Unser änderungsantrag zur erhöhung der grundsteuer

Guude zusammen,
uffbasse hält, im gegensatz zu grün/schwarz, eine erhöhung der grundsteuer für den falschen ansatz um einnahmen im haushalt zu steigern.
Eine erhöhung der grundsteuer trifft eben nicht nur die „besitzenden“, denn diese werden ihre mehrausgaben direkt an ihre mieter weitergeben.
Solange es alternative möglichkeiten gibt, sollten keinesfalls steuererhöhungen in bereichen der grundversorgung vorgenommen werden.
Es ist schlimm genug, das strom, wasser, gas (mietnebenkosten), lebensmittel etc. immer teurer werden.
Hier hat die kommune wenig bis gar keinen einfluss. Auf die höhe der mieten dagegen schon.
Eben durch die grundsteuer.
Uffbasse sieht außer einsparungen bei überzogenen ausbauten und ausgaben für unsinnige vorzeigeprojekten dagegen eine maßvolle erhöhung der gewerbesteuer als einen von vielen möglichkeiten zur sanierung des haushaltes.

Im anschluss unser von der grün/schwarzen mehrheit abgelehnter Änderungsantrag zu Magistratsvorlage 2011/0470 – Hebesatzsatzung Grundsteuer:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. In der Hebesatzsatzung zur Grundsteuer wird §1, Punkt (3) ersatzlos gestrichen
2. In der Haushaltssatzung für 2012 wird §5 Punkt 1b) ersetzt durch
„für die Grundstücke (Grundsteuer) B) auf …. 370 v.H.“
3. In der Haushaltssatzung für 2012 wird §5 Punkt 2 ersetzt durch
„Gewerbesteuer auf ….. auf 445 v.H.“

Begründung:
Als eine wesentliche Begründung zur Erhöhung der Grundsteuer wird die „Anpassung“ an die Hebesätze der anderen hessischen Großstädte angeführt – dieses Argument trifft ebenso zu auf die uns vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuer (DA-425, F-460, WI-KS-OF-440).
Die geringe Anhebung dieses Hebesatzes um knapp 5{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} von 425 auf 445 ist sehr maßvoll und würde mit ca. 6 Mio. € etwa die gleiche Mehreinnahme bringen wie die Grundsteuererhöhung.
In der Gesamtbetrachtung eines Unternehmens ist diese minimale Erhöhung kein Nachteil – bei all den weichen und harten Standortvorzügen Darmstadts ist dies vernachlässigbar; mit Kommunen um uns herum können wir über niedrige Gewerbesteuern (dort ~ 370) nicht mithalten.
Eine Erhöhung der Grundsteuer um fast 25{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} aber trifft Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen und erhöht damit die bereits sehr hohen Kosten für Wohnen hier in der Stadt.
Bei Mietern besteuert sie das Grundrecht auf Wohnen – ohne andererseits einen Mehrwert von 25{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c} zu schaffen. Auch die Stadt selbst wird Mehrkosten bei den Ausgaben für Unterkunft haben.
Die Grundsteuer trifft auch Gewerbetreibende und Firmen – egal ob sie eigenes Gelände haben oder mieten. Sie belastet Kleinbetriebe, Ladenbesitzer und Handwerker mit eigenem Grund und Boden und fällt an unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg – in guten und in schlechten Jahren.
Bei der Gewerbesteuererhöhung wären diese kleinen und mittleren Betriebe, zumeist Einzel- und Personengesellschaften so gut wie gar nicht betroffen – aufgrund von Freibeträgen etc.
Eine Gewerbesteuererhöhung betrifft eher die Kapitalgesell¬schaften. Diese wurden bei der letzten Reform der Kapitalertragssteuer deutlich besser gestellt – auch mit dem Argument „Spielraum für die kommunale Gewerbesteuer“ – während Einzel- und Personengesellschaften seitdem häufig mehr bezahlen, u.a. durch die neue einheitliche Steuermesszahl von 3,5{cc6e9fa4799c65423e7b3aff9df2eb4f369581e8fac009e6ba61f9293a7cdc2c}.
Käme mit der Gewerbesteuer nicht auch etwas vom so häufig beschworenen Mehrwert durch das Darmstadium zurück in den Stadtsäckel ? Das Gewerbe profitiert davon, nicht Privatleute.
Interessant auch der Grün-Schwarze Koalitionsvertrag S. 14 – „Steuererhöhungen oder neue Steuern dürfen kein Instrument der HH-Konsolidierung sein“ – im Gegensatz dazu ist jedoch die Grundsteuererhöhung bei der 3. Säule der HH-Konsolidierung aufgeführt.
Weitere Begründung mündlich

Fraktion Uffbasse
Jörg Dillmann, Kerstin Lau, Jürgen Barth, Georg Hang, Roswita Emig