Darmstädter, da diese Steuer(erhöhung) von den Hauseigentümern auf die Mieter umgelegt werden kann.

Wir empfinden die Vorschrift des Landes als einen unangemessenen Schritt, ja fast als Nötigung.

Eine Obergrenze für das Defizit einer Kommune festlegen, das akzeptieren wir als Aufgabe einer Aufsichtsbehörde, aber es sollte die alleinige Entscheidung einer Stadt bleiben, wie das erreicht wird – wo und was gespart wird und wo und wie Einnahmen erhöht werden.

Wir können den Erlass leider nicht aushebeln und ohne genehmigten Haushalt könnten keine Zuschüsse an Vereine etc. ausgezahlt werden – das wollen wir nicht riskieren.

Aber wir wollen diese erzwungene Erhöhung der Grundsteuer nur solange akzeptieren bis der städtische Haushalt ausgeglichen ist. Denn der Erlass bezieht sich aber nur auf Haushalte mit einem Defizit und für 2016 will Kämmerer Schellenberg ja einen sog. ausgeglichenen Haushalt schaffen.

Daher haben wir einen Ergänzungsantrag zur Mag-Vorlage 2014/0351 – Hebesätze Grundsteuer gestellt, der lautet

“Die neuen, höheren Steuersätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B gelten nur solange diese Maßnahme von der Aufsichtsbehörde als nichtverhandelbare Bedingung zur Genehmigung des städtischen Haushaltes festgesetzt wird.”

Dafür waren SPD, FDP, Uffbasse, dagegen B90/Grüne, CDU, enthalten hat sich Die Linke

Die grün-schwarze Koalition hat ja bereits 2012 die Grundsteuer deutlich erhöht. Jetzt verweist sie darauf, dass sie momentan keine Wahl hat und schiebt den Schwarzen Peter dem Land zu.

Tatsächlich aber – so unsere Schlussfolgerung aus der Abstimmung – will sie diese zweite Grundsteuererhöhung beibehalten, auch wenn sie dazu nicht mehr von der Aufsichtsbehörde, d.h. dem Land dazu gezwungen wird.