Pressemitteilung des Tierschutzverein Darmstadt u.U. e.V

zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden

tsv da

„Hundekunde für Hundehalter statt willkürlicher Rasselisten“

Gestern am 31.1.2013 fand im Hessischen Landtag die zweite Lesung und Abstimmung zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden statt.
Er wurde mit den Stimmen von CDU und FDP, bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.
Der neue Gesetzentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden (darunter auch der Tierschutzverein Darmstadt), Hundeschulen, Wissenschaft und Tierärzteschaft, kommunalen Ordnungs- und Veterinärämtern und vielen anderen fachkundigen Personen und Institutionen erarbeitet.

Worum geht es und warum ist es, gerade auch für uns Tierschutzvereine, wichtig sich hier mit aller Kraft einzubringen?
Nach der übereilten Einführung von so genannten „“Rasselisten (Kampfhundeverordnung) zum Schutze der Bevölkerung“ hat sich dieses Lenkungsinstrument inzwischen nicht nur als stumpfes Schwert gegen Unfällen mit Hunden erwiesen, es ist vor allen Dingen eine große Irreführung der Bevölkerung, die auch auf Kosten der Tiere geht.
Die geltende Hundeverordnung verlangt lediglich Haltern von neun gelisteten Hunderassen Halterkunde ab. Alle Fachleute, jeder Hundehalter, jeder Jogger und jeder Fahrradfahrer weiß jedoch aus Erfahrung bestens, dass auch alle sonstigen 410 (!) ungelisteten Hunderassen ebenso wie alle Mixe ohne Sachkunde falsch und fahrlässig geführt unangenehm auffallen und Unfälle verursachen können.
Es ist also in keiner Weise ersichtlich, wenn die geltende Hundeverordnung bei 410 der rund 420 Rassen und ebenso bei allen unübersehbar vielen Mixen derzeit immer erst darauf wartet und weiter warten will, dass a) etwas passiert ist, und b) der Vorfall auch förmlich angezeigt werden konnte, bevor Halterkunde verlangt wird. Für den Schutz von Kindern, der großen Mehrheit ordnetlichen Hundehaltern, Verkehrsteilnehmern ohne Hunde ist dies in keiner Weise nachvollziehbar.
Obwohl das Innenministerium derzeit nur die Minderheit der angezeigten Störungen und Unfälle zählt, sind die Vorfälle gerade mit ungelisteten Hunden gestiegen, eben weil die geltende Hundeliste suggeriert, es brauchten nur 9 Rassen eine verantwortungslose Erziehung. Letzteres glaubt nicht nur kein Hundexperte, sondern auch kein erfahrener Hundehalter und kein erfahrener Jogger, Fahrradfahrer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer!
Die Kosten für die Unterbringung aggressiver, verhaltensgestörter Hunde in Tierheimen muss der Tierschutz und damit zum großen Teil auch der Steuerzahler stemmen.
Allein in Hessen belaufen sich die Kosten auf über 2 Millionen Euro jährlich.
Der neue Gesetzesentwurf greift unserer Überzeugung nach an der richtigen Stelle.

Denn gerade der Tierschutz braucht dringend die Aufklärung aller Neuhundehalter von Anfang an. Wer als Neuhundealter wegen mangelnder Kenntnis mit seinem Hund (egal welcher Rasse) nicht zu Recht kommt, gibt ihn nämlich oft schweren Herzens im Tierheim ab. Dort sitzt der unerzogene Tropf dann nach seinem Fehlstart im ersten Zuhause und kommt das Tierheim teuer zu stehen.”

Der Tierschutzverein Darmstadt fordert aus diesem Grunde:
„Hundekunde für Hundehalter statt willkürlicher Rasselisten“

Vor Anschaffung eines Hundes muss eine Überprüfung des zumindest elementarste Wissen über das Halten und führen eines Hundes Nachgewiesen werden.

– Verhaltenskunde
– Artgerechte Haltung und Ernährung
– Gesundheitskunde
– Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt
– Rechtsvorschriften (Tierschutzgesetz –Verordnungen)
– Führen und Verstehen des Hundes

Wir sind der festen Überzeugung, das nur und ausschließlich durch einen sachkundigen Umgang mit dem Hund, das Wissen um seine Bedürfnisse und seine Eigenarten ein positives, friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zum Ergebnis haben kann.
Die auch wissenschaftlich unfundamentierte Rasseliste hat sich als Sackgasse erwiesen.

Wir fordern unsere politischen Vertreter im Landtag auf, sich vor diesen Argumenten nicht zu verschließen und im Interesse und zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen, in der 3ten Lesung und vor allem in der Schlussabstimmung dem neuen Hundegesetz zuzustimmen.

Für den Tierschutzverein Darmstadt u.U. e.V.

Christian Zentgraf  (Tierarzt und Tierheimleiter)

Jörg Dillmann (Pressereferent der Tierheimleitung)