Keine Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil zur Onlinedurchsuchung gesprochen. Darin wird das entsprechende Gesetz in NRW für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” eingeführt.

Zu diesem Urteil gibt es auch eine Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Sogar der Spiegel hat sich schon diesem Urteil angenommen.