Antrag – Anmeldung Mathildenhöhe für Weltkulturerbe

Guude zusammen,

jaaa….. wir haben auch interesse an unserer geschichte und jaaaa, wir stehen auch zu unserer wirklich schönen mathildenhöhe.
Es würde auch keinem von uns wehtun, wenn die mathildenhöhe weltkulturerbe werden würde.
(Mir persönlich isses wurscht, ich brauchs ned aber es würd mich auch ned stör`n wenn`s nix kostet. Denn ich (und ich denke die meisten der uffbasserei ) sehen unser aller geld woanders sinnvoller ausgegeben.)
Nur inwieweit wir bereit sind dafür den haushalt der stadt darmstadt – in welcher höhe – zu belasten ist bei uns (und ich hoffe nicht nur bei uns) noch sehr in der diskussion.
Um den umfang der kostentsunami abschätzen und werten zu können brauchen wir mehr infos.
Diese wollen wir mit unserem antrag erfahren und – last not least –gehört so ne entscheidung abschließend in die stadtverordnetenversammlung und ned einfach mal so vom hauptamtlichen magistrat entschieden.
Ähnliche forderungen stellt auch eine so honorige und sachkenntnissreiche organistaion wie SOS mathildenhöhe, denn „sonst bleibt es eine abgehobene schöne idee“.

Antrag – Anmeldung Mathildenhöhe für Weltkulturerbe

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Der Magistrat wird verpflichtet,
1. einen Antrag zur Aufnahme der Mathildenhöhe in die Liste Weltkulturerbe nicht ohne einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einzureichen.
2. eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten zur Frage, ob die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen solchen Antrag zur Aufnahme der Mathildenhöhe in die Liste Weltkulturerbe stellen soll.
3. in dieser Vorlage alle Informationen zum zeitlichen Ablauf des Verfahren zu dokumentieren und insbesondere, welche Verpflichtungen die Stadt Darmstadt als Antragsteller übernimmt.
4. in dieser Vorlage alle finanziellen Verpflichtungen und Kosten zu dokumentieren, die mit dem vollständigen Antragsverfahren selbst verbunden sind.
5. in dieser Vorlage zu dokumentieren, ob und unter welchen zeitlichen und finanziellen Bedin¬gungen die Stadt als Antragsteller im Laufe das Verfahrens den Antrag zurückziehen kann.
6. in dieser Vorlage alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen der Stadt Darmstadt zu dokumentieren, die mit einer möglichen Anerkennung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe künftig verbunden sein werden.

Begründung
Mit Punkt 3 der Magistrats-Vorlage 2009/0071 hat die Stadtverordnetenversammlung am 3.9.2009 beschlossen, die „Prüfung einer Anmeldung der Mathildenhöhe zum Weltkulturerbe fortzuführen“.
Am 2.2.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Gutachten von Prof. Oechslin zur Welterbebewerbung nach Fertigstellung dem Parlament und der Bürgerschaft vorzustellen. Der Bürgerschaft wurde das Gutachten inzwischen vorgestellt.
Oberbürgermeister Partsch hat mittlerweile – nach eigener Aussage – in einem Brief das Interesse der Stadt Darmstadt gegenüber dem Land Hessen bekundet, einen Antrag zur Aufnahme der Mathildenhöhe in die Liste Weltkulturerbe einzureichen. Der nächste Stichtag für die Einreichung ist der 1. August diesen Jahres.
Der notwendige Beschlusss der Stadtverordnetenversammlung, einen solchen Antrag tatsächlich einzureichen, wurde noch nicht gefasst. Dieser Beschluss muss sorgfältig vorbereitet werden – dazu fordern wir den Magistrat mit diesem Antrag auf.

Weitere Begründung mündlich

Fraktion Uffbasse
Jörg Dillmann, Kerstin Lau, Jürgen Barth, Georg Hang, Roswita Emig