Rede von Kerstin zum Änderungsantrag zum Antrag der UWIGA – Wildtierverbot
Es gibt keinen Grund, den guten Antrag der Koalition vom 30.08.2012
aufzuheben wg. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 19.02.2013 bezieht sich fast ausschließlich auf den Zirkus Krone und ist in der Argumentation teilweise sehr angreifbar.
Wir stellen den Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe, den Beschlussvorschlag der UWIGA durch unseren Antrag zu ersetzen.
1.) Es werden künftig nur noch Zirkusbetriebe in DA zugelassen, die keine Wildtiere mitführen, die in der Entschließung des Bundesrates vom 25.1.2011 zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus genannt sind. Zirkusbetriebe, die Wildtiere nach oben genannten Kriterien mit sich führen, werden keine städtischen Gelände mehr zur Verfügung gestellt.
Durch die Beschränkung auf die 6 in der Entschließung genannten Wildtierarten Affen, Elefanten, Großbären , Giraffen, Nashörner und Flusspferde ist der Eingriff in die Berufsfreiheit als geringfügig zu betrachten. Da der Beruf des Tierlehrers nicht auf eine Tierart beschränkt, keine Ausbildungsberuf ist und keinerlei Fortbildungsvorgaben unterliegt ist es zumutbar, NICHT mit den genannten 6 Wildtierarten zu arbeiten. Weiterlesen …








